Corona in Hessen: Verwaltungsgericht erklärt RKI-Entscheidung für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt wird die Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion wohl für verfassungswidrig erklären.
Frankfurt – Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion* von sechs auf drei Monate ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt* mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Mit der im Eilverfahren getroffenen Entscheidung teile man die bereits von anderen Verwaltungsgerichten erhobenen Einwände, teilte das Gericht am Dienstag (22.02.2022) mit. Die Verkürzung sei „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit voraussichtlich verfassungswidrig“. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 5 363/22).
Die Richter gaben einer Klägerin Recht, die nach einer Corona-Infektion ein digitales Zertifikat der EU besitzt, das sechs Monate gültig ist. Sie wandte sich gegen die Verkürzung, die überraschend mit Wirkung vom 15. Januar auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht worden war.
Corona in Hessen: Festlegung des Genesenenstatus soll nicht mehr beim RKI liegen
Die Entscheidung greife unmittelbar in die Grundrechte der Betroffenen ein, erklärte das Verwaltungsgericht. Dennoch sei dies einem Bundesinstitut überlassen worden. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel eingelegt werden.
Das RKI hatte später seine neuen Vorgaben präzisiert und erklärt, sie gälten für Ungeimpfte. Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen. (dpa)