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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ärztlichen Direktor der Unfallklinik

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Von: Stefanie Liedtke

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Wieder im Visier der Staatsanwälte: Die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik (BGU).
Wieder im Visier der Staatsanwälte: Die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik (BGU). © Heike Lyding

Hat sich die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik (BGU) Patienten „erkauft“? Die Staatsanwaltschaft Erfurt sieht diesen Vorwurf als hinreichend erwiesen an, hat gegen den einstigen Kaufmännischen Geschäftsführer der Klinik eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängen lassen. Nun ermitteln die Staatsanwälte auch gegen den Ärztlichen Direktor.

Gerade schien Gras über die Sache gewachsen zu sein. Jetzt ist die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik (BGU) erneut ins Visier der Staatsanwälte geraten. Wie Hannes Grünseisen, Sprecher der Erfurter Staatsanwaltschaft, auf Anfrage bestätigt, ermittelt seine Behörde aktuell gegen eine Person aus der Leitungsebene des Krankenhauses. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um den Ärztlichen Direktor des Hauses. Es geht um den Vorwurf der Bestechlichkeit. Vor zwei Jahren hatte der Fall schon einmal bundesweit Schlagzeilen gemacht.

Rückblende: 10. April 2014. Plötzlich stehen Ermittler der Staatsanwaltschaft Erfurt, Abteilung Korruptionsbekämpfung, in der Chefetage der Preungesheimer Unfallklinik, präsentieren einen Durchsuchungsbefehl. Sie durchkämmen Büros, beschlagnahmen Akten, stellen kistenweise Beweismaterial sicher. 13 weitere Einrichtungen in fünf Bundesländern knöpfen sich die Fahnder vor.

Im Fokus der Ermittlungen in Frankfurt steht der Kaufmännische Geschäftsführer der BGU. Er soll sich für die Zuweisung von Patienten beim Hauptbeschuldigten, einem Mitarbeiter der Erfurter Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), finanziell erkenntlich gezeigt haben. Insgesamt sollen 35 000 Euro in den Jahren 2009 bis 2011 geflossen sein, die in den Büchern der BGU als Beratungshonorar verbucht worden sein sollen.

Dubioser Deal

Die Seckbacher Klinik ist nicht die einzige, die sich auf den dubiosen Deal eingelassen haben soll. Insgesamt soll sich der Hauptbeschuldigte, ein VBG-Beamter, rund 200 000 Euro hinzuverdient haben, ohne die Einkünfte bei seinem Dienstherren anzumelden. Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen eine Eigenanzeige der VBG. Die Unfallklinik reagierte damals prompt, stellte ihren Mitarbeiter frei.

Zweieinhalb Jahre später, Mitte Oktober 2016: Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Gegen mehrere Beschuldigte erlässt das Amtsgericht Strafbefehle, dem Hauptbeschuldigten wird Anfang nächsten Jahres in Erfurt der Prozess gemacht.

Ein Jahr auf Bewährung

Im Fall des ehemaligen BGU-Geschäftsführers, der inzwischen in verantwortlicher Position bei einem anderen Frankfurter Krankenhaus beschäftigt ist, verhängt das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zwei weitere Beschuldigte erhalten Haftstrafen von acht, beziehungsweise zwölf Monaten auf Bewährung, einer kommt mit einer Geldauflage davon. In einem weiteren Fall wird das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Seit Anfang November sind die Urteile rechtskräftig.

Dass die Staatsanwälte ausgerechnet jetzt Ermittlungen gegen den Ärztlichen Direktor der BGU aufgenommen haben, ist kein Zufall. Laut Grünseisen hat ihn einer der Beschuldigten belastet – eine beliebte Taktik, um das eigene Strafmaß zu reduzieren.

Unsere Anfrage an den aktuell Beschuldigten lässt dieser von der BGU-Geschäftsführerin Rafaele Korte beantworten. Sie bestätigt, dass „im Umfeld der BG Unfallklinik gegen mehrere Personen strafrechtlich ermittelt“ wurde. „Im Rahmen dieser Ermittlungen ist auch ein formelles Verfahren gegen den Ärztlichen Direktor eingeleitet worden.“ Dieses Verfahren befinde sich jedoch unmittelbar vor der Einstellung. Laut Grünseisen gilt eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage als wahrscheinlich. Dies bedeute weder eine Verurteilung noch einen Freispruch, betont er. Stattdessen sei es ein Mittel, „um dem öffentlichen Interesse der Strafverfolgung“ gerecht zu werden, sofern „die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht“.

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