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Welche Besoldung Frankfurts abgewähltem Oberbürgermeister Feldmann jetzt noch zusteht

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Von: Thomas J. Schmidt

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Nach seiner Abwahl durch die Frankfurter Bürger steht OB Peter Feldmann mehr Geld zu, als er im Fall eines freiwilligen Rücktritts erhalten hätte.

Nach der Abwahl steht dem scheidenden Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) in Frankfurt laut hessischem Innenministerium weiterhin für den laufenden Monat und die nächsten drei Monate seine Besoldung zu.

Seine Eingruppierung als Oberbürgermeister Frankfurts ist B 11. Dies entspricht einem Salär in Höhe von 14 160,35 Euro monatlich. Nach Ablauf dieser drei Monate erhält der abgewählte Rathauschef ein sogenanntes erhöhtes Ruhegehalt in Höhe von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Hinter diesem Begriff verbirgt sich im Grunde sein gesamtes Gehalt nach B 11, nicht jedoch sonstige Bezüge, etwa als Mitglied verschiedener Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften.

Frankfurt: Abgewählter OB Feldmann bekommt noch weit über 100.000 Euro bis Juni 2024

71,75 Prozent von 14 160,35 Euro - das ergibt monatlich 10 160,05 Euro. Dieses Geld fließt bis zum Ablauf seiner eigentlichen Amtszeit am 30. Juni 2024 auf das Konto des OB.

Peter Feldmann. FOTO: DPA
Peter Feldmann steht für die nächsten drei Monate seine Besoldung zu. Danach wird es aber erst einmal nur bedingt weniger. © Boris Roessler/dpa

Im Anschluss daran bekäme Peter Feldmann seine normale, erdiente Versorgung. Diese ist deutlich geringer - sie beträgt nach zehn Jahren Amtszeit lediglich 37,31 Prozent des letzten Gehalts. Immerhin, bei Peter Feldmann sind es noch 5283,22 Euro, die ihm monatlich zur Verfügung stehen.

Wäre Peter Feldmann, wie ursprünglich angekündigt, am 1. Juli freiwillig zurückgetreten, hätte er sofort die normale Pension in Höhe von von 5283,22 Euro erhalten. Finanziell war der jetzt gewählte Weg für Peter Feldmann demnach eindeutig lukrativer, der Unterschied beläuft sich auf 149 046,32 Euro, die er bis zum Ende seiner regulären Amtszeit am 30. Juni 2024 mehr in der Tasche hat. (Thomas J. Schmidt)

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