Corona in Hessen: Volker Bouffier hat bei Ausgangssperren Bedenken

Bald soll der Bund alleine entscheiden dürfen, wann wegen Corona Ausgangssperren verhängt werden. Volker Bouffier ist mit dem Gesetzesentwurf noch nicht zufrieden.
Hessen - Volker Bouffier (CDU) hält den Entwurf zum geplanten Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung für juristisch nicht wasserdicht. „Bereits jetzt gibt es große juristische Bedenken gegen die Ausgangssperre*, wie sie in dem Gesetz formuliert ist“, sagte der Ministerpräsident von Hessen der Bild-Zeitung. Er betonte: „Man kann ein Land nicht mit Verordnungen und Bereitschaftspolizei regieren.“
Der Bund plant, mit einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes mehr Entscheidungsgewalt über die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus* in den Bundesländern zu erlangen. So soll die von Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach angekündigte „Notbremse“ einheitlich angewandt werden und die „dritte Welle“ der Neuinfektionen gebrochen werden. Aktuell gelten in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 zum Teil unterschiedlich strenge Regeln. So wurden beispielsweise mancherorts bereits 2020 Ausgangssperren verhängt, in zahlreichen anderen Kreisen galt diese Maßnahme dafür bisher noch nie.
Corona in Hessen: Volker Bouffier meldet Bedenken bei Ausgangssperren an
Mit der Gesetzesänderung soll der Boden für ein einheitlicheres Vorgehen gegen Corona bereitet werden. Das Gesetz soll in Zukunft auch über das Instrument Ausgangsbeschränkungen verfügen. Weist ein Gebiet über drei Tage in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz über 100 auf, dürfen sich Bewohner zwischen 21 und 5 Uhr nur noch in bestimmten Ausnahmefällen draußen aufhalten. Aktuell melden alle Städte und Kreise in Hessen einen Inzidenz-Wert jenseits von 100.

Kommende Woche Donnerstag will sich der Bundesrat mit der Beschlussfassung des Gesetzestextes befassen. Als Mitglied wird sich dort dann auch Volker Bouffier zu dem Entwurf positionieren müssen. Bisher habe man sich in Hessen* noch nicht auf eine Linie festgelegt, sagte er. „Wir sind konstruktiv dabei. Wir warten allerdings ab, welche Änderungen es im Bundestag noch gibt. Ich halte es auch für richtig, das Gesetz in manchen Bereichen verfassungsfester zu machen.“ Den geplanten Ausgangssperren zur Eindämmung von Corona will er einen weniger prominenten Platz im Gesetz einräumen: Sie sollten nur „als Ultima Ratio, das heißt als letztes Mittel verhängt werden.“
Corona in Hessen: Volker Bouffier sieht keine Entmachtung der Länder durch geplantes Gesetz
Die Länderkammer hat bei der Ausgestaltung des Gesetzes jedoch nur begrenzte Macht, da es als sogenanntes Einspruchsgesetz formuliert ist. Ein Einspruch seitens des Bundesrates kann vom Bundestag überstimmt werden. Dass die Länder mit dem Gesetz im Kampf gegen Corona entmachtet werden könnten befürchtet der hessische Regierungschef jedoch nicht. (mp) *fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.