Feldmann-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert hohe Geldstrafe

Peter Feldmann muss sich wegen Vorteilsnahme vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Geldstrafe.
Update vom Mittwoch, 14. Dezember, 14.13 Uhr: Wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen soll der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe in Höhe von 31 500 Euro verurteilt werden. Dabei geht es um die Anstellung Feldmanns damaliger Freundin als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (Awo) zu einem übertariflichen Gehalt. Dazu habe sie einen Schein-Minijob und einen Dienstwagen erhalten, sagte Staatsanwalt Johannes Schmidt am Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht.
Die für die Einstellung zuständige damalige Sonderbeauftragte der Frankfurter Awo, Hannelore Richter, habe diese Vorteile gewährt, um Feldmanns Wohlwollen zu erhalten. Feldmann sei sich dessen bewusst gewesen und habe sich der Awo gegenüber verpflichtet gefühlt. Im anderen Fall geht es um Unterstützung Feldmanns durch Richter während seines Wahlkampfs zur Wiederwahl. Feldmann soll dem Willen der Staatsanwaltschaft zufolge 180 Tagessätze zu je 175 Euro zahlen.
Korruptionsprozess: Plädoyers im Feldmann-Prozess werden vertagt
Erstmeldung vom Donnerstag, 8. Dezember 2022: „Du kannst dich 100 Prozent auf mich verlassen.“ Und: „Hab dich lieb.“ Diese Worte schrieb Hannelore Richter, ehemalige Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Wiesbaden und Sonderbeauftragte für Frankfurt, noch im Mai 2019 an Zübeyde Feldmann, früher Temizel und Noch-Ehefrau des noch bis vor kurzem amtierenden Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD). Die Text-Nachricht wurde gestern vor dem Frankfurter Landgericht im Zuge der Beweisaufnahme verlesen. Dies hatten Feldmanns Anwälte David Hofferbert und Christian Graßie beantragt. „Die Worte zeigen das innige Verhältnis zwischen den beiden Frauen“, sagte Hofferbert und schlussfolgerte: „Das Amt von Herrn Feldmann hatte mit der Unterstützung seiner Frau nichts zu tun.“
Am mittlerweile achten Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen das ehemalige Frankfurter Stadtoberhaupt hatten Feldmanns Rechtsbeistände die Möglichkeit, die Vernehmung weiterer Zeugen und die Verlesung weiterer Dokumente zu beantragen. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hingegen sind verschoben worden.
Prozess um Ex-OB in Frankfurt: „Peter Feldmann hat sich nicht eingemischt“
Insgesamt neun Beweisanträge hat die Verteidigung am Mittwoch (7. Dezember) gestellt. Neben der Verlesung der bereits erwähnten Textnachricht und weiterer E-Mail-Korrespondenzen beantragten Feldmanns Anwälte die Vernehmung von drei weiteren Zeugen: des ehemaligen Büroleiters des Ex-OBs, eines ehemaligen Abteilungsleiters beim Jugend- und Sozialamt, der während der Flüchtlingskrise 2015 mit der Unterbringung Geflüchteter betraut war, sowie eines städtischen Mitarbeiters aus dem Liegenschaftsamt.
Von den Zeugen erhoffen sich Feldmanns Anwälte Auskunft unter anderem dazu, dass der Anfang November von den Frankfurtern abgewählte 64-Jährige die AWO im Vergleich zu anderen Sozialverbänden nicht bevorzugt habe und dass er mit der AWO nur in repräsentativer Eigenschaft zusammengekommen sei. Sachpolitische Entscheidungen habe Feldmann an die zuständigen Fachdezernate verwiesen, erklärte Anwalt Hofferbert. Sein Kollege Graßie präzisierte: „Er hat keinen Einfluss auf die Verwaltung genommen. Er hat sich nicht eingemischt.“
Feldmann-Prozess in Frankfurt geht weiter: Plädoyers nächste Woche möglich
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft können die gewünschten Zeugen jedoch keine Angaben zur Aufklärung des Sachverhalts machen.
Nun muss das Gericht bis zum nächsten Termin am kommenden Mittwoch entscheiden, ob weitere Zeugen geladen werden. Die Verlesung der Akteninhalte indes ließ der Vorsitzende Richter Werner Gröschel zu - bis auf eine Liste mit Namen von Personen, die bei einem Förderverein des AWO-Pflegezentrums Robert-Krekel-Haus einen Schein-Minijob hatten, auch Feldmanns Frau. Ob das Dokument verlesen wird, wird ebenfalls noch entschieden. Gibt das Gericht den Anträgen nicht statt, werden keine weiteren Zeugen geladen, dann können am 14. Dezember die Plädoyers gehalten werden. Zudem will der Ex-OB an dem Tag Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen.
Feldmann wird Vorteilsannahme im Amt vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass seine frühere Lebensgefährtin und mittlerweile getrennt von ihm lebende Ehefrau aufgrund seiner Amtsstellung eine überbezahlte Stelle als Leiterin einer deutsch-türkischen Kindertagesstätte der AWO inklusive Dienstwagen bekommen haben soll, obwohl sie dafür überhaupt nicht qualifiziert gewesen war. Zudem soll die AWO im OB-Wahlkampf 2018 für Feldmann Geldspenden eingeworben haben. Im Gegenzug sei Feldmann mit den AWO-Verantwortlichen stillschweigend übereingekommen, die Interessen des Sozialverbands wohlwollend zu berücksichtigen, heißt es in der zu Beginn des Prozesses am 18. Oktober verlesenen Anklageschrift. Der SPD-Politiker streitet die Vorwürfe ab. (Julia Lorenz/dpa)