Volker Bouffier: Das sind die neuen Corona-Regeln für Hessen ‒ Was jetzt wichtig ist

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) informiert die Bevölkerung in Hessen über die neuen Corona-Regelungen.
Zusammenfassung: Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes seitens der Bundesregierung tritt in Deutschland die Corona-Notbremse in Kraft. Welche neuen Regelungen und Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus das für die Bevölkerung bedeutet, hat Volker Bouffier am Mittag in einer etwa einstündigen Pressekonferenz erklärt.
Die Corona-Notbremse des Bundes sieht vor, dass bei einer Überschreitung eines Inzidenzwertes von 100 automatisch bestimmte Regelungen in den jeweiligen Kreisen und Städten greifen. Eine Möglichkeit der Lockerung haben die Kreise und Länder dann nicht. Allerdings ist eine Verschärfung der Maßnahmen in einzelnen Kreisen durchaus möglich. „Es ist richtig, dass Maßnahmen getroffen werden“, sagte Bouffier im Zuge der Pressekonferenz in Wiesbaden. Es ginge nicht darum, ob man auf die aktuelle Situation reagiere, sondern wie. Die neuen Regelungen orientieren sich dabei stets an den aktuellen Werten der 7-Tage-Inzidenz. Als Maßgabe gelten dabei die Zahlen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, nicht die der jeweiligen Gesundheitsämter.
Notbetreuung und „Click & Meet“: Bouffier informiert über neue Corona-Regeln
Entscheidend für die durch die Corona-Notbremse getroffenen Maßnahmen sind die Inzidenzwerte 100, 150 und 165. Für Kreise und Städte, die eine 7-Tage-Inzidenz von 100 aufweisen, gelten weiterhin die Beschlüsse der Hessischen Landesregierung. Bei einem Wert von 100 bis 150 Corona-Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner ist beispielsweise weiterhin der Einkauf nach dem Prinzip „Click & Meet“ möglich. Wie bisher aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit negativem Corona-Test.
Insbesondere für Schulen und Kitas ist der Inzidenzwert von 165 maßgebend. Unter 165 soll für alle Jahrgansstufen in den Schulen Wechselunterricht angeboten werden. Allerdings: Für die Klassenstufen 7 und aufwärts erst ab dem 6. Mai. Der Grund sind die aktuell laufenden Abiturprüfungen, erklärte Kultusminister Prof. Alexander Lorz. Bei einer Inzidenz von 165 oder höher stellen die Schulen auf Distanzunterricht um. In Kitas wird dann lediglich die Notbetreuung der Kinder angeboten.
Von einer „stabilen“ Lage in den hessischen Alters- und Pflegeheimen berichtete Gesundheitsminister Kai Klose. Er warnte jedoch vor allem vor der britischen Virusvariante B. 1.1.7. Darüber hinaus bezog der Innenminister Hessens, Peter Beuth, Stellung zur laufenden Impfkampagne. Am Freitagmorgen wurde auch der Priorisierungsgruppe 3 die Möglichkeit eröffnet, sich für Corona-Impfungen zu registrieren. Der Prio-Gruppe 3 gehören gut 1,5 Millionen Menschen an. Darüber hinaus soll der Corona-Impfstoff von Astrazeneca ab der Kalenderwoche 18 überwiegend in den Hausarztpraxen in Hessen verimpft werden. Die Impfzentren verabreichen überwiegend die anderen verfügbaren Vakzine.
Nach der Bundes-Notbremse: Bouffier informiert über neue Corona-Regeln
+++ 15.04 Uhr: Die Pressekonferenz mit Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und den Ministern Beuth, Lorz und Klose wurde soeben beendet.
+++ 14.58 Uhr: Innenminister Beuth nimmt noch einmal Stellung zum Impfstoff von Astrazeneca. Dieser wird ab der Kalenderwoche 18 vorrangig den Hausärzten für das Impfen zur Verfügung gestellt. In den Impfzentren sollen dann vermehrt die anderen Impfstoffe verabreicht werden.
+++ 14.57 Uhr: Bouffier fasst noch einmal zusammen: Sämtliche neue Regelungen gelten laut der Bundes-Notbremse ab morgen. Allerdings sei es nicht möglich das Prinzip in Schulen und Kitas über Nacht umzustellen. Dies solle aber „schnellstmöglich“ passieren.
+++ 14.55 Uhr: „Neue Regelungen sind ausschließlich orientiert an den Inzidenzen“, so Bouffier. Das neue Bundesgesetz sehe die Maßnahmen bis zum 30. Juni 2021 vor. Erst bei Inzidenzen unter 100 könnte man in einzelnen Kreisen über Öffnungen reden.
+++ 14.53 Uhr: Die Kreise können trotz der Bundes-Notbremse die geltenden Regelungen weiter verschärfen, nicht aber lockern. Heißt, einzelne Kreise könnten die Ausgangssperre durchaus ab 21 Uhr bestehen lassen. Das erklärt Volker Bouffier.
+++ 14.52 Uhr: Volker Bouffier übernimmt noch einmal: Laut dem hessischen Ministerpräsidenten müssen Menschen, die bereits beide Impfdosen erhalten haben, nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet im Ausland nicht mehr in Quarantäne. Das gilt jedoch nicht für Aufenthalte in Gebieten mit Virusvariationen.
+++ 14.50 Uhr: Entscheidender Faktor für den Fortschritt der Impfkampagne ist die Verfügbarkeit von Impfstoffen, so Beuth.
+++ 14.46 Uhr: Außerdem wird es ein Pilotverfahren geben, bei der die Impfstoffe von Betriebsärzten verabreicht werden. Dies soll pilotweise in vier hessischen Unternehmen getestet werden. Laut Beuth könnte die Impfung durch Betriebsärzte ab Anfang Juni starten.
Corona in Hessen: 60 bis 69-Jährige über „Fast Lane“ mit Astrazeneca impfen
+++ 14.44 Uhr: 60- bis 69-Jährige haben die Möglichkeit über eine „Fast Lane“, den Impfstoff von Astrazeneca verabreicht zu bekommen. Diese Möglichkeit hätten in den vergangene Tagen bereits viele Hessinnen und Hessen wahrgenommen.
+++ 14.43 Uhr: Generell bleibt es laut Beuth bei der Impfkampagne aber dabei, dass Angehörige der Priorisierungsgruppen 1 und 2 vorrangig geimpft werden.
+++ 14.42 Uhr: Größere Unterschiede im Fortschritt der Impfkampagne gehen laut Beuth auf unterschiedliche Demografie und Impfbereitschaft in den einzelnen Landkreisen und Städten zurück.
+++ 14.41 Uhr: Nun hat Innenminister Peter Beuth das Wort. „Ich freue mich mitzuteilen, dass wir Priorisierungstufe 3 für die Registrierung zu ihrer Corona-Impfung freigeschaltet“, so Beuth. Das entspreche gut 1,5 Millionen Menschen in Hessen. Das Ziel sei es: Alle Menschen in Hessen schnellstmöglich zu impfen. Seit heute morgen hätten sich bereits 75.000 Menschen registriert. Es sei möglich, auch relativ kurzfristig einen Termin zugewiesen zu bekommen.
Kai Klose: Schwellenwerte für Schulen und Kitas in Hessen durch Bundesgesetz definiert
+++ 14.39 Uhr: „Schwellenwerte, ab denen die Maßnahmen greifen sind eben jetzt durch Bundesgesetzt definiert“, so Lorz.
+++ 14.37 Uhr: Die Jahrgangsstufen ab 7 aufwärts sollen bei einer Inzidenz bis 165 erst ab dem 6. Mai wieder in den Wechselunterricht starten. Der Grund: Bis dahin soll sich die Lage an den Schulen aufgrund der dann abgeschlossenen Abiturprüfungen etwas entspannen, erklärt Lorz.
+++ 14.34 Uhr: „Schließungen unserer Schulen und Einschränkungen des Unterrichts bereiten mir als Kultusminister Bauchschmerzen“, so Lorz. Dennoch: Bis zu einer Inzidenz von 165 sollen alle Klassen im Wechselunterricht unterrichtet werden.
+++ 14.32 Uhr: Nun übernimmt der Kultusminister Prof. Alexander Lorz. Er berichtet über das weitere Vorgehen an den Schulen.
+++ 14.31 Uhr: „Wir haben gesehen, dass durch die Virusvariante B 1.1.7 das Infektionsrisiko auch in Kitas deutlich höher ist“, mahnt Klose
+++ 14.28 Uhr: Mut mache derzeit die Veränderung der Infektionslage in Pflege- und Altersheimen. Die Lage dort sei laut Klose „stabil“. Dagegen warnt der Gesundheitsminister vor der Virusvariante B 1.1.7.
Kai Klose: Weitere Corona-Kontaktbeschränkungen in Hessen nötig
+++ 14.27 Uhr: Klose gibt einen Überblick über die aktuelle Auslastung der Intensivbetten auf den Stationen der Hessischen Krankenhäuser. Es sei nötig weiterhin die Kontakte zu beschränken. Klose richtet einen Appel an die Bevölkerung: „Nutzen Sie das Angebot für die Impfungen“.
+++ 14.26 Uhr: Bouffier hat dem hessischen Gesundheitsminister Kai Klose das Wort erteilt.
+++ 14.25 Uhr: „Wir tun alles, um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot zu machen“, so Bouffier. Daher wurde unter anderem heute die dritte Priorisierunggruppe geöffnet.
+++ 14.23 Uhr: Die Notbetreuung in Kitas wird seitens der Landesregierung bei einer Inzidenz von über 165 eingerichtet. Schulen praktizieren bei einer Inzidenz von über 165 Distanzunterricht. Ausgenommen sind Abschlussklassen.
+++ 14.20 Uhr: Bis zu einem Inzidenzwert von 150 soll das Einkaufsprinzip Click & Meet mit vorherigem Termin und negativem Coronatest möglich sein.
+++ 14.18 Uhr: „Für diejenigen Kreise, die noch unter 100 sind, bleibt es bei den aktuellen Regelungen für Hessen. Bei Kreisen und Städten über einer Inzidenzzahl von 100 greift das beschlossene Bundesgesetz“, so Bouffier.
Bouffier informiert über Corona-Regeln: Maßnahmen der Bundesregierung kreisbezogen
+++ 14.16 Uhr: Die Maßnahmen der Bundesregierung seien kreisbezogen und richten sich genau nach der Situation in den jeweiligen Regionen. „Das ist die Grundsystematik des Gesetzes“, so Bouffier, der auch einräumt, dass die zwangläufig zum „sogenannten Flickenteppich“ führen wird. Die
++++ 14.14 Uhr: Boffier spricht von einer „in jeder Hinsicht außergewöhnlichen Situation“ und der Sorge einer Überlastung des Gesundheitssystems. Die Frage sei nicht, ob man reagiert, sondern wie. „Entscheidend für bestimmte Maßnahmen ist die Zahl der Inzidenz“, so Bouffier. Die entscheidenden Werte seien dabei 100, 150 und 165.
+++ 14.13 Uhr: Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose haben ihre Plätz eingenommen.
+++ 14.11 Uhr: Die Pressekonferenz beginnt.
+++ 14.07 Uhr: Soeben wurde von einem Sprecher der hessischen Landesregierung in Wiesbaden mitgeteilt, dass sich der Beginn der Pressekonferenz mit Volker Bouffier und den Ministern Beuth, Lorz und Klose noch um einige Minuten verzögern wird.
+++ 14.03 Uhr: Bei der angekündigten Pressekonferenz von Ministerpräsident Volker Bouffier kommt es zu Verzögerung. Die Veranstaltung soll jedoch in Kürze beginnen.
+++ 13.55 Uhr: In wenigen Minuten soll die Pressekonferenz mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier beginnen.
Update vom Freitag, 23.04.2021, 13.40 Uhr: In gut 20 Minuten geht es los. Bisher spricht alles dafür, dass die angesetzte Pressekonferenz mit Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) pünktlich um 14 Uhr beginnen kann.
Dabei wird Bouffier die Bevölkerung in Hessen über die neuen Regelungen informieren, die mit der seitens der Bundesregierung beschlossenen Corona-Notbremse einhergehen. Neben Volker Bouffier sollen auch Kultusminister Alexander Lorz, Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth zu Wort kommen.
Bundes-Notbremse in Kraft: Bouffier informiert über neue Corona-Regeln in Hessen
Erstmeldung vom Freitag, 23.04.2021, 13.08 Uhr: Frankfurt - Ab dem Wochenende müssen sich die Menschen in Hessen auf neue Corona*-Maßnahmen und Beschränkungen einstellen. Denn am Freitag (23.04.2021) tritt das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung in Kraft. In Städten und Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen soll ab Samstag dann automatisch die Bundes-Notbremse greifen*. Dazu äußert sich auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Freitagnachmittag (14 Uhr) live in einer Pressekonferenz und erläutert die daraus resultierenden neuen Regeln für Hessen.
Durch die Bundes-Notbremse* dürfen die Bürger in den betroffenen Städten und Gemeinden nach 22 Uhr die eigene Wohnung nur noch in besonderen Ausnahmefällen verlassen. Spaziergänge und das Joggen sind bis 0 Uhr erlaubt - allerdings nur alleine. Es darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden, wie fuldaerzeitung.de berichtet.
Notbremse in Hessen: Ministerpräsident Volker Bouffier live über die neuen Corona-Regeln
Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete kam erste Kritik an den neuen Regelungen vonseiten des Deutschen Landkreistages. Demnach würden die Möglichkeiten der Länder eingeschränkt, flexibel und passgenau auf das regionale und lokale Infektionsgeschehen zu reagieren. Auch verfassungsrechtliche Bedenken wurden vonseiten einiger Ministerpräsidenten geäußert. Darunter auch Volker Bouffier (CDU), Ministerpräsident von Hessen. Er betonte, das Gesetz sei juristisch „höchst angreifbar“ und berge eine „Menge praktischer Probleme“.
Was etwaige Öffnungsmöglichkeiten in Hessen angeht, machte Bouffier den Hessinnen und Hessen wenig Hoffnung. Das Gesetz gelte bis zum 30. Juni. Und bis dahin sei nicht mit Öffnungen zu rechnen, so Bouffier in einem Interview mit dem Radiosender FFH. Ausnahmen könne es nur geben, wenn die Inzidenz unter 100 sinke. Auch dazu wird er in der einberufenen Pressekonferenz am Freitag um 14 Uhr Stellung beziehen und nach den Beratungen des Bundes-Kabinetts über die neuen Corona-Regelungen in Hessen informieren. (yw) *fnp.de, giessener-allgemeine.de und fuldaerzeitung.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.