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Touristensteuer kommt bald

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ARCHIV - Zwei Touristen einer chinesischen Reisegruppe nehmen am 10.06.2013 am Paulsplatz in Frankfurt am Main Erinnerungsfotos auf.
ARCHIV - Zwei Touristen einer chinesischen Reisegruppe nehmen am 10.06.2013 am Paulsplatz in Frankfurt am Main Erinnerungsfotos auf. © Frank Rumpenhorst (dpa)

Berlin hat sie, Hamburg hat sie und Frankfurt hat sie wohl demnächst auch: Eine sogenannte Kultur- und Tourismusabgabe, früher Bettensteuer genannt. Sie könnte der Stadt Frankfurt Einnahmen in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro jährlich bescheren.

Nach der Kommunalwahl am 6. März sondieren die Parteien ihre Möglichkeiten zu einer Zusammenarbeit: Die Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen gilt als wahrscheinlichste Lösung. Allen drei Parteien gemeinsam ist, dass sie mit einer sogenannten Tourismus- und Kulturabgabe liebäugeln. Die Grünen haben sie sogar ins Wahlprogramm geschrieben, die SPD ebenfalls und Kämmerer Uwe Becker (CDU) brachte sie vor Jahren ohnehin schon einmal ins Spiel. Das Land Hessen hat kürzlich den Weg dafür geebnet. Mit der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes wurde den Gemeinden die Option eröffnet, einen Tourismusbeitrag zu erheben. Zur Umsetzung bedarf es allerdings noch einer Verordnung, die gegenwärtig im Wirtschaftsministerium vorbereitet wird. „Nach Verabschiedung der Verordnung bleibt es den einzelnen Gemeinden überlassen, über die Erhebung solcher Beiträge und ihrer Höhe zu entscheiden“, teilte Wolfgang Harms, Sprecher des hessischen Wirtschaftsministeriums, mit.

Als Kurtaxe erprobt

Früher wurde diese Abgabe Bettensteuer genannt und ist aus Urlaubsorten wie Kampen (Sylt) oder Garmisch-Partenkirchen als Kurtaxe bekannt. Kämmerer Uwe Becker wollte die Abgabe bereits 2013 einführen. Das scheiterte damals daran, dass diese Abgabe juristisch noch umstritten war und zudem ein hoher Verwaltungsaufwand befürchtet wurde. Mittlerweile sind die gesetzlichen Grundlagen durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes in München geklärt.

Als eine der ersten Großstädte hat Hamburg eine Kultur- und Tourismustaxe eingeführt – „mit guten Erfahrungen“, wie der Sprecher der Finanzbehörde der Hansestadt, Daniel Stricker, mitteilt. Rund elf Millionen Euro fließen aus der Abgabe in den Haushalt des Stadtstaates. Ausgenommen von der Steuer sind Übernachtungen, die wegen einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit des Übernachtungsgastes erfolgen. Dies muss der Gast gegenüber dem Hotelier mit einer Bescheinigung seiner Firma nachweisen. Für die Stadttouristen wird in Hamburg je nach Hotelklasse zwischen 0,50 und vier Euro je Gast und Übernachtung fällig.

Extra Geld für Zoo?

Von den 8,7 Millionen Übernachtungen, die Frankfurt im vergangenen Jahr zählte, entfallen rund 2,5 Millionen auf private Besucher, der Rest verteilt sich auf Messe-, Kongress und Seminarbesucher. Letztere übernachten also beruflich bedingt und sind von der Abgabe befreit. Dennoch dürfte die neue Taxe nach ersten Schätzungen bis zu fünf Millionen Euro jährlich in die Stadtkasse bringen. Der Chef der Frankfurter Tourismus und Congress GmbH (TCF), Thomas Feda, möchte den neuen Tourismusbeitrag nicht nur für Übernachtungsgäste erhoben wissen, sondern auch für Tagesgäste. Sein Vorschlag: Auswärtige Besucher touristischer Einrichtungen wie Museen, Palmengarten oder Zoo müssten dann ebenfalls einen Obolus abführen. Das Geld könnte dann zweckgebunden für Tourismuswerbung und Vermarktung ausgegeben werde. Feda sieht die Abgabe als Möglichkeit, Frankfurt als Tourismusstandort weiter zu entwickeln.

Auch der Frankfurter Vorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbandes, Eduard Singer, erklärt, dass sich die Frankfurter Hoteliers mit der neuen Abgabe bereits abgefunden hätten. Die Abgabe müsse an den Kunden durchgereicht werden, wie es bei der Mehrwertsteuer der Fall sei. Singer erwartet, dass die Steuer je nach Hotelkategorie in Frankfurt zwischen einem und 3,50 Euro pro Gast und Übernachtung liegen werde.

Dabei hätten die Hoteliers durchaus Spielraum. Sie profitierten von einer Senkung der Mehrwertsteuer für Übernachtungen von 19 auf sieben Prozent im Jahre 2010. Diese Steuererleichterung wurde in den meisten Fällen nicht an die Kunden weitergegeben.

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