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Zübeyde Feldmann verurteilt: „Sie wussten, dass sie in dem Minijob nie arbeiten sollten“

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Zübeyde Feldmann mit ihren Anwälten Alexander Rumpf (links) und Tobias Groscurth (rechts).
Zübeyde Feldmann mit ihren Anwälten Alexander Rumpf (links) und Tobias Groscurth (rechts). © Michael Schick

Zübeyde Feldmann wird wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen verurteilt. Sie wäre vorbestraft, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Frankfurt – Regungslos, aber gefasst hörte sich Zübeyde Feldmann das Urteil an, das am Montagvormittag gegen sie verkündet wurde. Das Amtsgericht sieht es als erwiesen an, dass sich die 37-Jährige wegen Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht hat und verurteilt sie zu 110 Tagessätzen à 30 Euro, sprich zu 3300 Euro. Zusätzlich muss die Noch-Ehefrau von Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann einen Wertersatz in Höhe von 10 800 Euro sowie die Verfahrenskosten zahlen.

Die Entscheidung des Gerichts liegt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 140 Tagessätze zu je 30 Euro gefordert. Für Staatsanwalt Johannes Schmidt war auch nach der abgeschlossenen Beweisaufnahme klar, dass Feldmann von November 2014 bis April 2017 beim Förderverein des Pflegezentrum Robert-Krekel-Haus der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Wiesbaden einen Minijob für monatlich 450 Euro als Betreuerin gehabt hatte – ohne je dafür gearbeitet zu haben.

Insgesamt hatte sie dafür 13 500 Euro kassiert. Abgeschlossen wurde der Vertrag mit der damaligen Geschäftsführerin der Awo Wiesbaden, Hannelore Richter. Zur selben Zeit hatte Feldmann, damals noch Temizel mit Nachnamen, bei der Awo als Trainee in einer Frankfurter Kindertagesstätte gearbeitet und Erziehungswissenschaften studiert. Später sollte sie die Leitung einer deutsch-türkischen Kita im Ostend übernehmen.

Prozess gegen Zübeyde Feldmann: „Der Minijob war ein Scheinarbeitsvertrag“

„Der Minijob war ein Scheinarbeitsvertrag“, sagte der Staatsanwalt. Der Minijob sei allein dafür da gewesen, Feldmann ein zusätzliches Gehalt zu verschaffen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe die Angeklagte gewusst, dass sie für das Geld nicht arbeiten sollte. „Sie war 28 Jahre alt und ich denke, sie wusste, was sie da unterschreibt“, so Schmidt.

Vor der Urteilsverkündung war am Montagmorgen der Vorsitzende Richter am Frankfurter Landgericht Werner Gröschel als Zeuge gehört worden. Er hatte im Dezember Ex-OB Feldmann wegen Vorteilsannahme verurteilt. In diesem Prozess hatte Hannelore Richter noch ausgesagt, im Prozess gegen Zübeyde Feldmann hingegen verweigerte sie die Aussage. Deshalb sollte Gröschel ihre Aussage von damals wiedergeben und bestätigte, dass Richter berichtet habe, dass Feldmann für den Minijob keine Arbeit geleistet habe. Es sei zwar angedacht gewesen, dass sie eine muslimische Seelsorge im Pflegeheim mit aufbaue, dazu sei es aber nie gekommen. Andere Zeugen hatten zuvor ausgesagt, dass sie von einem Projekt mit muslimischer Seelsorge noch nie etwas gehört hätten.

Feldmanns Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert

Und so war sich auch die Strafrichterin sicher: „Ich gehe davon aus, sie wussten, dass sie in dem Minijob nie arbeiten sollten.“ Zur Begründung wies sie auf eine E-Mail von Feldmann an Richter hin, in der sie fragte, ob ihr die 450 Euro überwiesen werden könnten, da sie „mehr Unkosten“ habe. „Da kann man sich schon fragen, warum Sie aktiv nach Geld fragen, obwohl sie wussten, dass Sie dafür nicht arbeiten“, sagte die Richterin, die als strafmildernd wertete, dass Feldmann nicht vorbestraft sei und das Verfahren für sie „langanhaltend“ und „belastend“ gewesen sei.

Feldmanns Verteidiger Tobias Groscurth und Alexander Rumpf indes hatten auf Freispruch plädiert. Sie begründeten dies damit, dass nicht festgestellt werden konnte, dass Feldmann den Vertrag mit der Intention unterschrieben habe, die Arbeit nicht auszuführen, zumal bei dem Tatbestand Beihilfe „die Straftat bewusst gefördert“ werden müsse. Damals, im Jahr 2014, hätte man von dem „System Awo“ aber noch nichts gewusst. „Wir wissen erst heute, dass Frau Richter mit Minijobs um sich geworfen hat, wie der Prinz an Karneval mit Kamellen“, sagte Groscurth und kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Solange ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sollte es Bestand haben, wäre Feldmann vorbestraft. (Julia Lorenz)

Nach langen Verhandlungen erhält die Frau von Frankfurts Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann einen Ausgleich von der AWO, jedoch keine Abfindung.

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