Nach legendärem Eintracht-Sieg: Strafe für reumütigen Fan
Ein Fan der Eintracht ließ sich nach dem Gewinn des Europapokals im vergangenen Mai zu einem Dosenwurf in Richtung einer 30-köpfigen Gruppe von Polizeibeamten verleiten - nun erhielt er die Quittung dafür.
Frankfurt - Die heitere und ausgelassene Stimmung beim Empfang des Trupps von Eintracht Frankfurt nach dem Gewinn des Europapokals im vergangenen Mai ist den meisten Frankfurtern gewiss in angenehmer Erinnerung geblieben. Nun war jener Tag gleichwohl Anlass für einen Strafprozess vor dem Amtsgericht, bei dem es wieder einmal um Gewalt gegen Einsatzkräfte der Polizei ging. Auf der Anklagebank saß ein 27 Jahre alter Anhänger der Eintracht, der sich an jenem 19. Mai zu einem Dosenwurf in Richtung einer 30-köpfigen Gruppe von Polizeibeamten verleiten ließ. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe des Fußgängerübergangs an der Paulskirche in Frankfurt. Getroffen wurde niemand durch die Dose - gleichwohl machte ein Zivilbeamter der Polizei Notizen und fotografierte den Dosenwerfer, der kurz darauf identifiziert werden konnte.

Eintracht Frankfurt gewinnt Europa League - Fan nach Dosenwurf vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft wertete die Dokumente aus und erhob Anklage wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung. Dies sind keine Kavaliersdelikte, denn die gesetzliche Mindeststrafe liegt bereits bei drei Monaten und kann in Extremfällen auf bis zu sieben Jahren gehen. Vor Gericht stellte sich heraus, dass die Strafe am unteren Ende liegen würde - der Angeklagte gab sich kleinlaut und konnte sich die Tat selbst nicht mehr erklären. Angetrunken sei er gewesen. Zu der ausgelassenen Atmosphäre passte seine Aktion jedenfalls nicht, dies musste auch der 27-Jährige zugeben, der strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war. Dass es eine Bierflasche gewesen sei, bestritt er jedoch energisch - die Anklage war noch davon ausgegangen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich eine Bewährungsstrafe von acht Monaten - trotz der Tatsache, dass nicht viel passiert sei, müsse eine entsprechende Sanktion vorgenommen werden. Die Verteidigung orientierte sich an der Mindeststrafe von drei Monaten. Das Gericht nutzte die Möglichkeit, eine niedrige Freiheitsstrafe auch als Geldstrafe auszusprechen. Und so erhielt der reumütige Fußballfan eine Geldstrafe von 6000 Euro. Dafür hätte der junge Mann zahlreiche Spiele seines Lieblingsklubs besuchen können. (Matthias Gerhart)