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Opfer im McDonald‘s in Frankfurt verprügelt: 20-Jähriger verurteilt

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Ein junger Mann schlägt mit Komplizen in einem McDonald‘s in Frankfurt wahllos auf Kunden ein. Jetzt wurde er vor Gericht verurteilt.

Frankfurt – „Einfach nur schockierend“ findet die Staatsanwältin, was sich am 31. Juli 2022 im McDonald’s an der Hauptwache in Frankfurt zugetragen hat: Aus dem Nichts heraus greifen drei junge Männer andere Kunden an, die sich um 2.38 Uhr noch Burger und Fritten holen wollen. Selbst die Sicherheitsleute sind überfordert: Selbst als ein Opfer am Boden liegt, wird weiter getreten und geschlagen. Der unfassbare Anlass: Man sei ihnen in der Warteschlange zu dicht auf die Pelle gerückt, geben die Angreifer bei der Polizei zu Protokoll.

Vor Gericht verurteilt: 20-Jähriger verprügelt Opfer im McDonald‘s in Frankfurt

Neben Blutergüssen und Wunden haben die Opfer, die sich aus der Krankenpflege kennen, Traumata davongetragen. Einer habe sich wochenlang nicht mehr zum Sport getraut, von zweien ist bekannt, dass sie in psychologischer Behandlung seien, erzählt die Richterin im Jugendgericht, vor dem sich ein 20-Jähriger aus Zeilsheim gestern in Höchst wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verteidigen musste. Videoaufnahmen habe man leider nicht bekommen, lediglich „Stills“, also Ausdrucke der entscheidenden Szenen. Darauf sieht man, wie der Angeklagte den auf dem Boden Liegenden mit der Faust traktiert und auf ihn tritt. Eigentlich habe sein Mandant nur danebengestanden, sei allerdings „ausgerastet“, als im Gemenge ein Schlag in seine Richtung gegangen sei, erklärt der Verteidiger für den gepflegt wirkenden 20-Jährigen, dessen Kraftpotenzial man an der muskulösen Figur erahnen kann.

Aus nichtigem Anlass attackierten drei junge Männer andere Kunden vor einem Schnellrestaurant in Frankfurt. Ein 20-Jähriger musste sich deshalb nun vor Gericht verantworten. FOTO: dpa
Aus nichtigem Anlass attackierten drei junge Männer andere Kunden vor einem Schnellrestaurant in Frankfurt. Ein 20-Jähriger musste sich deshalb nun vor Gericht verantworten. © dpa

Nach Attacke im McDonald‘s in Frankfurt: Täter war der Polizei bekannt

2017 war er bereits wegen gemeinschaftlichen Diebstahls vor Gericht, 2021 hatte er Böller auf ein Polizeiauto geworfen. Der Zeilsheimer wohnt noch zu Hause, die Verhältnisse scheinen geordnet. Er hat einen Realschulabschluss, arbeitet als Aushilfe in einem Lebensmittelladen, spielt Fußball. Verteidigt wird er von seinem ehemaligen Trainer, Prof. Holger Matt, der die Hoffnung für seinen Schützling noch nicht aufgegeben hat und ihm helfen will, zurückzufinden zu den „Werten, die wir beim Fußball vertreten“. Dazu ist seiner Meinung nach ein Ausbildungsplatz das A und O. Auch er findet das Geschehen „schockierend“, sieht aber in seinem Mandanten nicht den Drahtzieher.

Das zieht nicht: „Bei einem gemeinschaftlich durchgeführten Übergriff werden einem auch die Taten der anderen zugerechnet“, sagt die Richterin. Der Angeklagte könne froh sein, dass nicht noch mehr passiert sei. „So etwas kann tödlich enden.“ Absolut unverständlich ist der Richterin, wie man auf jemanden einschlagen könne, der bereits zu Boden gegangen sei.

Geringe Strafe für 20-jährigen Täter nach Attacke in Frankfurt

Der Angeklagte will sich eigentlich bei dem Mann entschuldigen, den er angegriffen hat. Der ist dem Verfahren aber entschuldigt ferngeblieben. Er habe auch keine Strafanzeige erstattet, die Namen seiner Freunde seien in den Unterlagen allesamt geschwärzt, sagt die Staatsanwältin. „Das habe ich in diesem Umfang noch nicht erlebt.“ Als Grund sieht sie Kontakte ins Milieu eines der Angeklagten, der inzwischen wegen einer anderen Sache in U-Haft sitze. Solche Kontakte solle er dringend meiden, legt die Richterin dem 20-Jährigen ans Herz. Wie vom Jugendgerichtshelfer vorgeschlagen, verwarnt sie den 20-Jährigen. Dazu legt sie ihm auf, fünf Gespräche bei der Kinder- und Jugendhilfe wahrzunehmen, um seine Impulskontrolle in den Griff zu bekommen. 400 Euro soll er außerdem dem Opfer entrichten. Das Urteil ist rechtskräftig. (Juliane Schneider)

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