Prostituierte müssen beim Ordnungsamt antreten

Das neue Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet Kommunen zur Registrierung, Information und Beratung von Sexarbeiterinnen und -arbeitern. Das Frankfurter Ordnungsamt nimmt die zusätzlichen Aufgaben seit einer Woche wahr – sehr zum Missfallen des Vereins Doña Carmen.
Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz will der Gesetzgeber Sexarbeiterinnen und -arbeiter vor Ausbeutung und Gewalt schützen. Der in Behördenkreisen umstrittene Verein Doña Carmen, der sich als Interessenvertretung für das Gewerbe präsentiert, bewertet die neuen Regelungen allerdings als diskriminierend. Die Umsetzung durch die Stadt Frankfurt führe zu einem „demütigenden Spießrutenlauf für Sexarbeiter/innen“, schreibt der Verein.
Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten. Es zielt auch darauf ab, Bordellbetreiber stärker in die Verantwortung zu ziehen. Die Kommunen müssen jetzt eine gesundheitliche Beratung für Sexarbeiterinnen und -arbeiter anbieten, deren persönliche Anmeldung gewährleisten und ein Informations- und Beratungsgespräch führen. Zudem sollen Kommunen den Unternehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, eine Erlaubnis zum Führen eines Prostitutionsgewerbes erteilen und die Einhaltung der Voraussetzungen überprüfen.
In der Frankfurter Stadtverwaltung war noch im September ungeklärt, ob das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt die Anmeldung der Prostituierten und das Informations- und Beratungsgespräch übernimmt. Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) hatte für das Gesundheitsamt plädiert und darauf verwiesen, dass viele Prostituierte in ihren Heimatländern „schlechte Erfahrungen mit Ordnungseinheiten“ gemacht hätten. Weil die Sexarbeiterinnen und -arbeiter ohnehin zur Gesundheitsberatung ins Gesundheitsamt müssen, hätte Frank die Anmeldung und das Info- und Beratungsgespräch am liebsten auch dort angesiedelt gesehen.
Fünf Monate Vorlauf
Vor einer Woche – fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes – hat nun aber doch das Ordnungsamt mit der Registrierung der Prostituierten begonnen. Bis zum 31. Dezember haben diese Zeit, sich in der Kleyerstraße 86 anzumelden. Die Behörde teilte auf Nachfrage mit, dass vier Bedienstete mit den neuen Aufgaben betraut seien. Zuständig sei die Abteilung „Ordnungsangelegenheiten und Ordnungswidrigkeiten“ und dort die Sachrate „Akute Gefahrenabwehr“. Neue Planstellen seien dort bisher nicht geschaffen worden.
Ein Sprecher des Ordnungsamts ließ auf Nachfrage wissen, dass die Dienstleisterinnen und Dienstleister zum Vorsprechen den Pass und gegebenenfalls die Meldebescheinigung und Arbeitserlaubnis mitbringen müssen; außerdem die Bescheinigung über die absolvierte Gesundheitsberatung, Fotos sowie Bargeld oder eine EC-Karte. Die Gebühren betragen laut Amt 50 Euro, weitere 10 kommen hinzu, falls jemand eine Aliasbescheinigung wünscht. Das Amt schätzt, dass sich 500 bis 700 Personen registrieren lassen werden.
„In den Untergrund“
Der Verein Doña Carmen glaubt, dass die Registrierung „in ganz offensichtlich diskriminierender Weise“ der „akuten Gefahrenabwehr“ zugeordnet worden sei, die sich zum Beispiel auch mit Aufgaben des Infektionsschutzes („Rattenbefall“) befasse. Der Verein kritisiert, dass die Frankfurter Registrierungsgebühr bundesweit die höchste sei und dass die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung – eine Voraussetzung für die Registrierung beim Ordnungsamt – nach drei Monaten verfalle. Doña Carmen sieht eine Folge des neuen Gesetzes darin, „dass Sexarbeiter/innen in den Untergrund gedrängt werden und Sexarbeit in der Konsequenz kriminalisiert wird“.