Wer zu spät landet, zahlt nicht drauf

Zwar sind nächtliche Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen verboten, doch in den vergangenen Monaten kam es vermehrt zu Ausnahmen. Deshalb wird die Forderung nach einer Erhöhung der Landegebühren nach 23 Uhr immer lauter – in Hamburg etwa zahlen Airlines bis Mitternacht einen Aufschlag von 550 Prozent, danach sogar von 700 Prozent.
Die Diskussion um die Starts und Landungen nach 23 Uhr am Frankfurter Flughafen ebbt nicht ab. Seit Monaten schon verkündet das Hessische Wirtschaftsministerium einen Negativrekord nach dem anderen: Waren im Mai noch 185 Maschinen zwischen 23 Uhr und Mitternacht gelandet, waren es im Juni 203. Insgesamt gab es in den ersten sechs Monaten dieses Jahres schon 570 verspätete Starts und Landungen. 2017 waren es insgesamt 1144 Nachtflüge, im Jahr zuvor 806. Eine Besserung ist nicht in Sicht.
Hamburg als gutes Vorbild
Deshalb werden die Forderungen nach einer Erhöhung der Flughafenentgelte für Airlines, die nach 23 Uhr starten oder landen, immer lauter. Das hat jüngst Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) ebenso gefordert wie die Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) und Frankfurts Fluglärmschutzbeauftragte Ursula Fechter. Ihre Hoffnung: Wenn die verspäteten Flüge unwirtschaftlich werden, wird ihre Zahl auch zurückgehen. Als Beispiel wird immer wieder Hamburg genannt.
Der Flughafenbetreiber der Hansestadt hat im vergangenen Jahr seine Flugentgelt-Verordnung erneuert. Der Zuschlag für verspätete Maschinen erhöht sich von 23 Uhr an im 15-Minuten-Takt bis Mitternacht um maximal 550 Prozent. Danach berechnen die Betreiber bis 5.59 Uhr den Höchstzuschlag von 700 Prozent. In Frankfurt hingegen müssen Airlines in der Nachtrandstunde zwischen 22 und 22.59 Uhr sowie 5 und 5.59 Uhr 50 Prozent mehr zahlen als am Tag, nach 23 Uhr sind es 200 Prozent mehr.
Ein Rechenbeispiel: Landet in Frankfurt ein Airbus A 320 am Tage, dann zahlt die Fluggesellschaft dafür 201,03 Euro. Landet die Maschine hingegen um 22.50 Uhr, dann kostet das einen Aufschlag von 100,52 Euro, also 301,55 Euro. Kommt das Flugzeug aber erst um 23.55 Uhr an, dann muss die Airline einen Aufschlag von 402,06 Euro, sprich: 603,09 Euro zahlen.
Landet ein Airbus A 320 hingegen tagsüber in Hamburg, kostet das die Fluggesellschaft 122 Euro, um 22.50 Uhr müsste sie 305 Euro bezahlen, um 23.55 Uhr 793 Euro und nach Mitternacht 976 Euro.
An anderen deutschen Flughäfen gibt es ebenfalls Entgelte, die sich nach 22 oder 23 Uhr erhöhen. In Berlin etwa müssen die Airlines Aufschläge zwischen 200 und 500 Prozent hinnehmen.
Langwieriger Prozess
Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hingegen hält nicht viel davon, die Entgelte für Starts und Landungen nach 23 Uhr zu erhöhen. „Für dieses Jahr ist das sowieso zu spät“, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Der Prozess ist langwierig. Die Fraport muss den Fluggesellschaften dafür ihre Vorstellungen einer neuen Entgeltverordnung präsentieren, einen Antrag beim hessischen Wirtschaftsministerium stellen, das diesen nach der Prüfung genehmigen kann. Aus Sicht von Fraport wäre es sinnvoller, wenn die Kapazität im Luftraum erweitert wird und die Airlines Flüge, die oft zu spät landen, vorverlegen.
In Flughafenkreisen heißt es, dass eine Erhöhung der Preise für das Starten und Landen nichts bringen würde. Und das zeigen auch die Zahlen aus Hamburg: Im Jahr 2017 wurden dort insgesamt 1038 verspätete Flieger nach 23 Uhr gezählt. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres waren es schon 577, also schon mehr als die Hälfte.
„Die Fluggesellschaften landen nicht absichtlich unpünktlich“, heißt es aus Flughafenkreisen. Daran könne gar kein Interesse bestehen, gehe dies doch auch mit einem Imageverlust einher, wenn für die Fluggäste Unannehmlichkeiten entstehen. Als Gründe für die Verspätungen werden immer wieder Gewitter und Fluglotsenstreiks in Frankreich angeführt.
(jlo)