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Brand im Windrad: Feuerwehr laut Umweltministerium machtlos

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Sollte ein Rotorflügel oder der Maschinenbereich einer Windkraftanlage Feuer fangen, ist die örtliche Feuerwehr nicht in der Lage, diesen Brand zu löschen.

Sollte ein Rotorflügel oder der Maschinenbereich einer Windkraftanlage Feuer fangen, ist die örtliche Feuerwehr nicht in der Lage, diesen Brand zu löschen. Das geht aus eine Antwort des hessischen Umweltministeriums auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Angelika Löber hervor. Demnach kann das Feuer in der Windenergieanlage vor allem deswegen nicht gelöscht werden, weil die jeweiligen Bereiche in einer Höhe von etwa 150 Metern nicht zugänglich sind. Aufgabe der Feuerwehr sei es im Brandfall daher, den Bereich weiträumig abzusperren, damit keine Menschen durch herumfliegende und brennende Teile gefährdet werden. „Wir können es nur brennen lassen und herabstürzende Teile löschen”, sagte ein Feuerwehrsprecher aus Gießen. Wie oft es zu einem Brand in einem Windrad kommt, konnte er nicht sagen.

Um Brände innerhalb der Windkraftanlagen zu vermeiden, empfiehlt das Ministerium integrierte Löschsysteme, die den zu erwartenden Schaden minimieren könnten. Als mögliche Brandursachen kommen Kurzschlüsse in den elektrischen Anlagen und Funkenflug durch eine Überbeanspruchung der Rotorbremsen in Betracht. Zudem seien Schäden an den hydraulischen Ölanlagen und auch Blitzeinschläge als Ursachen für einen Brand denkbar, heißt es weiter.

Da es sich bei Windenergieanlagen weder um Aufenthaltsräume oder Arbeitsplätze handele, seien die Betreiber nicht verpflichtet, Brandfrüherkennungs- oder Löschsysteme zu installieren. Bisher seien in Hessen keine Gefahren durch brennende Windkraftanlagen bekannt geworden, so das Ministerium weiter. Im Dezember 2015 drehten sich laut Umweltministerium 850 Windräder im Land. Aktuell seien mehr als 100 weitere genehmigt, aber noch nicht gebaut.

(dpa)

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