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Anklage gegen "Bierkönig"-Witwe wegen versuchten Totschlags

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Das Landgericht und Amtsgericht in Frankfurt am Main.
Das Landgericht und Amtsgericht in Frankfurt am Main. © Fredrik von Erichsen/Archiv

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat nach jahrelangem Ermittlungsverfahren Anklage gegen die Witwe des Frankfurter „Bierkönigs” Bruno Schubert erhoben.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat nach jahrelangem Ermittlungsverfahren Anklage gegen die Witwe des Frankfurter „Bierkönigs” Bruno Schubert erhoben. Der 34 Jahre alten Meharit Schubert werde versuchter Totschlag durch Unterlassen zur Last gelegt, teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit. Dem früheren Generalbevollmächtigten des Brauereibesitzers, einem 65-jährigen Frankfurter Rechtsanwalt und Notar, wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor. Zuvor hatte die „Bild”-Zeitung über die Anklage berichtet.

Laut Staatsanwaltschaft sollen die 62 Jahre jüngere Ehefrau und der Anwalt seit Sommer 2009 alle wesentlichen Belange im Leben des im Oktober 2010 im Alter von 90 Jahren gestorbenen Frankfurter Ehrenbürgers kontrolliert haben. Konkret wird ihnen vorgeworfen, dem früheren Inhaber der Henninger-Brauerei im letzten Monat seines Lebens nur unzureichend mit Flüssigkeit versorgt zu haben. Gemeinsam sollen sie entschieden zu haben, den kranken und dehydrierten Mann nicht wie vom Notarzt empfohlene in ein Krankenhaus zu verlegen, sondern zu Hause sterben zu lassen. Dies habe auch im Gegensatz zu einer Patientenverfügung Schuberts gestanden.

Schubert und seine zweite, aus Äthiopien stammende Frau mit belgischer und eritreischer Staatsangehörigkeit hatten knapp eineinhalb Jahre vor Schuberts Tod geheiratet.

Die Anklage laute auf versuchten und nicht auf vollendeten Totschlag, da in rechtsmedizinischen Untersuchungen nach der Exhumierung und Obduktion des Toten nicht sicher festgestellt werden konnte, „dass ihm zeitnah vor seinem Tod Medikamente verabreicht wurden, die den Todeseintritt beschleunigt haben könnten”, hieß es.

Schon bald nach dem Tod Schuberts seien aus seinem „unmittelbaren Umfeld” Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod des Brauereibesitzers gekommen, hieß es bei der Staatsanwaltschaft weiter. Daraufhin sei die Leiche im Jahr 2012 für eingehende Untersuchungen exhumiert worden.

(dpa)

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