Illegale Bauten im Grüngürtel: Baustopp für „Geisterhaus“ in Oberrad
Die Bauaufsicht fordert, dass die Gebäude im Feld zurückgebaut werden. Seit Anfang 2022 steht ein weißes Haus am Hansenweg in Frankfurt-Oberrad.
Frankfurt – Die Zukunft des weißen Gebäudes, das ohne Genehmigung auf einem Feldgrundstück am Hansenweg gebaut wurde, ist weiter unklar: Die Bauaufsicht befindet sich noch im Verwaltungsstreitverfahren mit dem Besitzer. Der Prozess sei noch nicht abgeschlossen, sagt Behördenleiterin Simone Zapke: „Wir halten an unserer Auffassung fest, dass das Gebäude rückgebaut werden muss.“ Der Besitzer habe Widerspruch eingelegt.
Bauaufsicht beschließt Baustopp für illegales Gebäude in Frankfurt-Oberrad
Das „Geisterhaus“ auf dem ehemaligen Gelände eines Reitstalls wurde Anfang 2022 dort errichtet. Spaziergänger rätselten, was dort gebaut wird. Die Bauaufsicht prüfte das und ließ einen Baustopp verhängen. Seitdem ist dort nichts mehr passiert, das Gelände rundherum, das der Bauherr hatte roden lassen, ist wieder zugewuchert. Das Gebäude mit großen Fenstern und einer Eingangstür aus dunklem Holz wirkt verrammelt. An der Rückseite wurden Graffiti auf die weiße Wand gesprüht.
Das Gelände, das früher zu einem Reitstall gehörte, liegt im Landschaftsschutzgebiet in der Zone I des Grüngürtels. Nur Bestandsgebäude dürfen dort stehen, Neubauten sind nicht erlaubt.

Arbeit für Bauaufsicht: Weitere illegale Gebäude im Grüngürtel von Frankfurt-Oberrad
Spaziergänger machen sich auch wegen weiterer Bauten auf den Oberräder Feldern Sorgen. Eine Gruppe Spaziergängerinnen schrieb vor kurzem an das Bauamt, dass sie auf ihren Streifzügen Bautätigkeiten entdeckt hätten, und zwar auf Höhe des Zwerggässchens, in Verlängerung des Altebergwegs. „Es werden große Hütten von professionellen Firmen gebaut“. Die Vermutung liege nahe, dass diese dauerhaft bewohnt sind.
Die Bauaufsicht werde den Hinweisen nachgehen, kündigt Leiterin Zapke an: „Wir schicken unsere Bezirkskontrolleure dorthin.“ Die Behörde sei auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um illegale Bauherren „in flagranti“ zu erwischen. Dass in den Feldern dauerhaft gewohnt werde, davon gehe sie nicht aus, so Zapke. Für die Bestandsgebäude sei aber das Umweltdezernat zuständig.
Laut Bundeskleingartengesetz ist das Wohnen im Schrebergarten verboten. Abwasseranschluss, feste Toiletten und Internet- oder Fernsehanschlüsse sind nicht erlaubt. Hütten in Kleingärten dürfen laut Gesetz maximal 24 Quadratmeter Grundfläche aufweisen. (Stefanie Wehr)
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