Corona-Hotspots in Hessen: Diese verschärften Regeln gelten
Die Inzidenzen in Hessen steigen immer weiter. Viele Städte und Kreise gelten derzeit als Hotspot, andere stehen kurz davor. Ein Überblick.
Wiesbaden/Frankfurt – Die vierte Corona*-Welle hat Hessen voll im Griff. Deshalb hat das Land beschlossen, die Corona-Maßnahmen noch einmal zu verschärfen, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) im Dezember (14.12.2021) in einer Pressekonferenz mitteilte.
Die neue Schutzverordnung definiert unter anderem strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, aber auch Erleichterungen für Geimpfte, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben. Vor allem sieht sie aber eine „Hotspot-Regelung“ vor, die die Regeln in besonders stark betroffenen Gebieten zusätzlich verschärft
„Die Lage bleibt weiterhin ernst. Die Infektionszahlen sind nach wie vor zu hoch, die Kliniken sind an den Grenzen ihrer Kapazitäten und die Omikron-Variante des Virus stellt uns alle vor weitere Herausforderungen“, erklärte Bouffier, als er die neuen Maßnahmen bekannt gab. Um den starken Anstieg der Neuinfektionen zu stoppen und die Krankenhäuser zu entlasten, hat der Corona-Krisenstab bei den Corona-Regeln in Hessen* eine konkrete Grenze definiert, ab wann eine Region als „Hotspot“ gilt.
Corona-Hotspots in Hessen: Hier gelten jetzt schärfere Regeln
Als Hotspot gelten demnach die Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über der Marke von 350 liegt. Ab dem vierten Tag gelten dann die verschärften Maßnahmen. Liegt die Inzidenz anschließend an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb von 350, sind die Maßnahmen wieder außer Kraft. Davon sind aktuell die folgenden Städte und Kreise in Hessen betroffen:
Stadt/Landkreis | Inzidenz (Stand: 14.01.2022) |
---|---|
Stadt Frankfurt | 860,2 |
Stadt Offenbach | 576,0 |
Stadt Wiesbaden | 693,4 |
Stadt Darmstadt | 663,4 |
Kreis Offenbach | 504,0 |
Stadt Kassel | 500,4 |
Hochtaunuskreis | 666,3 |
Landkreis Fulda | 566,8 |
Kreis Darmstadt-Dieburg | 545,5 |
Kreis Groß-Gerau | 577,2 |
Main-Kinzig-Kreis | 452,9 |
Quelle: Robert Koch-Institut (RKI) |
Zuvor griff die Hotspot-Regel in Hessen schon einmal in der Stadt Offenbach. Die Inzidenz lag hier nach Angaben der Stadt bereits seit dem 5. Dezember über 350, da die Verordnung allerdings erst am Donnerstag (16.12.2021) in Kraft trat*, griffen die neuen Maßnahmen erst ab dem darauffolgenden Sonntag (19.12.2021). Der Verwaltungsstab hatte in einer Verordnung aber bereits zuvor die neuen, schärferen Corona-Regeln für Offenbach* definiert.
Auch in den weiteren Hotspot-Gebieten haben die Städte und Kreise reagiert und die Corona-Regeln angepasst. Ein Überblick über die Bestimmungen in den einzelnen Kommunen:
- Hotspot-Regeln in Frankfurt*
- Hotspot-Regeln in Offenbach*
- Hotspot-Regeln in Darmstadt*
- Hotspot-Regeln in Wiesbaden*

Hotspot-Regel in Offenbach: Nach fünf Tagen unter 350 darf gelockert werden
Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der Schwelle von 350, können die Maßnahmen wieder gelockert werden. Diese Regionen sind betroffen:
Stadt/Landkreis | Inzidenz (Stand: 14.01.2022) | Tage mit Inzidenz unter 350 |
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Quelle: Robert Koch-Institut (RKI) |
*Während der Feiertage und zum Jahreswechsel ist laut RKI zu beachten, dass weniger Corona-Tests durchgeführt werden und die Gesundheitsämter in Hessen nicht unbedingt täglich die aktuellen Zahlen melden.
Corona in Hessen: In diesen Regionen droht ebenfalls die „Hotspot-Regelung“
Einige Städte und Kreise liegen zudem bereits über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350. Auch hier drohen in Zukunft schärfere Maßnahmen, wenn die Inzidenz weiter steigt. Diese Regionen sind betroffen:
Stadt/Landkreis | Inzidenz (Stand: 14.01.2022) | Tage über 350 |
---|---|---|
Kreis Marburg-Biedenkopf | 380,2 | 1 |
Kreis Gießen | 463,1 | 2 |
Kreis Limburg-Weilburg | 352,9 | 1 |
Lahn-Dill-Kreis | 369,4 | 1 |
Vogelsbergkreis | 359,2 | 1 |
Main-Taunus-Kreis | 528,7 | 2 |
Rheingau-Taunus-Kreis | 501,0 | 2 |
Kreis Bergstraße | 457,9 | 2 |
Quelle: Robert Koch-Institut (RKI) |
*Während der Feiertage und zum Jahreswechsel ist laut RKI zu beachten, dass weniger Corona-Tests durchgeführt werden und die Gesundheitsämter in Hessen nicht unbedingt täglich die aktuellen Zahlen melden.
„Hotspot-Regelung“ in Hessen: Diese Regeln gelten ab einer Inzidenz über 350
Sobald die Hotspot-Regelung in einem hessischen Kreis oder einer Stadt greift, hat die jeweilige Kommune die Möglichkeit, in einer entsprechenden Verordnung die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
- Alkoholverbot: Kommunen können bestimmte Plätze festlegen, an denen das Verbot greift.
- Maskenpflicht: In festgelegten Fußgängerzonen, Einkaufszentren und Malls.
- 2G auf Weihnachtsmärkten: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen die Märkte besuchen.
- Veranstaltungen im öffentlichen Bereich ab 11 Menschen: Im Innenbereich 2G Plus, im Außenbereich 2G. Das betrifft sowohl Sport, als auch Kulturveranstaltungen, Gastronomie sowie touristische Übernachtungen im Gastgewerbe.
- Großveranstaltungen im Freien: Ab 3000 Teilnehmern 2G Plus
- Kontaktbeschränkungen für Veranstaltungen im privaten Bereich: In Innenräumen maximal 50 Personen, draußen maximal 200 Teilnehmer.
- Clubs, Diskotheken und Prostitutionsstätten: Prostitutionsstätten werden geschlossen, Tanzverbot in Clubs und Diskotheken, Gastronomie aber erlaubt.
Diese Maßnahmen seien das Minimum, das die Kreise und Kommunen umsetzen sollten, erklärte Volker Bouffier. Der Ministerpräsident betonte zudem, dass sich Gemeinden im Hotspot-Fall auch noch für zusätzliche, strengere Regeln entscheiden können. Das wird den Städten und Kreisen vom Land Hessen* offen gehalten. (iwe) *fnp.de und op-online.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.