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Corona-Notbremse: Volker Bouffier übt Kritik und trübt Hoffnung auf Lockerungen

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Von: Erik Scharf, Kerstin Kesselgruber, Isabel Wetzel, Tobias Utz

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Plenarsitzung Landtag Hessen
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte anfangs Bedenken an der Corona-„Notbremse“ geäußert. © Arne Dedert/dpa

Die neue Corona-„Notbremse“ ist beschlossen, allerdings umstritten. Volker Bouffier, Ministerpräsident von Hessen, äußert Kritik und macht wenig Hoffnung auf Lockerungen.

+++ 13.09 Uhr: In einem Interview mit dem Radiosender FFH nahm Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) noch einmal Stellung zu seinen verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Corona-“Notbremse“. Ein Einspruch gegen die Beschlüsse der Bundesregierung sei demnach auch deshalb nicht erfolgt, weil dies den Prozess der Findung einer Schutzlösung vor der Corona-Pandemie um mindestens zwei Wochen verzögert hätte, heißt es. „Es galt möglichst schnell zu einem Ergebnis zu kommen“, so Bouffier bei FFH.

Am Freitagmittag (14 Uhr) informiert Volker Bouffier die Bevölkerung in Hessen über die neuen Corona-Regeln, die die „Notbremse“ mit sich bringen. Hoffnungen auf etwaige Lockerungen der Corona-Maßnahmen macht Bouffier aber nicht. Bei FFH gab er deutlich zu verstehen, dass mit Öffnungen vorerst nicht zu rechnen sein. Schließlich gelte das neue Gesetz bis zum 30. Juni 2021.

Corona-Notbremse ab heute in Kraft – Bouffier: „Verfassungsrechtlich problematisch“

Update vom Freitag, 23.04.2021, 7.40 Uhr: Die Menschen in Deutschland müssen sich ab dem Wochenende auf neue Corona-Beschränkungen einstellen. Das neue Infektionsschutzgesetz tritt an diesem Freitag (23.04.2021) in Kraft. Das bedeutet, dass in Kreisen und Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen „Notbremse“ ab Samstag (24.04.2021) automatisch greifen wird, wie das Bundesinnenministerium in Berlin erläuterte. Ministeriumssprecher Steve Alter wies darauf hin, dass in diesen Landkreisen und Städten das Wirken der Notbremse ab Samstag noch am Freitag bekannt gemacht werden müsse.

Die Kritik aus den Bundesländern an den Regelungen reißt unterdessen nicht ab. Der Deutsche Landkreistag und einige Bundesländer beklagen, dass das Gesetz einerseits zu allgemein gefasst und andererseits nicht ausreichend sei, um die dritte Welle in der Corona-Pandemie zu brechen. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier verwies insbesondere auf juristische und praktische Probleme bei der Umsetzung der Bundesnotbremse.

Corona-Notbremse beschlossen - Bouffier: „Verfassungsrechtlich problematisch“

Update vom Donnerstag, 22.04.2021, 18.51 Uhr: Volker Bouffier (CDU), Ministerpräsident von Hessen, hat an der Änderung des Infektionsschutzgesetzes kritische Bedenken geäußert. Bouffier verwies am Donnerstag (22.04.2021) in seiner Rede im Bundestag auf juristische und praktische Probleme bei den vorgesehenen Neuregelungen. So bezeichnete der CDU-Politiker die starren Ausgangsbeschränkungen als „verfassungsrechtlich problematisch“. Das Gesetz passierte trotz massiver Kritik von mehreren Seiten dennoch den Bundesrat, eine förmliche Abstimmung gab es nicht. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete es, nun muss das Gesetz noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Update vom Donnerstag, 22.04.2021, 15.24 Uhr: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstag (22.04.2021) mit. Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Corona-Notbremse: Bouffier kritisiert Ausgangssperre – aber nicht nur

Update vom Donnerstag, 22.04.2021, 14.57 Uhr: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat im Bundesrat erhebliche Bedenken an der Änderung des Infektionsschutzgesetzes geäußert. Der hessische Regierungschef verwies am Donnerstag (22.04.2021) in seiner Rede auf juristische und praktische Probleme bei den vorgesehenen Neuregelungen, die durch die Corona-Notbremse in Kraft treten. Der CDU-Politiker bezeichnete die starren Ausgangssperren als „verfassungsrechtlich problematisch“.

Neben rechtlichen Bedenken gebe es auch praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Änderung, etwa bei den vorgesehenen Schulschließungen. Es müsse Wechsel- oder Distanzunterricht an den Schulen organisiert werden, um ein Chaos zu vermeiden. „Das kann man nicht über Nacht machen, Schulen brauchen ein Mindestmaß an Vorbereitungs- und Planungszeit. Ansonsten werden die Schulen verrückt, die Eltern, die Lehrer.“ 

Darüber hinaus müsse man aber handeln, um die Pandemie nicht außer Kontrolle geraten zu lassen und um Monate zu verlängern. Bouffier sprach von der „größten Krise unseres Landes“. Deshalb trägt Hessen die Bundes-Notbremse mit. Am Ende passierte die Neuregelung nach heftiger Debatte den Bundesrat.

Hessens Ministerpräsident Bouffier meldet „erhebliche Bedenken“ an

Update vom Donnerstag, 22.04.2021, 11.36 Uhr: Der Bundesrat hat am Donnerstag (22.04.2021) mit seinen Beratungen über die bundeseinheitliche Notbremse in der Corona-Pandemie begonnen. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bekräftigte zum Auftakt der Debatte seine Kritik: Er habe zum Teil „erhebliche Bedenken“, sagte er. Der Bund habe leider die Chance nicht genutzt, die Erfahrungen der Länder nach einem Jahr Pandemiebekämpfung aufzugreifen.

Bouffier kritisierte insbesondere die im Gesetz geplante Ausgangssperre. In Hessen gebe es diese bereits auf Landesebene als „Ultima Ratio“. Wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichten, komme eine solche Sperre infrage. Nun werde sie aber bundesweit einheitlich vorgeschrieben. Eine Abwägung könne nicht mehr stattfinden.

Es wird erwartet, dass die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes trotz der Bedenken die Länderkammer passieren wird. Im Anschluss wird es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zugeleitet, der es ausfertigen muss. Es könnte dann bis kommende Woche in Kraft treten.

Plenarsitzung Landtag Hessen
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat Bedenken an der Corona-„Notbremse“ geäußert. © Arne Dedert/dpa

Corona in Hessen: Ab wann gilt die Notbremse mit Ausgangssperren?

+++ 20.57 Uhr: Die neuen Regelungen der Corona-Notbremse könnten frühestens ab diesem Samstag (24.04.2021) greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag den Bundesrat passieren. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte RTL/ntv: „Der Bundesrat wird sich nicht verweigern.“ Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Es ist offen, ob das am Donnerstag geschehen wird, weil das Gesetz – wie jedes andere auch – im Präsidialamt erst geprüft wird. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt könnte möglicherweise noch am selben Tag wie die Unterzeichnung erfolgen. 

+++ 15.45 Uhr: Der Bundestag hat am Mittwoch (21.04.2021) eine bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ beschlossen. Durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz erhält der Bund die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen.
Die bundesweite „Notbremse“ schließt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr ab einer Inzidenz von 100 ein – also bei mehr als 100 Ansteckungen mit dem Coronavirus auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Schulen müssen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen.

Corona-Notbremse in Hessen: Ausgangssperren könnten kommen

Update vom Mittwoch, 21.04.2021, 15.12 Uhr: Das Gesetz für eine Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle hat im Bundestag eine wichtige Hürde genommen. Die Abgeordneten von Union und SPD stimmten am Mittwoch (21.04.2021) in zweiter Lesung dem Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu. Die Schlussabstimmung soll am Nachmittag folgen.

Die Notbremse soll in Hessen und bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. Bei hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen. Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag (21.04.2021) noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch offiziell verkündet werden.

Kommt die Corona-Notbremse? Ausgangssperren drohen in ganz Hessen

Update vom Montag, 19.04.2021, 13:30 Uhr: Seit Wochen befinden sich die Inzidenzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen auf einem hohen Niveau. Laut den Zahlen des Robert Koch-Instituts vom Montag (19.04.2021) liegen alle Regionen in Hessen mit ihrer Sieben-Tage-Inzidenz im dreistelligen Bereich. Sollte die Bundes-„Notbremse“ kommen, würde eine Ausgangssperre dort gelten, wo die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschreitet.

Das würde in Hessen derzeit alle Kreise betreffen – außer den Schwalm-Eder-Kreis. Als einzige Region in Hessen lag dort die Zahl der durchschnittlichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner am Sonntag (18.04.2021) unter 100. Am Montag war der kritische Wert laut RKI-Angaben allerdings schon wieder überschritten. Am Mittwoch (21.04.2021) soll über die umstrittene, aber bereits gelockerte Gesetzesänderung im Bundestag abgestimmt werden (siehe Erstmeldung von 12.00 Uhr).

Kommt die „Notbremse“, würde derzeit fast überall in Hessen eine Ausgangssperre gelten - auch in Frankfurt.
Kommt die „Notbremse“, würde derzeit fast überall in Hessen eine Ausgangssperre gelten – auch in Frankfurt. ©  Enrico Spanu/Imago

Corona in Hessen: Details der Bundes-Notbremse geändert

Erstmeldung vom Montag, 19.04.2021, 12.00 Uhr: Das geplante Gesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll nun doch weniger strenge Regeln für nächtliche Ausgangsbeschränkungen enthalten als ursprünglich geplant. Das teilten Teilnehmer der Beratungen der Regierungskoalition am Montag auf Anfrage der „Deutschen Presse-Agentur“ mit. Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geben. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) weiterhin möglich sein.

Der Bundestag will am Mittwoch (21.04.2021) über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen. Ziel dabei ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln - mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.

Corona-Notbremse in Hessen: Ausgangssperren in mehreren Gebieten drohen

In Hessen gibt es zahlreiche Landkreise und Städte, welche die genannten Inzidenzen überschreiten. Dort droht somit eine Ausgangssperre als Teil der „Notbremsen“-Regelung. Zudem bleiben in einigen Gebieten Hessens die Schulen vorerst geschlossen. (tu/dpa)

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