Bei öffentlichen Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als zehn Personen gilt 2G+, alle Teilnehmer müssen also geimpft beziehungsweise genesen sein und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können. An hessischen Veranstaltungsorten mit einer Kapazität von über 250 Menschen muss die Teilnehmerzahl auf 30 Prozent der maximalen Auslastung verringert werden. Außerdem gilt eine Höchstzahl von 4000 Teilnehmern.
Für öffentliche Veranstaltungen im Außenbereich mit mehr als zehn Teilnehmern gilt 2G, alle Teilnehmer müssen also geimpft oder genesen sein. Ab 250 Teilnehmern brauchen in Hessen alle Beteiligten zusätzlich einen Negativnachweis, es gilt 2G+. An Veranstaltungsorten mit über 250 verfügbaren Plätzen wird die Kapazität auf maximal 50 Prozent beschränkt. Höchstens 10.000 Teilnehmer dürfen eingelassen werden.
2G+-Besonderheit: Bei Geboosterten, geimpften Genesenen, frisch doppelt Geimpften (90 Tage nach Impfung) und frisch Genesenen (90 Tage nach positiven Test) entfällt die Pflicht zu einem Test.
Für die Gastronomie gilt in Hessen 2G+, also müssen Gäste geimpft oder genesen sein und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei Geboosterten, geimpften Genesenen, frisch doppelt Geimpften (90 Tage nach Impfung) und frisch Genesenen (90 Tage nach positiven Test) entfällt die Pflicht zu einem Test.
Clubs, Diskotheken und Tanzlokale dürfen als Bar oder Kneipe öffnen. Es gilt aber ein Tanzverbot.
Im Einzelhandel ist die 2G-Regel außer Kraft gesetzt. Es wird also nicht mehr zwischen Grundbedarf und dem übrigen Einzelhandel unterschieden. Nachweis-Kontrollen am Eingang entfallen in sämtlichen Geschäften. Allerdings gilt nun in allen Geschäften eine FFP2-Maskenpflicht für alle über 16 Jahren – auch in Supermärkten.
Für Reiserückkehrer, die beispielsweise über den Flughafen Frankfurt nach Hessen bzw. überhaupt nach Deutschland einreisen, wird in Sachen Regeln zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden. Zudem ist entscheidend, ob die Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder gar Virusvariantengebiet erfolgt. Folgende Regeln gelten:
Für Geimpfte:
Digitale Einreiseanmeldung | Corona-Test | Quarantäne | |
---|---|---|---|
Kein Risikogebiet | nein | nein | nein |
Hochrisikogebiet | ja | nein | nein |
Virusvariantengebiet | ja | ja, nur PCR | 14 Tage* |
*Ausnahme: Wenn der Impfstoff vor der vorherrschenden Corona-Variante schützt oder das Gebiet vor Ablauf der Quarantäne heruntergestuft wird.
Für Ungeimpfte:
Digitale Einreiseanmeldung | Corona-Test | Quarantäne | |
Kein Risikogebiet | nein | ja | nein |
Hochrisikogebiet | ja | ja | 10 Tage* |
Virusvariantengebiet | ja | ja, nur PCR | 14 Tage |
*Freitesten nach fünf Tagen möglich
Seit Mitte Januar (17.01.2022) gelten in Hessen angepasste Regeln bei der Quarantäne. Für Infizierte und deren Haushaltsangehörige ist nun eine zehntägige Isolation vorgeschrieben. Nach sieben Tagen können Corona-Infizierte sich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Personen, die von der Testpflicht bei 2G+ befreit sind, müssen als Haushaltsangehörige nicht in Quarantäne.
Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Schüler und Kleinkinder können sich bereits nach fünf Tagen mit einem Test befreien.
Für Kontaktpersonen von infizierten Menschen ordnet das zuständige Gesundheitsamt die Quarantäne an.
Grundsätzlich soll Beschäftigen in Hessen ermöglicht werden, im Home-Office zu arbeiten. Ist Präsenz am Arbeitsplatz aber notwendig, so gilt dort die 3G-Regel. Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen.
Schüler in Hessen lernen derzeit im Präsenzunterricht. Pro Woche benötigen sie drei Negativ-Nachweise. Im Schulgebäude gilt die Maskenpflicht. Bei einem Coronafall in der Klasse sieht die Corona-Schutzverordnung in Hessen 14 Tage tägliche Tests vor. Das Testangebot gilt auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. (esa/spr)