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Urteil bringt Regierung in Bedrängnis: Tausende Widersprüche gegen Beamtenbesoldungen offen

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Vor allem Lehrkräfte haben in Hessen Einwände gegen ihre Gehälter erhoben. (Symbolbild)
Vor allem Lehrkräfte haben in Hessen Einwände gegen ihre Gehälter erhoben. (Symbolbild) © Bernd Leitner/Imago

Zehntausende Widersprüche gegen Beamtenbesoldungen und Pensionen in Hessen sind offen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bringt die Landesregierung in Bedrängnis.

Wiesbaden – In Hessen sind Zehntausende Einwände gegen die Gehälter und Pensionen von Beamten der vergangenen Jahre noch nicht bearbeitet. Dies geht aus einer Stellungnahme des Innenministers Peter Beuth (CDU) hervor. Er antwortete damit auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im hessischen Landtag. Laut Beuth beläuft sich die Gesamtzahl der beim Regierungspräsidium Kassel eingereichten Widersprüche für den Zeitraum 2015 bis 2023 auf 125.472. Darunter befinden sich auch 1.660 Beschwerden für das Jahr 2015, die erst nach Ablauf der Frist eingegangen und bereits im März 2018 abgelehnt wurden. Alle anderen seien noch nicht entscheidungsreif, so das Innenministerium.

Beamtenbesoldung in Hessen: Besonders Lehrer haben Einwände

Vor allem Lehrkräfte haben Einwände gegen ihre Gehälter erhoben (57.740 Widersprüche). Ihnen folgen Polizeibeamte (30.901), Mitarbeiter der Steuerverwaltung (19.057) und des Justizressorts (10.638). Aus anderen Bereichen kamen zusätzlich 7.136 Widersprüche. Da ein Beamter oder eine Beamtin für mehrere Jahre Beschwerde einlegen kann, entspricht die Anzahl der Widersprüche nicht der Anzahl der Personen, die Beschwerde eingereicht haben.

Der Verwaltungsgerichtshof Hessen hat festgestellt, dass die Beamtengehälter gegen das Grundgesetz verstoßen. Laut Urteil wurden die Beamten von 2013 bis 2020 nicht angemessen entlohnt. Eine endgültige Entscheidung über die zukünftige Besoldung muss jedoch noch das Bundesverfassungsgericht treffen. In diesem Zusammenhang erklärte Beuth, dass der Umfang und die Höhe möglicher Nachzahlungen noch nicht feststehen. Die Landesregierung habe jedoch bereits mit dem Doppelhaushalt 2023/24 erhebliche Anstrengungen unternommen, um den aktuellen Anforderungen an eine angemessene Bezahlung gerecht zu werden.

Besoldungs-Problematik in Hessen soll nichts mit wachsendem Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst zu tun haben

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hatte die Landesregierung damals beschlossen, die Gehälter und Pensionen für 2015 auf dem Stand der Anpassung zum 1. April 2014 zu belassen. Beuth betonte, dass diese Entscheidung und die Verdienstmöglichkeiten keinen erkennbaren Einfluss auf den wachsenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst hätten. Dieser sei hauptsächlich auf den demografischen Wandel, den globalen Wettbewerb um Fachkräfte und die fortschreitende Digitalisierung mit neuen hochspezialisierten Berufsbildern zurückzuführen. In den vergangenen Jahren seien zudem zahlreiche Maßnahmen zur Gewinnung von Fach- und Nachwuchskräften ergriffen worden.

Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung bearbeitet und vor der Veröffentlichung von Redakteur Florian Dörr sorgfältig geprüft.

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