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Was tun, wenn eine Stromsperre droht?

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Von: Sarah Bernhard

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Eine Mutter sitzt bei Kerzenschein mit ihrer Tochter und ihrem Hund im Wohnzimmer. Der Familie wurde der Strom abgestellt.
Eine Mutter sitzt bei Kerzenschein mit ihrer Tochter und ihrem Hund im Wohnzimmer. Der Familie wurde der Strom abgestellt. © picture alliance / Jonas Güttle

Mainova rät: So frühzeitig wie möglich Bescheid sagen, denn auch für die Anbieter ist eine Abschaltung unangenehm

Fast alles wird teurer, doch häufig steigen die Einnahmen nicht im gleichen Maß. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass nicht einmal mehr Geld für die monatliche Abschlagszahlung da ist. Dann droht eine Strom- oder Gassperre. Wir haben die wichtigsten Informationen für diesen Fall zusammengestellt.

Welche Pflichten hat der Versorger, bevor er eine Stromsperre verhängt?

Er muss laut §19 der Stromgrundversorgungsverordnung vorher mindestens einmal mahnen, und zwar mindestens vier Wochen im Voraus. Zusammen mit der Mahnung muss der Stromversorger die Betroffenen informieren, wo sie Hilfe bekommen, und ihnen eine sogenannte Abwendungsvereinbarung anbieten. Außerdem darf der Versorger den Stromanschluss erst sperren, wenn der Rückstand mindestens 100 Euro beträgt. Wenn „konkrete Gefahr für Leib oder Leben“ droht, nicht einmal dann.

Die Mainova mahnt mehrmals. Währenddessen bekommen die Verbraucher weiter Strom, Gas oder Wärme geliefert. Denn auch für die Versorgungsunternehmen ist eine Abschaltung das letzte Mittel: Sie produziert Kosten, Aufwand und entspricht auch nicht dem Servicegedanken, den die Unternehmen haben. Die Mainova bittet Betroffene deshalb, sich so früh wie möglich an die Kundenbetreuung zu wenden, und bietet ihnen in der Regel eine Stundung oder Ratenpläne an. Nur, wenn der Verbraucher sich nach diversen Mahnungen weder meldet noch bezahlt noch ein Hilfsangebot angenommen hat, sperrt die Mainova den Anschluss.

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

In der Regel die letzte Möglichkeit für Kunden, ihre Versorgung noch zu retten. Der Energieversorger stimmt zu, weiter Strom, Gas oder Wärme zu liefern, im Gegenzug verpflichtet sich der Betroffene, die Voraus- oder Abschlagszahlungen tatsächlich zu leisten. Die Vereinbarung muss außerdem das Angebot enthalten, die Rückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen. Dafür wird al lerdings eine Gebühr fällig.

Welche Folgekosten hat es, wenn einem Strom oder Gas abgestellt werden?

Zunächst kostet jede Mahnung Gebühren. Außerdem muss ein Mainova-Techniker kommen, um den Zähler ab- und gegebenenfalls wieder anzustellen. Je nach Zählerart kann sich das zu einem mittleren dreistelligen Betrag summieren.

Wo erhalten Betroffene Hilfe?

Mainova und auch Süwag haben Ansprechpartner für Kunden, die ihren Abschlag nicht mehr bezahlen können. Die sogenannte Mahnhotline bei der Mainova erreichen Sie unter Telefon (069) 80 08 80 18, die Süwag-Hotline hat die Nummer (069) 95 01 30 30. Generelle Beratung bieten verschiedene Schuldnerberatungsstellen im Stadtgebiet. Welche Stelle für welchen Stadtteil zuständig ist, erfahren Sie unter Telefon (069) 212 - 41388 oder online unter is.gd/schulden. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unter dem Label „Hessen bekämpft Energiearmut“ und Telefon (06142) 9 41 90 10 Beratung und Hilfe an.

Wo gibt es Tipps und Hilfe, um Geld zu sparen?

Online zum Beispiel unter mainova.de/de/wissenswertes/energiesparen. Ob man im Vergleich viel oder wenig Strom verbraucht, erfährt man unter frankfurt-spart-strom.de/service/spar-check. Ob man vergleichsweise viel oder wenig heizt, unter www.heizspiegel.de. Telefonisch hilft die Stromsparhotline des Energiereferats, (069) 212 - 39090 weiter. Im Energiereferat im Gallus, im Mainova-Servicecenter in der Innenstadt und im Süwag-Servicecenter in Höchst kann man sich Strommessgeräte ausleihen und so seinen Stromverbrauch selbst messen.

Menschen, die Transferleistungen beziehen, können unter Telefon (069) 29 82 63 56 bei der Caritas kostenlos den Besuch eines Stromsparberaters vereinbaren. Der Verein Energiepunkt Frankfurt Rhein-Main bietet jedem eine kostenlose 90-minütige Beratung unter anderem zu den Themen Wohnen und Heizen an. Terminvereinbarungen sind über Telefon (069) 213 - 83999 möglich.

Wie viele Haushalte sind bei der Mainova von Sperrungen betroffen?

2020 hat das Unternehmen 4629 Anschlüsse gesperrt. Das entsprach 0,7 Prozent der Mainova-Anschlüsse für Strom, Gas und Wärme insgesamt. 2021 waren es 4766 Sperren (0,72 Prozent). Im vergangenen Jahr wurden knapp 4200 Anschlüsse abgeschaltet. Da im Gegenzug die Zahl der Gesamtanschlüsse leicht zugenommen hat, dürfte die Prozentzahl kleiner sein als in den Vorjahren. Anteilig entfallen die meisten Sperrungen auf die Stromversorgung, mit weitem Abstand folgen Gas, Wasser und Wärme.

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