Was Sie für die Stichwahl zum Frankfurter Oberbürgermeister wissen müssen
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Stichwahl zwischen Uwe Becker (CDU) und Mike Josef (SPD) um das Amt des neuen Oberbürgermeisters am 26. März in Frankfurt.
Frankfurt - Frankfurt hat gewählt, aber der neue Oberbürgermeister wird erst in einer Stichwahl zwischen Mike Josef (SPD) und Uwe Becker (CDU) Ende März bestimmt. Die Vorbereitungen für die zweite Runde der OB-Wahl in Frankfurt dafür sind in vollem Gange. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Stichwahl.
Wann findet die Stichwahl statt?
Die Stichwahl des Oberbürgermeisters in Frankfurt findet am 26. März statt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Hessische Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. Sie richtet sich nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.
OB-Wahl in Frankfurt: Showdown zwischen zwei Kandidaten
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Der Stimmzettel der bevorstehenden Stichwahl hat das Format DIN A4. Ein Musterstimmzettel kann auf der Internetseite frankfurt.de/wahlen im Bereich der Oberbürgermeister-Wahl unter der Rubrik „Wichtige Termine, Bekanntmachungen und Aktuelles“ abgerufen werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr (geboren vor dem 26.03.2005) vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben.
Gibt es neue Wahlbenachrichtigungen?
Für die Stichwahl erfolgt kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungen. Alle Wahlvorstände der Direktwahl waren angewiesen, die Wahlbenachrichtigung den Wählern wieder mitzugeben. Die Wahlbenachrichtigungen der Direktwahl behalten auch für die Stichwahl ihre Gültigkeit.
Stichwahl in Frankfurt: Ohne Ausweis keine Stimmabgabe möglich
Was muss zur Wahl mitgebracht werden?
Zur Wahl in den 376 Wahllokalen, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind, sollte dringend die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sie müssen sich im Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen. Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheins sind, können in einem beliebigen Wahllokal im Stadtgebiet ihre Stimme unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokuments abgeben. Wahlscheine werden mit den Briefwahlunterlagen versandt.
Wo finde ich mein Wahllokal?
97 Prozent der insgesamt 376 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Selbstverständlich können sich Wähler auch direkt an das Wahlamt unter (069) 21 24 04 00 wenden. Zudem besteht online auf frankfurt.de/briefwahlunterlagen unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ die Möglichkeit, das zuständige Wahllokal online selbst zu ermitteln und Informationen zur Barrierefreiheit zu erhalten.
Wahl in Frankfurt: Stimmabgabe per Brief möglich
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wahlberechtigte, die nicht schon mit der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, können ab sofort Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise sollte hierfür der personalisierte QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des Antrages, der unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen online zur Verfügung steht. Ebenso kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und postalisch versandt werden.

Auch Fax und E-Mail sind möglich, hierfür sind Name, Vorname, Anschrift sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische Beantragung hingegen ist rechtlich nicht zulässig. Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch, 15. März, zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt.
Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 24. März, 13 Uhr, möglich. Alle Wahlberechtigten, die erst zur Stichwahl am 26. März wahlberechtigt werden, beispielsweise wegen Volljährigkeit, Einbürgerung oder wegen Zuzugs mit Hauptwohnsitz, bekommen von Amts wegen automatisch vom Wahlamt Briefwahlunterlagen zugesandt. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig.
OB-Wahl in Frankfurt: Wahllokal an anderem Standort
Wo befindet sich das Briefwahllokal?
Aufgrund der Sanierung des Dienstgebäudes Zeil 3, verbunden mit der Auslagerung des Zentralen Bürgeramtes, befindet sich das Briefwahllokal - wie bereits bei der Hauptwahl - in der Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main; in der Nähe des Eschenheimer Turms. Schon jetzt besteht dort während der Öffnungszeiten die Möglichkeit der persönlichen Briefwahl-Antragstellung mit der Möglichkeit, direkt vor Ort in den eingerichteten Wahlkabinen zu wählen und den roten Wahlbrief in die bereitgestellte Wahlurne einzuwerfen.
Montags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 14 Uhr, donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, insbesondere am Wahlwochenende des 25. und 26. März, folgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis Wahlsonntag, 18 Uhr zu nutzen. Nach 18 Uhr eingeworfene Wahlbriefe können zur Stichwahl nicht mehr berücksichtigt werden.
Wo befinden sich die Hausbriefkästen?
- Wahlamt, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main.
- Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25-27, 60313 Frankfurt am Main.
- Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main.
- Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main.
- Am Wahltag selbst besteht zudem die Möglichkeit, den roten Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr in der Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main bei der Briefwahlleitung in der Messehalle 3 abzugeben.
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Gelten noch Corona-Schutzmaßnahmen?
Um das Wählen in den Wahllokalen weiterhin so sicher wie möglich zu machen, gilt für alle Wahlhelfer sowie Wähler die Empfehlung, die AHA+L-Regeln einzuhalten. Allen Wahlhelfern werden medizinische Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Alle Wahlberechtigte, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, können einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitbringen.
Wie läuft die Ergebnisermittlung?
Am Wahlabend werden in gewohnter Weise im Internet unter wahlen.frankfurt.de die Zwischenstände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht. Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 18.20 Uhr erwartet.
Wann wird das endgültige Wahlergebnis feststehen?
Der Gemeindewahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am 31. März im Mainhaus Stadthotel um 13 Uhr das endgültige Ergebnis der Oberbürgermeister-Stichwahl fest. (Sarah Bernhard)
OB-Kandidaten Becker und Josef stehen den Fragen der Wählerinnen und Wähler Rede und Antwort.