Die bundesweite „Notbremse“ schließt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr ab einer Inzidenz von 100 ein – also bei mehr als 100 Ansteckungen mit dem Coronavirus auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Schulen müssen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen.
Update vom Mittwoch, 21.04.2021, 15.12 Uhr: Das Gesetz für eine Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle hat im Bundestag eine wichtige Hürde genommen. Die Abgeordneten von Union und SPD stimmten am Mittwoch (21.04.2021) in zweiter Lesung dem Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu. Die Schlussabstimmung soll am Nachmittag folgen.
Die Notbremse soll in Hessen und bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. Bei hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen. Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag (21.04.2021) noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch offiziell verkündet werden.
Update vom Montag, 19.04.2021, 13:30 Uhr: Seit Wochen befinden sich die Inzidenzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen auf einem hohen Niveau. Laut den Zahlen des Robert Koch-Instituts vom Montag (19.04.2021) liegen alle Regionen in Hessen mit ihrer Sieben-Tage-Inzidenz im dreistelligen Bereich. Sollte die Bundes-„Notbremse“ kommen, würde eine Ausgangssperre dort gelten, wo die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschreitet.
Das würde in Hessen derzeit alle Kreise betreffen – außer den Schwalm-Eder-Kreis. Als einzige Region in Hessen lag dort die Zahl der durchschnittlichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner am Sonntag (18.04.2021) unter 100. Am Montag war der kritische Wert laut RKI-Angaben allerdings schon wieder überschritten. Am Mittwoch (21.04.2021) soll über die umstrittene, aber bereits gelockerte Gesetzesänderung im Bundestag abgestimmt werden (siehe Erstmeldung von 12.00 Uhr).
Erstmeldung vom Montag, 19.04.2021, 12.00 Uhr: Das geplante Gesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll nun doch weniger strenge Regeln für nächtliche Ausgangsbeschränkungen enthalten als ursprünglich geplant. Das teilten Teilnehmer der Beratungen der Regierungskoalition am Montag auf Anfrage der „Deutschen Presse-Agentur“ mit. Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geben. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) weiterhin möglich sein.
Der Bundestag will am Mittwoch (21.04.2021) über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen. Ziel dabei ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln - mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.
In Hessen gibt es zahlreiche Landkreise und Städte, welche die genannten Inzidenzen überschreiten. Dort droht somit eine Ausgangssperre als Teil der „Notbremsen“-Regelung. Zudem bleiben in einigen Gebieten Hessens die Schulen vorerst geschlossen. (tu/dpa)