Steigende Fallzahlen in Hessen: Hier drohen härtere Corona-Regeln

Die Corona-Fallzahlen in Hessen steigen deutlich an. In einigen Regionen ist die kritische Marke bereits erreicht – es drohen härtere Maßnahmen.
Frankfurt – Die vierte Corona-Welle hat Hessen* erfasst. Die Experten des Robert Koch-Instituts berichten von immer schneller steigenden Fallzahlen und die Zahl der positiven PCR-Tests in Deutschland hat sich Mitte August innerhalb einer Woche etwa verdoppelt – insbesondere unter jungen Menschen. Die landesweite Inzidenz in Hessen hat sich seit Anfang August sogar bereits mehr als verdreifacht. 18 von 26 hessischen Kreisen liegen über einem Inzidenzwert von 50 und damit in Stufe 2 des aktualisierten Präventions- und Eskalationskonzeptes des Landes Hessen. Drei kreisfreie Städte liegen überdies in Stufe 3, da sie die 100er-Marke überschreiten.
Die Änderungen in der Corona-Schutzverordnung des Landes sehen vor allem vor, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Geimpfte und Genesene in der Regel nicht mehr betreffen (3G-Regel). Virologe Martin Stürmer aus Frankfurt* erklärte im Interview mit dem Hessischen Rundfunk, warum diese Freiheiten für Geimpfte aus Expertensicht durchaus sinnvoll sind. Der Virologe betonte dabei, dass die Zahlen vor allem deshalb so rasant ansteigen, weil das Virus primär diejenigen befalle, die nicht geimpft seien: „Das Virus sucht sich jetzt den Weg des geringsten Widerstandes“.
Corona-Regeln in Hessen: Schärfere Maßnahmen ab einer Inzidenz von 100
Die neuen Corona-Regeln in Hessen* sollen demnach ein Gleichgewicht zwischen notwendigen Beschränkungen im Kampf gegen das Virus und möglichen Freiheiten für Geimpfte und Genesene im öffentlichen Leben herstellen. Das hessische Corona-Kabinett hat dazu genau festgelegt, welche Maßnahmen die Städte und Landkreise ergreifen sollten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Das Eskalationskonzept, das seit dem 19. August gilt, greift ab einer Inzidenz von 35. Bei Werten über 50 oder 100 treten dann die Stufen 2 und 3 in Kraft, die weitere Verschärfungen der Regeln voraussetzen.
Einige Regionen nähern sich bereits der Schwelle zur höchsten Eskalationsstufe.
Corona-Regeln: Städte und Kreise in Hessen mit Inzidenz über 80
Kreis | Sieben-Tage-Inzidenz |
---|---|
Stadt Wiesbaden | 93,7 |
Stadt Darmstadt | 93,6 |
Landkreis Offenbach | 90,9 |
Kreis Bergstraße | 86,3 |
Kreis Groß-Gerau | 84,1 |
Main-Taunus-Kreis | 82,5 |
Landkreis Fulda | 82,5 |
Quelle: Robert Koch-Institut | Stand: 31.08.2021
Steigen die Corona*-Inzidenzen in diesen hessischen Kreisen weiter an, könnten nach den Handlungsempfehlungen des Landes Hessen schon bald umfassendere Maßnahmen in Kraft treten. Die jeweiligen Kreise müssen die entsprechenden Corona-Regeln aber nicht zwingend in genau dieser Form umsetzen.
Diese Regionen in Hessen liegen mit der Inzidenz bereits über dem kritischen Schwellenwert von 100:
Kreis | Sieben-Tage-Inzidenz |
Stadt Offenbach | 119,9 |
Stadt Frankfurt | 107,7 |
Stadt Kassel | 105 |
Quelle: Robert Koch-Institut | Stand: 31.08.2021
Die Maßnahmen sind erst gültig, wenn sie in einer jeweiligen Allgemeinverfügung festgelegt wurden. So kündigt die Stadt Offenbach eine Verschärfung der Maßnahmen* an. Wie diese konkret aussehen werden, legt der Krisenstab der Stadt individuell fest. Auch die Stadt Frankfurt verschärft bereits die Corona-Regeln. Hier wird vor allem die 3G-Regel erweitert und die Maskenpflicht zum, Schutz von Kindern und Senioren verschärft. Rein nach dem Corona-Eskalationskonzept des Landes Hessen könnten ab einer Inzidenz von 100 in den betroffenen Regionen die folgenden Regeln gelten:
- Verschärfte Kontaktbeschränkungen:
- Im öffentlichen Raum maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten, oder zwei Haushalte. Geimpfte, Genesene oder Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit
- Entsprechende Empfehlung auch für den privaten Raum.
- Maskenpflicht:
- Nicht geimpftes oder genesenes Personal in Alten- und Pflegeheim muss eine FFP2-Maske (oder gleichwertig) tragen.
- Anordnung medizinischer Masken in den Schulen auch am Sitzplatz.
- FFP2-Maskenpflicht (oder gleichwertig) im ÖPNV. Gilt nicht für Kinder unter 16 Jahren.
- FFP2-Maskenpflicht (oder gleichwertig) bei körpernahen Dienstleistungen (bspw. beim Friseur).
- Veranstaltungen:
- 3G-Regel bei Messen, Veranstaltungen oder Kulturangeboten: Einlass nur mit negativem Test oder Geimpften- bzw. Genesenennachweis.
- Maximal 200 Teilnehmer bei Veranstaltungen im Freien und 100 Teilnehmer in Innenräumen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- Veranstaltungen mit mehr als 200 beziehungsweise 100 Teilnehmern müssen explizit behördlich genehmigt werden.
- Gastronomie, Clubs, Diskotheken:
- 3G-Regel für den Einlass auf die Außenflächen von Tanzlokalen, Diskotheken und Clubs sowie für die Außengastronomie (Betriebskantinen ausgenommen).
- Auch der Zugang zu Prostitutionsstätten wird nur Kunden mit einem Negativnachweis gestattet (vollständig geimpft, genesen oder negativer PCR-Test)
- Sport:
- 3G-Regel in Fitnessstudios, Hallenbädern und Sporthallen (Profisport ausgenommen).
- Einzelhandel:
- Quadratmetervorgaben im Einzelhandel beschränken Zugang zu Supermärkten und Geschäften (auf die ersten 800 m² ein Kunde pro 10 m², dann ein Kunde pro 20 m²).
- In Einkaufszentren zählt die jeweilige Gesamtverkaufsfläche.
- Mit Ausnahme von Supermärkten, Drogerien etc. (Geschäfte der Grundversorgung) wird in Geschäften ein aktueller Negativnachweis empfohlen.
- Arbeit:
- Generelle Empfehlung zum Homeoffice.
Wenn der Schwellenwert der jeweiligen Eskalationsstufe fünf Tage in Folge unterschritten wird, sollen die Beschränkungen im Regelfall ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden, kündigte das Corona-Kabinett in Hessen an. Bei der Bewertung der Infektionslage in den hessischen Kreisen beziehen die Gesundheitsämter in der Regel allerdings noch weitere Indikatoren außer der Sieben-Tage-Inzidenz mit ein. So sollen beispielsweise lokale Corona-Ausbrüche bei der Anpassung der Regeln keine entscheidende Rolle spielen, dafür aber die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen.
Wo drohen Verschärfungen der Corona-Regeln: Städte und Kreise in Hessen mit Inzidenz über 70
Kreis | Sieben-Tage-Inzidenz |
Kreis Darmstadt-Dieburg | 78,9 |
Kreis Limburg-Weilburg | 78,9 |
Quelle: Robert Koch-Institut | Stand: 31.08.2021
Ein Beispiel für solch tagesaktuelle Entscheidungen in Hessen ist aktuell der Kreis Offenbach. Nach einem Corona-Ausbruch in der Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg ist die Inzidenz im Kreis sprunghaft angestiegen. Eine Sprecherin teilte daraufhin mit, das Gesundheitsamt beobachte die Entwicklung der Lage akribisch und bewerte jeden Tag neu. Zunächst sollten aber keine neuen Corona-Regeln erlassen werden. Man wolle schließlich keine Maßnahmen für den Freizeitsport oder den Einzelhandel auf Basis der Infektionszahlen in einem einzelnen Betrieb festlegen.
Da nun aber auch wieder mehr Menschen nach Ansteckung mit dem Coronavirus in den Krankenhäusern im Kreis behandelt werden müssen, hat der Kreis Offenbach wenig später dennoch eine neue Allgemeinverfügung für die Inzidenz ab 50 erlassen*, die seit Mittwoch (25.08.2021) in Kraft ist. (iwe) *fnp.de und op-online.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.