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Jan Ullrich akzeptiert Strafbefehl nach Angriff auf Escort Dame

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Wieder in Schwierigkeiten: Jan Ullrich.
Wieder in Schwierigkeiten: Jan Ullrich. © Archivbild: Boris Roessler/dpa

Nach einem Angriff auf eine Escort-Dame in einem Hotel in Frankfurt akzeptiert Jan Ullrich den Strafbefehl. Der frühere Radprofi ist damit vorbestraft.

Update, 28. August, 17.04 Uhr: Jan Ullrich hat den Strafbefehl nach seinem Angriff auf eine Escort-Dame in einem Frankfurter Hotel bereits akzeptiert. Der frühere Weltklasse-Radprofi muss insgesamt 7200 Euro bezahlen, verteilt auf 180 Tagessätze zu 40 Euro. Da der Strafbefehl bereits rechtskräftig ist, gilt Ullrich als vorbestraft. Ein weiterer Tatvorwurf - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - wurde vom Gericht nicht weiter verfolgt. Die Sport-Legende selbst oder ein Anwalt waren für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Erstmeldung, 28. August, 12.08 Uhr: Frankfurt - Ein Jahr nach dem Angriff auf eine Escort-Dame in einem Frankfurter Hotel ist gegen den ehemaligen Sieger der Tour de France Jan Ullrich vom Amtsgericht Frankfurt ein Strafbefehl erlassen worden. Ullrich wird Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen. 

Die Frankfurter Staatsanwalt bestätigte per Pressemitteilung, dass „ein ehemaliger Radprofi“ einen Strafbefehl erhalten hatte, der eine Geldstrafe von 7.200 Euro beinhaltet. Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetze wurde fallengelassen. Laut Informationen der dpa wurde gegen Ullrich zeitweise sogar wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt worden.

Jan Ullrich soll eine Escort-Dame angegriffen haben

Der 45-Jährige soll am 10. August 2018 in einem Frankfurter Luxushotel eine Escort-Dame körperlich angegriffen und verletzt haben. Er soll die Frau, die aus dem Kongo stammt, zunächst beleidigt haben. Außerdem habe er die 31-Jährige aufgefordert, die im Voraus für ihre Dienste gezahlten 600 Euro zurückzuzahlen.

„Als die Geschädigte sich in eine Ecke des Hotelzimmers flüchtete, griff der Angeklagte ihr mit einer Hand an den Hals und stieß sie mit dem Rücken gegen eine Wand“, heißt es in der Mitteilung. Der Sportler habe die Frau daraufhin gewürgt und mit der Faust gegen ihren Arm geschlagen. Die Geschädigte erlitt unter anderem Hautrötungen und einen Bluterguss.

Jan Ullrich soll Alkohol und Drogen konsumiert haben

„Der Angeklagte befand sich bei Tatbegehung aufgrund vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums in einem Zustand, in dem seine Fähigkeit, nach der vorhandenen Unrechtseinsicht zu handeln, erheblich vermindert war“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Ex-Radprofi habe den Strafbefehl akzeptiert, der laut Staatsanwaltschaft damit rechtskräftig ist. Er gilt nun als vorbestraft. Nach der Festnahme wurde Ullrich zunächst in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen*.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Gewalttätigkeiten rechtlich nur als einfache Körperverletzung zu werten waren: Das Leben der Geschädigten sei nicht einmal potenziell in Gefahr gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe sich bei der Frau entschuldigt* und ihr eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Daraufhin sei die Frau an einer weiteren Strafverfolgung nicht interessiert gewesen. 

Jan Ullrich und Till Schweiger: Eskapaden am Pool in Mallcora

Es ist nicht das erste Mal, dass der Tour de France Sieger von 1997 vor Gericht steht. Auf der Insel Mallorca geriet Ullrich mit Schauspieler Till Schweiger aneinander*. Ein spanisches Gericht verhängte daraufhin eine Kontaktsperre. (dil/dpa)

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