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ADAC-Verkehrsexperte kritisiert Kompromiss-Ideen im Frankfurter Diesel-Streit

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Verhandlungen um Diesel-Fahrverbot
© Andreas Arnold/dpa

Um ein flächendeckendes Diesel-Fahrverbot in Frankfurt zu verhindern, wird hinter den Kulissen eifrig über eine Kompromisslösung nachgedacht: Nur bestimmte Straßenabschnitte sollen gesperrt werden. Erste Überlegungen des Landesumweltministeriums stoßen bei der Autofahrer-Lobby allerdings auf deutliche Kritik.

In Wiesbaden redet man nicht gerne darüber, aber offenbar geht die schwarz-grüne Landesregierung davon aus, dass Diesel-Fahrverbote in Frankfurt kaum zu verhindern sein werden. In einer offiziellen Stellungnahme hat das hessische Umweltministerium diese Woche zwar das Gegenteil betont: Das Land gehe davon aus, „dass die bisherigen und neu vorgeschlagenen Maßnahmen gemeinsam mit den Maßnahmen der Bundesregierung ausreichen, um flächendeckende Fahrverbote zu verhindern.“ Genau: Auf das Wort „flächendeckende“ kommt es an.

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Denn im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Hessen über die Stickstoffdioxidbelastung in Frankfurt, ist eine Kompromissidee ins Spiel gekommen: Statt große Teil der Stadt vollständig für zahlreiche Diesel-Fahrzeuge zu sperren, könnten einzelne Fahrverbote auf besonders belasteten Straßen ausreichen (wir berichteten). Dass solche streckenbezogenen Fahrverbote in Frankfurt noch zu verhindern sind, behauptet in Wiesbaden derzeit niemand.

Im Gegenteil: Hinter den Kulissen bereitet das Umweltministerium konkrete Pläne vor, um welche Straßenabschnitte in Frankfurt Diesel-Fahrer ohne Euro-6 künftig ein Bogen machen müssen. Der Frankfurter Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) hat diese Überlegungen im Gespräch mit unserer Zeitung öffentlich gemacht. Das stieß in Wiesbaden nicht gerade auf Begeisterung.

„Noch sehr theoretisch“

Das Umweltministerium bestätigte erst aufgrund unseres Zeitungsberichts zwar, dass es streckenbezogene Fahrverbote für Teilabschnitte folgender fünf Straßen durchgespielt hat: Bleichstraße, Kurt-Schumacher-Straße, Eschersheimer Landstraße, Konrad-Adenauer-Straße und Battonstraße.

Es handle sich dabei aber nur um beispielhafte Überlegungen, sagte eine Ministeriumssprecherin. „Das ist alles noch sehr theoretisch.“ Man habe damit auf entsprechende Kompromiss-Vorschläge der DUH im laufenden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof reagiert. „Eine Verständigung zwischen Land und DUH oder eine Annahme der Vorschläge seitens des Landes hat es in dieser Sache nicht gegeben.“

Anlagenring als Banngrenze

Die „beispielhaften Überlegungen“ stoßen unterdessen auf deutliche Kritik. „Es sind zwar nur fünf Straßen betroffen, aber im Endeffekt wäre das gesamte Stadtzentrum quasi für alle betroffenen Fahrzeuge gesperrt“, sagt Verkehrsexperte Wolfgang Herda vom ADAC Hessen-Thüringen. „Das ist schon geschickt gewählt. Denn wenn man die Verkehrsführung mit allen Einbahnstraßen berücksichtigt, wird klar: Entweder kommt man nicht in den Bereich innerhalb des Anlagenrings hinein oder man kommt dort nicht weiter.“ Die Sperrung einzelner Straßen sei zwar das kleinere Übel gegenüber einem flächendeckenden Fahrverbot. „Aber wir lehnen generell alle Fahrverbote ab, egal in welcher Form“, sagt Herda. „Fahrverbote sind unverhältnismäßig, denn den Fahrzeughalter trifft keine Schuld.“

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Land in erster Instanz dazu verurteilt, einen großflächigen Diesel-Bann über Frankfurt zu legen. Schon ab 1. Februar soll er in Kraft treten. Betroffen wären zunächst Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-4 und schlechter, einige Monate später auch Diesel mit Euro-5. Als Geltungsbereich schlug das Gericht die bestehende Umweltzone vor, die durch den Autobahnring begrenzt wird.

Gegen dieses harsche Urteil hat das Land Berufung eingelegt. Doch die DUH will per Eilantrag durchsetzen, dass es dennoch pünktlich umgesetzt werden muss. In diesem Vorverfahren wird nun über mögliche Zwischenlösungen diskutiert. „Die DUH hat offenbar eingesehen, dass es ihrer Sache nicht dienlich ist, wenn sie ganze Städte lahmlegt“, sagt Verkehrsdezernent Oesterling. Er setzt darauf, dass sich Land und DUH auch im Hauptverfahren auf einen Kompromiss einigen werden.

Kommentar von Daniel Gräber

Die schwarz-grüne Landesregierung wollte ihre Kompromiss-Überlegungen im Frankfurter Diesel-Streit noch nicht öffentlich machen. Taktisch ist dies durchaus nachvollziehbar. Denn das laufende Gerichtsverfahren ist kompliziert. Niemand weiß, was am Ende dabei herauskommen wird. Doch politisch ist die Geheimniskrämerei ein Fehler.

Wo wird man als Besitzer eines älteren bis mittelalten Diesels in Frankfurt künftig noch fahren dürfen? Diese Frage muss so schnell und so transparent wie möglich beantwortet werden. Dazu gehören alle Pläne der Landesregierung auf den Tisch.

Für die betroffenen Autofahrer sind die drohenden Fahrverbote ein großes Ärgernis. Es hilft nichts, auf EU-Grenzwerte und Gerichtsurteile zu verweisen: Die Verantwortung dafür trägt die Politik. Entscheidungen, die so viele Menschen betreffen, sollten nicht im stillen Kämmerlein ausgehandelt werden.

Für mehr Transparenz sollte aber auch die Deutsche Umwelthilfe sorgen. Dieser Verein tritt vor Gericht als Interessensvertreter der Frankfurter Bürger auf. Doch dann sollte er sie auch mal fragen, was sie in ihrer Stadt eigentlich wollen: eine Lösung mit Augenmaß oder einen Totalerfolg für den Umweltschutz auf Kosten zahlreicher Autofahrer?

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