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Frankfurt soll grüner werden: Neue Satzung verbietet Schottergärten

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Von: Christoph Sahler

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Mit einer neuen Satzung geht die Stadt Frankfurt gegen sogenannte Schottergärten vor. Wer in Zukunft neu baut, muss auf Grünflächen setzen.

Frankfurt - Die Stadt Frankfurt will nach eigenen Angaben „ein Zeichen für mehr Grün“ setzen. Bereits seit dem 10. Mai muss bei allen Neu- und Umbauten von Grundstücken und Gebäuden die neue Freiraumsatzung beachtet werden. Darauf wies die Verwaltung jetzt noch einmal in einer Pressemitteilung hin. Damit sind sogenannte Schottergärten nicht mehr erlaubt.

Mit der neuen Satzung solle eine „angemessene und ausreichende Begrünung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen und baulicher Anlagen im Stadtgebiet sichergestellt werden“, hieß es. Dies trage zur lokalen Klimaverbesserung und zur Biodiversität insbesondere in den dicht bebauten Stadtteilen bei.

Stadt Frankfurt verbietet Schottergärten - Grünflächen schützen vor Hitze und Überschwemmungen

Nach der Freiraumsatzung müssen Höfe und Teile der Fassade sowie hierfür geeignete Dachflächen mit Pflanzen begrünt werden. Versiegelungen sollen vermieden werden und Bereiche mit Schatten entstehen. Richtwerte seien beispielsweise mindestens ein Laubbaum pro 200 Quadratmeter Grundstücksfreifläche. Bei Verstoß gegen die neue Regelung droht eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro.

Schottergärten sollen aus Frankfurt verschwinden.
Schottergärten sollen aus Frankfurt verschwinden. © Annette Riedl/dpa

„Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden Dürresommern erlebt und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten Vorgarten oder beschattete Hauswand. Die Freiraum- und Gestaltungssatzung hilft uns nun, unsere Stadt klimaresistent zu gestalten“, sagte Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig von den Grünen. „Die neue Satzung wird uns auch vor einer weiteren Gefahr des Klimawandels zu schützen: Den Starkregenereignissen. Denn mit der Freiraum- und Gestaltungssatzung beugen wir auch einer zunehmenden Versiegelung der Flächen vor.“

Die Begrünungspflicht gelte nur für Gebäude- oder Grundstücksteile, die neu gebaut oder umgebaut werden, machte die Stadt im Weiteren deutlich. „Das heißt, dass etwa bei einem Dachausbau nicht auch die Fassade oder die Grundstücksfreifläche neu begrünt werden muss. Eine Nachbesserungspflicht für bereits bestehende Gebäude sieht die Satzung ebenfalls nicht vor.“ (csa)

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