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Transitzone: Zwischen Hoffen und Bangen

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Flüchtlinge sitzen in einem Aufenthaltsraum der Erstaufnahmeeinrichtung  auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens und schauen Fernsehen.
Flüchtlinge sitzen in einem Aufenthaltsraum der Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens und schauen Fernsehen. © Uwe Anspach (dpa)

Das zweistöckige Gebäude im Gewerbegebiet des Frankfurter Flughafens liegt zwar mitten in Deutschland – einreisen dürfen die Flüchtlinge aber nicht. In der abgeriegelten Transitzone hoffen sie auf Asyl. Ein umstrittenes Verfahren.

Die drei Afrikaner sehen von Deutschland nur einen gesicherten Innenhof: ein Sportfeld, Hochbeete mit Bäumen, einen Spielplatz und einige Sitzgelegenheiten. Den Blick aus dem Gebäude 587a am Frankfurter Flughafen nach draußen verhindern spezielle Glasbausteine. Einfach verlassen dürfen die Asylbewerber die von der Bundespolizei bewachte Transitzone in der Cargo City Süd nicht, denn dann wären sie in die Bundesrepublik eingereist. Gitter gibt es an dem zweistöckigen Gebäude aber nicht – die Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) soll nicht wie ein Gefängnis aussehen.

Platz für 100 Menschen

Außer den drei alleinreisenden afrikanischen Männern leben derzeit nur sechs weitere Asylbewerber in dem hellen, hufeisenförmigen Haus – ungewöhnlich wenige. Platz ist für ungefähr 100 Menschen. Im gesamten Jahr 2015 zählte das zuständige Regierungspräsidium Gießen 1717 Asylsuchende in der Flughafen-Transitzone, 2014 waren es 1121. Die meisten asylsuchenden Flugpassagiere seien alleinreisende Männer, ihre Herkunftsländer ganz unterschiedlich, berichtet der Leiter der Einrichtung, Michael Duchardt.

Für die Asylbewerber gilt das umstrittene Flughafenverfahren, wenn sie mit dem Flugzeug aus sicheren Herkunftsstaaten oder ohne gültige Ausweise gekommen sind. Dabei muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Transitzone innerhalb von zwei Tagen über den Asylantrag entscheiden. Als sicher werden derzeit neben der EU und den sechs Westbalkanstaaten Länder wie Ghana und der Senegal eingestuft. Die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien sollen nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung bald folgen.

Aber nicht alle mit dem Flugzeug gelandeten Asylsuchenden durchlaufen das Schnellverfahren, entsprechend unterschiedlich ist die Situation der Menschen im Gebäude 587a. Ein Syrer, der aus dem Libanon einreist, werde normalerweise nach drei Tagen ins Inland gelassen und an die HEAE in Gießen verwiesen, berichtet der Abteilungsleiter Soziales beim Regierungspräsidium, Manfred Becker.

Warten auf Papiere

Wie lange die im Flughafen abgelehnten Asylbewerber in der HEAE-Außenstelle bleiben müssen, hänge davon ab, wie schnell die Bundespolizei Reisepapiere bekomme, sagt Duchardt. Das kann Wochen oder Monate dauern. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied kürzlich, dass die abgelehnten Asylbewerber nur noch mit richterlicher Genehmigung im Transitbereich festgehalten werden dürfen. In der Praxis ändere sich damit für die Menschen aber nicht viel, sagt Becker. Denn zuvor schon sei eine richterliche Entscheidung nach 30 Tagen notwendig gewesen.

Ihre Asylanträge seien abgelehnt worden, berichtet der älteste der drei Afrikaner auf Englisch in einem der Aufenthaltsräume. Nun können die Männer in der Transitzone nicht mehr auf ihre Einreise nach Deutschland hoffen, sondern müssen auf ihre Abschiebung warten. „Wir haben alle große Probleme in unseren Ländern“, erzählt der 45-Jährige aus Kamerun mit sorgenvoller Miene. „Mich wollten sie töten.“

Einzelheiten über die Biografien und Fluchtwege der im Transit untergebrachten Menschen kennen die dortigen Landesbeschäftigten nicht. Ihnen gehe es darum, den Geflüchteten den Aufenthalt möglichst angenehm zu machen, sagt der Einrichtungsleiter und Sozialarbeiter Duchardt. „Wenn wir den Eindruck haben, sie erzählen uns nicht die Wahrheit, darf das keinen Einfluss auf den Umgang haben.“ Viele hätten die Behörden in ihren Heimatländern als willkürlich erlebt.

Widerstand geleistet

Der Jüngste der drei Afrikaner sollte bereits einmal nach Angola „zurückgeführt werden“, wie es im Behördenjargon heißt. Der Mann sei – gefesselt an Händen und Füßen – zum Flugzeug gebracht worden, erzählt der ältere Kameruner. „Mit viel Polizei.“ Der Betroffene selbst kreuzt aufgeregt Arme und Beine, um zu zeigen, wie er gefesselt war. Der Angolaner habe erheblichen Widerstand geleistet und hätte daher zu seinem und zum Schutz Dritter gefesselt werden müssen, berichtet Bundespolizei-Sprecher Michael Moser. Der Pilot habe es aber abgelehnt, den sich widersetzenden Mann an Bord zu nehmen.

627 Asylsuchende durchliefen das Flughafenverfahren 2015 in Deutschland, wie aus der Statistik des BAMF hervorgeht – die meisten von ihnen am größten deutschen Flughafen in Frankfurt. Das Verfahren gibt es aber auch in Düsseldorf, Hamburg, Berlin und München. Spitzenjahr innerhalb des vergangenen Jahrzehnts war 2013 mit 972 Menschen. Am wenigsten waren es 2009 (432 Asylbewerber).

Von den 627 Menschen durften 549 nach Deutschland einreisen, weil das BAMF nicht kurzfristig über ihren Asylantrag entscheiden konnte. 74 Anträge lehnte die Behörde als „offensichtlich unbegründet“ ab. In 72 Fällen legten die Asylbewerber dagegen Rechtsmittel ein, denen in zwei Fällen stattgegeben wurde.

„Das ist eine große Not, in der sich die Leute häufig befinden“, sagt Olivia Reckmann vom Kirchlichen Flüchtlingsdienst, der auch einen Raum im Gebäude 587a hat. Aufgabe des von Caritas- und Evangelischem Regionalverband getragenen Projekts ist es, den Flüchtlingen als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

„Ohne den Einsatz der Kirchen, von Fachanwälten und Pro Asyl wären immer wieder Menschen in Situationen zurückgeschickt worden, die ihr Leib und Leben bedrohen“, sagt Reckmann vom Caritasverband. „Es hat in Einzelfällen krasse Fehlentscheidungen gegeben, die existenzielle Folgen für Menschen hatten.“ Einen von den Taliban bedrohten afghanischen Bankfilialleiter nennt Pro Asyl als jüngstes Beispiel. Das Verwaltungsgericht Frankfurt habe dem Verzweifelten nach mehrfacher Ablehnung im Flughafenasylverfahren subsidiären Flüchtlingsschutz gewährt. „Es bedurfte der Arbeit dreier von Pro Asyl eingeschalteter Anwälte, eigener Recherchen und einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, um die unmittelbar drohende Abschiebung abzuwenden“, sagt der Sprecher der Flüchtlingshilfsorganisation, Bernd Mesovic. Ein solcher Aufwand könne aber nicht in allen vergleichbaren Fällen betrieben werden.

Das BAMF habe in dem Fall „auf ganzer Linie versagt“, kritisiert Mesovic. „Den erkennbaren Unwillen zur Selbstkorrektur interpretiert Pro Asyl als das Ergebnis politischen Drucks aus dem Bundesinnenministerium.“ Aber auch der Einzelrichter des Verwaltungsgerichts „hätte mehrfach die Gelegenheit gehabt, dem bösen Spiel ein Ende zu setzen“.

„Hastig und unfair“

Pro Asyl fordert die Abschaffung des „hochriskanten Asylschnellverfahrens“. „Es ist ein gefährlich verkürztes Verfahren, in dem man unter äußerst schwierigen Umständen versuchen muss, zu belegen, dass man verfolgt ist“, sagt Mesovic. Eine ausführliche Untersuchung des Verfahrens von Pro Asyl (2009) trägt daher den Titel „Hastig, unfair, mangelhaft“. Die Flucht auf dem Luftweg sei meistens sehr teuer und stehe nur wenigen Privilegierten offen. „Quantitativ spielt sie am Gesamtgeschehen eine wahnsinnig geringe Rolle.“

„Das System an sich krankt“, ist Reckmann vom Caritasverband überzeugt, der sich ebenfalls für die Abschaffung einsetzt. Die Schnelligkeit von Befragung und Asylverfahren, die haftähnlichen Bedingungen in der Transitzone und die mangelnde Rücksichtnahme auf besonders schutzbedürftige Flüchtlinge machten ein faires Verfahren unmöglich. Dies sei besonders kritisch, weil das „Flughafenverfahren die Blaupause für die beschleunigten Verfahren im Inland war“.

Die Flüchtlinge kommen in der HEAE-Außenstelle in spartanisch eingerichteten Vierbett-Zimmern unter, die Flure sind nach Männern und Frauen getrennt. Es gibt für Familien reservierte Zimmer mit Zwischentüren und Räume für Frauen, die diese auch von innen verschließen können. Eine kleine christliche Kapelle und ein Gebetsraum für Muslime sind in Haus 587a auch untergebracht.

Fuß- und Basketball, ein kleines Atelier, ein Filmraum mit DVDs, ein Fernseher, ein Fitnessraum, Bücher und ein Telefon für In- und Auslandsgespräche: Die Beschäftigungsangebote sind zahlreich und auf vielen Sprachen. Längst nicht alle Geflüchteten sind aber psychisch dazu bereit und haben Lust, zu malen oder Filme zu sehen.

„Wenn die Leute merken, es geht nicht weiter, ist die Stimmung bei manchen gedrückt“, sagt Duchardt. Einige äußerten auch Suizidgedanken. Dann werde ein Notarzt zur Einschätzung geholt. Gefährliche Gegenstände wie Messer werden den Flüchtlingen gleich zu Beginn vom Wachdienst abgenommen.

Offene Aggressionen seien in der gesicherten Einrichtung dagegen eine Ausnahme: „Ausraster sind ganz selten“, berichtet Duchardt. Unter den wenigen Beispielen seien ein Jamaikaner, der ein paar Tische umgeschmissen habe, und ein Afrikaner, der sich mit Kot einschmierte, um nicht abgeschoben zu werden. Manche Asylbewerber verstünden einfach nicht, warum andere Flüchtlinge aus der Transitzone einreisen dürften und sie nicht, insbesondere, wenn es Landsleute seien. Die meisten Geflüchteten am Flughafen seien aber sehr einsichtig.

Mitarbeiter seien auch noch nie angegriffen worden. 14 Landesbedienstete – darunter zehn Sozialarbeiter – und ein Sicherheitsdienst arbeiten rund um die Uhr in der von der Bundespolizei gesicherten Einrichtung. „Streit gibt es auch so gut wie gar nicht“, sagt Duchardt. „Wenn es mal Ärger gibt, dann meistens ums Fernsehprogramm.“

Alterseinstufung

Für die drei Afrikaner, denen die Abschiebung bevorsteht, ist das Fernsehprogramm kein Thema. Der Jüngste von ihnen spielt mit einem Wachmann in einem der Aufenthaltsräume Tisch-Kicker. Er sei erst 17 Jahre alt, erzählt er. Ein Übersetzungsfehler? Denn: „Unbegleitete, minderjährige Ausländer dürfen einreisen“, erläutert Becker vom Regierungspräsidium. Die Alterseinstufung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist laut Caritasverband allerdings auch problematisch.

Die Feststellung der Volljährigkeit sei in einigen Fällen im Nachhinein wieder aufgehoben worden, berichtet Reckmann. Zwei Mitarbeiter des Jugendamtes müssten mit Hilfe eines Dolmetschers in einem einzigen Gespräch entscheiden, ob jemand minder- oder volljährig sei. „Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit.“ Denn viele Minderjährige wirkten nach ihrer Ankunft älter als sie tatsächlich seien. „Sie können es sich nicht leisten, auf der Flucht Kind zu sein.“

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