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Schulstart in Hessen: Diese Corona-Regeln müssen Eltern und Schüler beachten

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Von: Christoph Sahler

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Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei. Deshalb gibt es auch zum Schulstart 2022 in Hessen eine genaue Planung, wie mit Selbsttests und Masken umgegangen wird.

Wiesbaden/Frankfurt - Sechs Wochen Sommerferien neigen sich dem Ende entgegen. In Hessen werden am Montag (5. September) die Kinder und Jugendlichen in den Schulen zurückerwartet. Doch die Corona-Pandemie ist auch in Frankfurt und Umgebung noch nicht vorbei. Daher fragen sich viele Eltern und Schüler, was ihnen im kommenden Schuljahr bevorsteht, ob Tests noch verpflichtend sind und wie mit den Masken umgegangen wird. Die Regeln im Überblick.

Das Land Hessen hat bereits vor den großen Ferien Vorkehrungen getroffen und musste bezüglich der Änderungen am Infektionsschutzgesetz und den neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter bislang nicht nachjustieren. So adressierte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) noch zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Juli einen Brief an alle Eltern sowie volljährigen Schüler. Darin bedankte er sich zunächst, dass „sich so viele Schülerinnen und Schüler weiterhin umsichtig verhalten und im Sinne des Gesundheitsschutzes aller unser freiwilliges Testangebot genutzt haben“.

In Hessen gelten zum Schulstart nur noch Empfehlungen für Corona-Tests und Masken.
In Hessen gelten zum Schulstart nur noch Empfehlungen für Corona-Tests und Masken. © Imago

Schulstart in Hessen: Kultusminister Lorz wendet sich an Schüler und Eltern und erklärt Corona-Regeln

Rund elf Millionen Antigen-Selbsttests seien seit Anfang Mai 2022 an hessische Schüler sowie an das Personal ausgegeben worden. „Diese rege Inanspruchnahme unseres freiwilligen Testangebots zeigt, dass wir alle gemeinsam ein hohes Interesse daran haben, Infektionen mit dem Coronavirus schnell zu identifizieren. Es bleibt unser gemeinsames Ziel, in das kommende Schuljahr 2022/2023 mit möglichst wenigen Belastungen für die Schulgemeinden zu starten“, erklärte Lorz in seinem Schreiben weiter.

Um den Schulbetrieb nach den Sommerferien sicher zu gestalten, setzt das Land Hessen weiter auf die grundlegenden Corona-Regeln wie Hygienemaßnahmen, regelmäßiges Lüften und Händewaschen sowie die Husten- und Niesetikette. Darüber hinaus hat das Kultusministerium bereits einige Eckpunkte für das neue Schuljahr festgelegt.

Schulstart in Hessen: Mit diesen Corona-Regeln geht es nach den Sommerferien weiter

In seinem Elternbrief blickte Hessens Kultusminister Alexander Lorz nach vorne und machte bereits deutlich, dass es Änderungen an den bestehenden Corona-Regeln geben könnte: „Wir haben alle gelernt, dass das Coronavirus seine eigene Dynamik entwickelt, und deshalb bleibt die pandemische Lage leider nicht planbar. Aus diesem Grund müssen wir offen ansprechen, dass die beschriebenen Planungen noch mit Unsicherheiten verbunden sind. Mein oberstes Ziel ist und bleibt auch künftig, den Schulen so viel Normalität zu ermöglichen, wie dies infektiologisch vertretbar ist.“

Corona-Quarantäne und Unterrichtspflicht: Das gilt zum Schulstart in Hessen

Seit dem 29. April gilt die Corona-Regel, dass die Zeit der Absonderung für coronainfizierte Personen fünf Tage ab dem Tag des ersten positiven Tests beträgt. „Falls Krankheitssymptome aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Symptome mehr bestehen. Deshalb sind Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht befreit, sofern die Schule keinen Distanzunterricht organisiert“, schreibt das hessische Kulturministerium hierzu.

Seit dem 2. Mai ist es nicht mehr möglich, dass Eltern ihre Kinder beziehungsweise dass sich volljährige Schüler selbst voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abmelden. „Mittels Attest können Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht nur noch dann befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären“, heißt es aus Wiesbaden. (csa)

Außerhalb der Schulen gibt es längst nicht mehr für jeden einen kostenlosen Corona-Test. Wer erhält ihn in Hessen noch gratis und wer zahlt drei Euro?

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