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Parkzonen: Wer am Rand wohnt, geht oft leer aus

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Von: Dennis Pfeiffer-Goldmann

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Wer am Rand einer Anwohnerparkzone wohnt, für den wird die Parkplatzsuche aufwendiger als für andere Bewohner.

Denn die Parkzonen dürfen nicht überlappen und müssen scharf abgegrenzt sein. Darauf weist Mobilitätsdezernent Stefan Majer (Grüne) ausdrücklich hin.

An das Problem der Rand-Bewohner von Parkzonen hatte FDP-Stadtverordneter Nathaniel Ritter in der Fragestunde der Stadtverordneten erinnert. Schon die Bewohner der ersten beiden Parkscheinzonen, die die Stadt 2020 in Bornheim einrichtete, hatten damit zu kämpfen. Die Stadt hat seinerzeit Parkscheinautomaten aufgestellt und für Anwohner das Parken mit eigenen Ausweisen ermöglicht. Seither wurden elf Parkscheinzonen in Bornheim, Nord- und Westend ausgewiesen. Alle um den Stadtkern gelegenen Stadtteile sollen nach und nach drankommen.

Direkt nach Einrichtung der Zonen 38 und 40 hatten sich Bornheimer beklagt: Sowohl die, die in ihrer Parkzone dennoch keinen Platz bekamen, wie auch die, die nebenan wohnten, wo die Parkplätze vor ihren Gebäuden außerhalb der Parkscheinzone ebenfalls vollgeparkt waren. Das größte Problem: Direkt an den Grenzen der Parkzonen - wie der Weidenbornstraße - war für Anwohner das Ausweichen in die Nachbarparkzone nicht möglich.

Die Lage ist bis heute unverändert, weshalb FDP-Politiker Ritter beim Dezernenten nachhakt: Ob es nicht möglich sei, für Entlastung zu sorgen, indem die Gebiete überlappend eingerichtet werden. Von Stefan Majer kommt dazu ein klares Nein: „Eine Überlappung der Bewohnerparkgebiete lässt die Straßenverkehrsordnung nicht zu.“ Lediglich ein Entgegenkommen gibt es für die Anwohner: Teilweise dürfen sie mit ihrem Bewohnerparkausweis an den Grenzstraßen auf beiden Seiten parken. Allerdings müssen diese Grenzstraßen dafür strenge Kriterien erfüllen: Sie dürfen keine Hauptverkehrsstraßen sein, sie dürfen „keine Trennwirkung“ und kein hohes Verkehrsaufkommen haben, erklärt Majer.

Die Nachbarzone ist gesetzlich tabu

Solche Grenzstraßen mit der Erlaubnis zum Parken auf beiden Seiten sind zum Beispiel die Buchwald- und Freihofstraße in Bornheim. Streng getrennt in die jeweils angrenzenden Parkzonen hingegen ist das Parken etwa auf den beiden Seiten der Saalburgallee in Bornheim sowie der Eckenheimer, Friedberger und Eschersheimer Landstraße im Nordend.

Nicht möglich sei eine Überlappung auch aufgrund der gesetzlichen Größenvorgabe der Parkzonen, erläutert Stefan Majer. So müsse ein Bewohnerparkgebiet „ein in sich abgeschlossener Bereich“ sein und der Durchmesser dürfe 1000 Meter nicht überschreiten. Diese Beschränkung führt noch zu weiteren Problemen. So dürfen Anwohner der August-Siebert-Straße im Westend zwar auf beiden Fahrbahnseiten in ihrer Parkzone 30 parken. Ist in der kurzen Sackgasse aber alles voll, dürfen sie nicht ins benachbarte Westend ausweichen - dort folgt die nächste Parkzone 16.

Ähnlich prekär ist die Lage im Nordosten Bornheims: Der nördliche Teil der Inheidener Straße mit Panoramabad und TG-Bornheim-Zentrum gehört als südlichster Teil zur Parkzone 41. Ist dort alles vollgeparkt - was abends oft der Fall ist -, müssen Bewohner einen rund ein Kilometer weiten Umweg durch den Ort fahren bis zu weiteren Straßen ihrer Parkzone. Eine Einbahnstraße verhindert den kurzen Weg.

Dennis Pfeiffer-Goldmann

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