Vier Jahre Haft für Messer-Attacke in Moschee

Angeklagter erhoffte sich Freispruch - Urteil noch nicht rechtskräftig
Was vor einem Jahr einen großen Polizeieinsatz an einer Moschee in Höchst in der Silostraße auslöste, hat gestern das Landgericht mit seinem Urteil abgeschlossen. Im Juni vergangenen Jahres ist ein Elektriker, der in dem muslimischen Gotteshaus Arbeiten zu verrichten hatte, plötzlich von einem 30-jährigen Mann mit einem Messer angegriffen worden.
Das Opfer trug damals Verletzungen am Nacken davon. Der Täter flüchtete zunächst, konnte jedoch kurze Zeit später von einem Großaufgebot der Polizei gestellt und festgenommen werden. Zwischenzeitlich kreiste sogar ein Polizeihubschrauber über dem Stadtteil.
Gestern wurde vor dem Landgericht der vorläufige rechtliche Schlussstrich unter die Sache gezogen. Der Angeklagte, der aus dem Grenzgebiet zwischen Libyen und Tunesien stammt, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Ursprünglich wurde ihm von der Staatsanwaltschaft sogar versuchter Mord „aus Heimtücke“ zur Last gelegt. Die Beweisaufnahme ergab jedoch, dass er nach den ersten beiden Stichen von sich aus von dem Verletzten abgelassen hatte - Gericht und Staatsanwaltschaft sahen hierin einen „Rücktritt vom Tötungsversuch“. Der schwerwiegende Mordvorwurf war also vom Tisch.
Der Angeklagte freilich zeigte sich mit dem Urteil des Gerichts alles andere als einverstanden. Im Prozess hatte er behauptet, von dem Elektriker angegriffen worden zu sein. Jedenfalls habe es ein Gerangel um das Messer gegeben. Die unter Leitung von Richter Jörn Immerschmitt tagende Schwurgerichtskammer schenkte diesen Ausführungen jedoch keinen Glauben, zumal auch ein psychiatrischer Sachverständiger Zweifel äußerte.
So wird die Sache voraussichtlich bei den Richtern des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe landen. Die Verteidigung forderte nämlich einen Freispruch oder aber eine Verurteilung „zu höchstens drei Jahren Haft“. Bei alldem kann sich der Staatsanwalt bequem zurücklehnen - das Strafmaß entsprach genau seiner Forderung.
Matthias Gerhart