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Hat Feldmann sich vor den Karren der AWO spannen lassen?

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Von: Moritz Serif

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Prozess gegen Peter Feldmann
Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann betritt den Verhandlungssaal am Landgericht in Frankfurt. © Boris Roessler/dpa-pool/dpa/Archivfoto

Im Feldmann-Prozess macht Staatsanwalt Johannes Schmidt Peter Feldmann, Ex-Bürgermeister Frankfurts, Vorwürfe. Dessen Anwalt fordert Freispruch.

Frankfurt – Ein überbezahlter Job für die Freundin und Unterstützung im Wahlkampf: Wegen seiner Beziehung zur Arbeiterwohlfahrt (Awo) steht der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) unter dem Verdacht der Vorteilsannahme. Feldmann hat die Vorwürfe im Prozess vor dem Landgericht zurückgewiesen, sein Anwalt forderte Freispruch. Die Staatsanwaltschaft dagegen ist überzeugt von der Schuld des 64-Jährigen und verlangte eine Geldstrafe.

Staatsanwalt Johannes Schmidt warf dem am 6. November mit einem Bürgerentscheid abgewählten SPD-Politiker in seinem Plädoyer vor, er habe sich von der Awo vor deren Karren spannen lassen. Im Zentrum des Verfahrens steht die damalige Sonderbeauftragte der Frankfurter Awo, Hannelore Richter. Sie war auch Geschäftsführerin des Awo-Kreisverbands in Wiesbaden und wurde wegen des Skandals bei dem Sozialverband um Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe angeklagt.

Feldmanns Frau bekam trotz fehlender Erfahrung Leitungsposition

Richter gewährte Feldmanns damaliger Freundin und späterer Frau trotz fehlender Berufserfahrung die Leitungsposition einer neuen Awo-Kita mit deutsch-türkischem Schwerpunkt zum übertariflichen Gehalt von 4300 Euro. Dazu erhielt sie einen Dienstwagen und einen Minijob, für den laut Staatsanwaltschaft keine Arbeitsleistung nötig war.

Richter warb Wahlkampfspenden für Feldmann ein und forderte den OB immer wieder per SMS zu Unterstützung auf. Als Beispiel, dass Feldmann darauf einging, nannte der Staatsanwalt die Pause einer Theaterpremiere, in der der SPD-Politiker die damalige Frankfurter Sozialdezernentin ansprach und sie zur Einigung mit der Awo in einem Streit um Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen aufforderte.

Verteidigung: Feldmann hat keinen Einfluss genommen

Aus Sicht der Verteidigung lag diese Einigung im Interesse der Stadt Frankfurt. Feldmann habe nicht unzulässig Einfluss auf die städtische Politik genommen. Was die Kita-Leitung betrifft, habe Feldmann aufgrund der türkischen Herkunft und des einschlägigen Studiums seiner späteren Frau davon ausgehen dürfen, dass deren Einstellung rechtmäßig sei. Details dazu seien ihm nicht bekannt gewesen.

Das Engagement Richters in seinem Wahlkampf habe Feldmann als „vollkommen neutrale und übliche“ Unterstützung einer SPD-Genossin verstanden, hieß es im Plädoyer der Verteidigung. Richters SMS habe er nicht ernst genommen und - wenn überhaupt - nur knapp beantwortet.

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Feldmann

Feldmann soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft insgesamt 180 Tagessätze zu je 175 Euro zahlen, insgesamt 31.500 Euro. Auch soll er 5989 Euro Wertersatz leisten. Ob das Urteil beim nächsten Termin am Mittwoch (21. Dezember) fällt oder erst im neuen Jahr, ließ der Vorsitzende Richter offen. Zuvor muss noch das Plädoyer des zweiten Verteidigers beendet werden und der Angeklagte Gelegenheit zum letzten Wort erhalten. (mse/dpa)

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