So reagiert Peter Feldmann auf das Urteil vor Gericht

Ex-Oberbürgermeister muss Geldstrafe zahlen - Der 64-Jährige will „höchstwahrscheinlich“ Revision einlegen
Regungslos, aber gefasst hörte sich Peter Feldmann (SPD), einst Oberbürgermeister von Frankfurt, das Urteil an. Das Landgericht hat den 64-Jährigen am Freitag im Korruptionsprozess wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Feldmann muss 120 Tagessätze zu je 175 Euro sowie einen Wertersatz in Höhe von 5989 Euro zahlen. Demnach kommen auf ihn Kosten von insgesamt 26 989 Euro zuzüglich der Verfahrenskosten zu. Mit diesem Urteil gilt Feldmann als vorbestraft.
Die Entscheidung des Gerichts liegt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte 180 Tagessätze zu je 175 Euro, sprich: 31 500 Euro, gefordert. Feldmanns Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert mit der Begründung, ihr Mandant hätte nicht unzulässig Einfluss auf die Stadtverwaltung genommen. Das hatte auch Feldmann betont. Er sei nicht korrupt und hätte in keine Kasse gegriffen, hatte er zuletzt am Mittwoch gesagt.
Das Gericht sieht das anders: „Ihnen wurden mehrfach Vorteile zugesprochen, weil sie der Oberbürgermeister waren“, sagte der Vorsitzende Richter Werner Gröschel zu Feldmann in seiner Urteilsbegründung nach zehn Verhandlungstagen. Für die 24. Wirtschaftsstrafkammer steht fest, dass sich die ehemalige Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Wiesbaden und Sonderbeauftragte für Frankfurt, Hannelore Richter, mit den gewährten Vorteilen, das Wohlwollen des Ex-OB gegenüber des Sozialverbands sichern wollte. „Es ist der Anschein der Käuflichkeit erweckt worden“, so Gröschel, „und das reicht bei der Vorteilsannahme schon aus.“
Anschein der Käuflichkeit reicht
Während Richter Gröschel das Urteil begründete, schüttelte Feldmann immer wieder den Kopf, machte sich Notizen, flüsterte seinem Anwalt David Hofferbert etwas zu.
Den Anfang der „stillschweigenden Unrechtsvereinbarung“ sieht die Kammer im Jahr 2012. Damals hatte der frischgewählte OB mit Hannelore Richter gegen den Willen des Vorstands eine Rückkehrvereinbarung zur Awo getroffen, für den Fall, wenn er nicht mehr Rathauschef ist. Das sei der Beleg dafür, dass Richter Feldmann „anfüttern“ wollte.
Zwei Jahre später habe Richter zudem Feldmanns damalige Lebensgefährtin und spätere Ehefrau als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita eingestellt - inklusive erhöhtem Gehalt und Dienstwagen. „Sie hatte dafür beim besten Willen nicht die notwendige Qualifikation“, sagte Gröschel. Frau Richter aber sei „klug genug gewesen, das Wohlwollenskonto weiter aufzufüllen“. An den abgewählten OB gerichtet sagte Gröschel: „Sie konnten sich denken, dass hinter der Einstellung mehr steckte.“
Auch das Einwerben von Geldspenden von Richter für Feldmann im OB-Wahlkampf 2018 wertete das Gericht als Vorteilsannahme. Grundsätzlich sei dies zwar zulässig, in diesem Fall habe die Unterstützung aber darauf abgezielt, dass Feldmann im Amt bleibe. Zumal sich schon damals Probleme der Awo mit der Stadt Frankfurt im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Personalkosten in Flüchtlingsunterkünften „am Horizont“ abgezeichnet hätten. Schon zwei Tage nach der Wiederwahl habe Richter sich deshalb an ihn gewandt und um ein Treffen gebeten. Richters per Textnachricht geäußerte Bemerkung, er solle das Sozialdezernat an sich nehmen, sei „außerhalb jeglicher Normalität“ gewesen, sagte Gröschel. Feldmann forderte die Sozialdezernentin später zur Einigung mit der Awo auf.
Als strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass Feldmann nicht vorbestraft sei, das Amt als OB verloren habe und die Initiative von Hannelore Richter ausging.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Wir begrüßen die Entscheidung“, sagte Staatsanwalt Johannes Schmidt.
Weniger zufrieden war natürlich Feldmann selbst, blieb sich aber treu. Als er in Begleitung seiner Anwälte das Justizgebäude verließ, schüttelte er erst einmal die Hände der draußen versammelten Medienvertreter und wünschte schöne Feiertage.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Ex-OB hat jetzt eine Woche Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Im Gespräch mit dieser Zeitung sagte er, dass er „höchstwahrscheinlich“ in Revision gehen werde, eine endgültige Entscheidung aber noch nicht getroffen habe. „Ich muss mir das in Ruhe überlegen“, sagte er, „aber sehr wahrscheinlich kommt es so.“ Geht Feldmann in Revision, geht der Fall vor den Bundesgerichtshof. Der Verurteilte selbst fährt jetzt aber erst einmal in den Skiurlaub. Julia Lorenz