Unbekannter lädt Lebensmittelbon des Jobcenters im Internet hoch

Betrüger haben einen gefälschten Lebensmittelgutschein im Internet hochgeladen - vermeintlich ausgestellt vom Jobcenter Höchst. Einzelhändler in ganz Frankfurt könnten dadurch erheblichen Schaden erleiden. Die Polizei ermittelt und hat schon eine heiße Spur.
Arne Haase traute seinen Augen nicht: Im Forum seiner Berliner Sozialhilfehotline, das eigentlich gedacht ist, um die Zielgruppe mit fertigen Widerspruchsformularen und Schreiben zum Herunterladen zu unterstützen, hatte ein Nutzer mit dem Namen „HorstReudig“ in einem Beitrag, versehen mit einem grinsenden Weihnachtsmann-Smiley, zur illegalen Bescherung der besonderen Art eingeladen: Er empfahl zwei Links zum „aktuellen Lebensmittelgutschein des Jobcenters Frankfurt“. Die führten auf ein herunterladbares Formular über „Lebensmittel und Hygieneartikel ohne alkoholische Getränke und Tabakwaren im Wert von 130 Euro“.
Die Felder für die Unterschriften von Aussteller und Empfänger sind freigelassen, im Briefkopf steht „Jobcenter Frankfurter am Main“, dazu ein Stempel der Höchster Zweigstelle. Alles sieht echt aus – zumindest auf den ersten Blick.
Haase reagierte umgehend: Er löschte das Posting, informierte das Jobcenter Höchst, das Polizeipräsidium Frankfurt – und diese Zeitung. Denn obwohl das Posting mit dem kriminellen Angebot vermutlich nicht lange online und anzuklicken war, ist der Berliner besorgt. Fürchtet er doch einen „riesigen Schaden für die Lebensmittelhändler. Denn jeder kann auf dem Lebensmittelgutschein seine Daten eintragen und damit im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt einkaufen gehen.“ Und dies nicht nur einmalig, sondern – mit entsprechend vielen Kopien des Formulars – beliebig oft in beliebig vielen Geschäften.
Dokument ist noch im Netz
Fehler im gefälschten Formular, wie die Abfrage der Reisepass- – statt wie in Deutschland üblich – der Personalausweisnummer, seien „Details, die einer gestressten Kassiererin zu Stoßzeiten in einem vollen Geschäft vermutlich nicht auffallen werden“, sagt Haase und fügt hinzu: „Der Händler bleibt am Ende auf dem Schaden sitzen.“
Was die Sache besonders schwierig macht: Obwohl Arne Haase den Beitrag löschte, steht das verlinkte Dokument immer noch auf Servern ausländischer Bild-Upload-Dienste und ist für jeden zugänglich, der über den entsprechenden Link verfügt.
Sabine Kunz, Sprecherin des Jobcenters Frankfurt, bestätigte den Fall auf Anfrage. „Wir haben ihn sofort an die Polizei übergeben, die hat die Ermittlungen aufgenommen“, berichtet sie. Zudem seien die „Einzelhandelsketten mit dem Hinweis auf die Fälschungsmerkmale gewarnt worden“ – offen blieb, ob auch kleinere Läden wie der Gemüsehändler um die Ecke informiert wurden.
Außerdem räumte Kunz ein, dass es sich bei dem hochgeladenen Dokument um mehr handelt als eine dilettantische Fälschung. Denn: Bei dem vom Betrüger verwendeten Stempel handele es sich tatsächlich um einen Originalstempelabdruck des Jobcenters Höchst. „Allerdings wurde bei uns kein Stempel entwendet“, macht sie klar. Vielmehr handele es sich bei dem eingestellten Vordruck um einen „verfälschten Originalgutschein, der von einer Person dupliziert wurde“.
Verdächtiger im Visier
Wenig Konkretes wollte sie hingegen dazu sagen, wodurch sich die echten Lebensmittelgutscheine von ihren illegalen Nachahmungen unterscheiden. Sie sagte nur: „Dass es fälschungssichere Merkmale auf den verwendeten Gutscheinen gibt, die wir nicht näher erläutern können.“
Allerdings scheint die Frankfurter Polizei bereits eine „heiße“ Spur zu verfolgen: „Wir haben momentan eine Person in Verdacht“, bestätigte Sprecherin Sabine Neumann. Sie deutete an, dass der Verdächtige ins Visier der Ermittler geriet, weil er bereits früher in ähnlichen Fällen straffällig geworden war. Bereits mehrfach habe es nach Angaben von Neumann in der Vergangenheit in Frankfurt Fälschungsversuche in Verbindung mit Lebensmittelgutscheinen der Jobcenter gegeben.
Kommentar:
Keine Frage: Betrogen wird immer – vermutlich, seit es Menschen gibt. Genauso stimmt: Seit es das Internet gibt, sind die Gefahren größer, die Betrugsmöglichkeiten vielfältiger geworden. Vor allem aber: Die Täter sind nur schwer zu fassen. Ähnlich wie bei Hasstiraden in sozialen Netzwerken gilt: Was einmal in den virtuellen Raum entlassen ist, kann oft nicht mehr eingefangen werden. Dass, wie im aktuellen Fall, Schindluder mit Lebensmittelgutscheinen von Jobcentern betrieben wird, ist auch deshalb moralisch verwerflich, weil es jenen Vorurteilen Nahrung gibt, die vielen Hartz-IV-Empfängern pauschal Sozialschmarotzertum oder Leistungserschleichung unterstellen.
Gegenüber der Masche, sich mit gefälschtem Dokument mit Lebensmittel zu bereichern, zeigt sich das Frankfurter Jobcenter immerhin technisch gewappnet: Seit Jahren weist ein Hologramm die Echtheit des Dokuments zweifelsfrei aus – das ist noch keinesfalls Standard in deutschen Jobcentern. Doch selbst ein 3 D-Siegel ist keine Garantie dafür, Schaden abzuwehren – ein gestresster Verkäufer an der Kasse kann dennoch auf eine mehr oder weniger gut gemachte Fälschung hereinfallen. Deshalb gilt auch hier die hessische Devise: „Mensch, uffgebasst!“