Schnee, Glätte und Eis rund um Frankfurt: Darauf sollten Autofahrer achten - Saftige Bußgelder drohen
Vereiste Scheiben, Schnee auf der Motorhaube und Co.: Im Winter gibt es für Autofahrer einige Fallstricke, die im Zweifel ziemlich teuer werden können.
Frankfurt - Der Winter ist da. In Hessen sind die Temperaturen in den vergangenen Tagen merklich nach unten gegangen. Auf den Straßen rund um Frankfurt ließen die ersten Glatteis-Unfälle nicht lange auf sich warten. Doch Autofahrer sollten bei der aktuellen Witterung nicht nur darauf achten, bei der Fahrt nicht ins Rutschen zu geraten. Auch im Vorhinein gibt es einiges zu beachten. Im Zweifelsfall drohen Autofahrern ansonsten saftige Bußgelder.
So gilt bei vereisten Scheiben etwa: „Bloß ein Guckloch freikratzen reicht nicht“, wie Wolfgang Herda als Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen erklärt. „Wegen der fehlenden Rundumsicht ist das nicht nur gefährlich, sondern kann ein Bußgeld nach sich ziehen.“ Mit zehn Euro müssen Autofahrer, die ohne freigekratzte Scheiben erwischt werden, rechnen. Klar: Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, so erhöhen sich Strafen.
Schnee und Eis auf den Straßen: Auto im Stand warmlaufen lassen? 80 Euro Bußgeld drohen
Ebenfalls wichtig für Autofahrer im Winter: Sie sollten beim Räumen ihres Pkw auch Dach und Motorhaube vom Schnee befreien. Anderenfalls können nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch herunterfallenden Schnee gefährdet werden. Hier ist in Hessen sogar ein Bußgeld von 25 Euro möglich.

Potenziell noch teurer wird es für Autofahrer, die sich erwischen lassen, während sie das Auto im Stand warmlaufen lassen. Denn: Der Motor dient in erster Linie der Fortbewegung und nicht dazu, Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien oder gar das Wageninnere zu erwärmen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Zudem drohen Schäden an der Motorentechnik, wie es beim ADAC Hessen-Thüringen heißt.
Doch es geht auch noch teurer. Drohende Bußgelder im Überblick
Fehlende wintertaugliche Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen | 60 Euro plus ein Punkt |
Scheibe nicht frei gekratzt | 10 Euro |
Beleuchtung nicht den Sichtverhältnissen entsprechend eingeschaltet | 20 Euro |
Motor im Stand warmlaufen lassen | 80 Euro |
Motorhaube und Autodach nicht von Schnee und Eis befreit | 25 Euro |
Schneeketten falsch oder - bei Anordnung - nicht benutzt | 20 Euro |
Schlecht lesbares Kennzeichen: | 5 Euro |
Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, wie Schnee, Glatteis oder Nebel | 100 Euro plus ein Punkt |
Wintereinbruch in Frankfurt und Umgebung: Bußgelder im Straßenverkehr können richtig teuer werden
Bei allen genannten Punkten gilt: Die Bußgelder sind gestaffelt, genannt sind die Summen für die reine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen erhöhen sich, sobald andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden bzw. es zu einem Unfall kommt.
Neben nicht sorgfältig gekratzten Autoscheiben übrigens ebenfalls ein häufiges Winter-Problem - und in und um Frankfurt dürfte es noch mindestens für einige Tage knackig kalt bleiben - für Autofahrer: von innen beschlagene Scheiben. Hier gilt: Jeder Autofahrer sollte neben dem Eiskratzer einen Lederschwamm oder ein Trockentuch im Fahrzeug haben. Von innen beschlagene Scheiben sind damit im Handumdrehen wieder frei. (fd)