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Stadt gegen Rennbahn: Tribüne soll im Frühjahr abgerissen werden

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Die Tribüne auf der Rennbahn kann nach dem neuen Urteil abgerissen werden.
Die Tribüne auf der Rennbahn kann nach dem neuen Urteil abgerissen werden. © Rainer Rüffer

Der Rennklub hat im juristischen Tauziehen um die Galopprennbahn erneut gegen die Stadt verloren. Der Abriss der Zuschauertribüne rückt näher. Der letzte Prozess war das aber noch nicht.

Der Abriss der Rennbahn-Tribüne ist gestern wieder ein großes Stück näher gerückt. Das Landgericht erteilte der Stadt grünes Licht, indem eine einstweilige Verfügung aufgehoben wurde, mit der der Abriss der Tribüne im Frühjahr noch vorübergehend verhindert worden war. Kleine Einschränkung: Die „vorläufige Vollstreckung“, das heißt der Abriss, kann noch durch die Hinterlegung einer vierstelligen Summe vom Rennklub verzögert werden. Leistet die Stadt aber die gleiche Summe, so ist diese Verzögerung wieder hinfällig.

Der Abbruch sei vorbereitet und die dafür notwendige Ausschreibung werde jetzt auf den Weg gebracht, sagte Jochen Strack vom Amt für Bau und Immobilien am Freitag der dpa. Er rechne damit, dass im März oder April 2018 die Bagger anrücken können.

Seit der letzten Begegnung vor dem Landgericht im Frühjahr hat sich die rechtliche Lage des Rennklubs entscheidend verschlechtert. Ende Juli hatte das Oberlandesgericht die Räumungsklage der Stadt durchgewunken und dem Rennsport in Frankfurt damit praktisch das Grab geschaufelt. Wenige Wochen später traf eine Gerichtsvollzieherin an dem Gelände in Niederrad ein und führte die Zwangsvollstreckung dieser Gerichtsentscheidung durch. Schlüssel wurden übergeben, persönliche Dinge der Rennklubvertreter ausgeräumt.

Diese Vollstreckungsmaßnahme bildete denn auch die Grundlage für die gestrige Gerichtsentscheidung. Durch den Abzug des Rennklubs aus seinem angestammten Gelände habe er auch den Besitz daran aufgegeben, erläuterte die Vorsitzende Richterin die Rechtslage. Und damit bestehe kein Anspruch des Vereins auf „Besitzschutz“ und eine entsprechende einstweilige Verfügung. Diese sei folglich aufzuheben.

Eine kleine Schar von Zuhörern hatte sich auch diesmal wieder auf den Weg ins Gerichtsgebäude gemacht. Alfred Gangel als Geschäftsführer der diesmal nicht beteiligten Betreibergesellschaft der Rennbahn, der Rechtsanwalt der Stadt, auch ein Vorstandsmitglied des Rennklubs. Dass es wirklich der letzte Gerichtstermin in Sachen Rennbahn war, glaubt eigentlich niemand. Noch steht als letzter Ausweg für den unterlegenen Klub der Gang vor das Oberlandesgericht offen, um die Aufhebung der einstweiligen Verfügung doch noch kippen zu können. Und der Bundesgerichtshof hat die abschließende mündliche Verhandlung über die Räumung des Geländes für den 8. April kommenden Jahres angesetzt. Der einzige Gefallen, den das OLG im Juli dem Rennklub noch tun konnte, war die Zulassung der Revision vor den Karlsruher Richtern.

Auch wenn mit einem Abriss der Tribüne vollendete Tatsachen geschaffen werden und eine Rückkehr zum Pferderennen utopisch ist, will der Rennklub den Bau der DFB-Akademie verhindern. Am Freitag vergangener Woche sei eine Bürgerinitiative gegründet worden, die ein Bürgerbegehren unter dem Motto „Wohnraum statt DFB-Palast“ anstrebe, sagte Carl-Philip Graf zu Solms, der Sprecher des Rennklubs. Ein solches Bürgerbegehren könne etwa zusammen mit der Landtagswahl im kommenden Jahr durchgeführt werden, so der Rennklub-Sprecher.

Außerdem will Solms gerichtlich klären lassen, ob bestehende Miet- und Eigentumsverhältnisse weiter Bestand haben. Dabei gehe es um das sogenannte Sarotti-Häuschen seiner Mutter. (ge, dpa)

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