Bundes-Notbremse: Corona-Regeln drastisch verschärft – Diese Beschränkungen gelten ab sofort in Hessen
Der Kampf gegen das Coronavirus fordert viele Entbehrungen. Die Bundes-Notbremse hat die Regeln in Hessen verschärft. Was nun gilt.
Frankfurt – Seit Tagen war sie in aller Munde, am Freitag (23.04.2021) trat die Corona-Notbremse dann in Kraft. Am Donnerstag (22.04.2021) wurde sie bereits vom Bundesrat ratifiziert. Anschließend unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das neue Gesetz, welches Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus enthält. Doch was genau steht drin? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
Corona-Notbremse in Hessen: Ab wann gelten die neuen Regeln?
Das neue Gesetz tritt am Freitag (23.04.2021) in Kraft. Laut dem Bundesgesundheitsministerium greifen die Regeln allerdings erst ab dem Samstag (24.04.2021). Alle der neuen Maßnahmen sind an Inzidenzwerte gekoppelt, eine Zahl, die sich aus Neuinfektionen pro 7 Tage pro 100.000 Einwohner berechnet. Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt diese Zahl, greifen automatisch die neuen Regeln und die Maßnahmen müssen so schnell es geht umgesetzt werden.
Bundesweite Corona-Notbremse: Darf man sich dann überhaupt noch privat treffen?
Wird die 100er Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt in Hessen drei Tage in Folge überschritten, sind private Treffen, unabhängig davon, ob sie im privaten oder öffentlichen Raum stattfinden, nur mit einem Hausstand plus einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren zählen hier nicht dazu.
Hessen in der Corona-Pandemie: Wo genau muss ich jetzt eine Maske tragen?
Maskenpflicht herrscht in allen geschlossenen Räumen und überall dort, wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen zum Beispiel Fußgängerzonen, Verkehrskreuzungen und Parkplätze. Aber auch in Fahrzeugen muss eine Maske getragen werden, wenn etwa Mitglieder unterschiedlicher Haushalte gleichzeitig im Fahrzeug sitzen.

Drohen uns mit der Corona-Notbremse wieder Ausgangssperren?
Auch bei den Ausgangssperren gilt: Liegt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 100, gelten die Einschränkungen. Von 22 bis 5 Uhr gilt dann die Ausgangssperre. Bis 24 Uhr ist ein Spaziergang alleine erlaubt. Alle Personen, die in dieser Zeit das Haus verlassen, benötigen einen „guten Grund“, etwa der Weg zur Arbeit, medizinische Hilfe oder das Ausführen des Hundes. Bisher gab es in Hessen nur in wenigen Kreisen Ausgangssperren, sie galten ab 21 Uhr - etwa auch in Offenbach, dem Kreis Limburg-Weilburg oder dem Landkreis Fulda*.
Geschäfte in Hessen: Wer darf trotz Notbremse öffnen?
Liegt die Inzidenz in einer hessischen Kommune oder kreisfreien Stadt drei Tage in Folge über einem Wert von 100, kommt es zu Geschäftsschließungen. Ausgenommen davon sind der Lebensmittelhandel, einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Auch im Dienstleistungsbereich bleibt alles offen, dazu zählen unter anderem etwa Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen sowie Poststellen. Eine entsprechende Gesichtsmaske ist bei einem Besuch in jedem Fall vonnöten.
Liegt die Inzidenz über 100, aber unter 150, sind Einkäufe auch in anderen Geschäften erlaubt. Voraussetzung dabei ist dann ein Termin und ein negatives Corona-Testergebnis. Steigt die Inzidenz über 150, ist nur noch das Abholen vorher bestellter Ware erlaubt. Wie dies Hessenschau herausstellte, hat sich vor allem bei einer Geschäftsart etwas geändert: Baumärkte. Nach dem neuen Gesetz dürfen diese nur noch bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Auch hier ist jedoch die Abholung bestellter Waren erlaubt.
Corona: Dürfen Wochenmärkte in Hessen stattfinden?
Wochenmärkte dürfen in Hessen unabhängig von der Inzidenz weiterhin stattfinden. Es gilt jedoch Maskenpflicht. Der Verzehr von Lebensmitteln im unmittelbaren Umfeld ist daher untersagt.
Corona-Notbremse in Hessen: Welche Regeln gelten für Restaurants und Lokale?
Auch hier greift die 100er Inzidenz-Regel. Liegt diese in der Kommune oder kreisfreien Stadt drei Tage in Folge über einem Wert von 100, müssen alle Restaurants und Gaststätten geschlossen bleiben. Abholungen belieben jedoch auch bei einem Wert von über 100 bis 22 Uhr erlaubt. Lieferungen nach Hause sind übrigens auch nach 22 Uhr möglich. Die Hygieneregeln müssen dabei allerdings immer eingehalten werden.
Übernachtungen zu touristischen Zwecken bleiben, unabhängig von der Inzidenz, verboten. Übernachtungsangebote etwa für dienstliche Zwecke sind jedoch erlaubt.
Hessen: Welche Regeln gelten bei Friseuren, der Fußpflege, Kosmetik- und Tattoostudios?
Friseurbesuche und Fußpflegeangebote in Hessen bleiben erlaubt, insofern Kunden und Anbieter eine FFP2-Maske tragen. Außerdem ist ein maximal 24 Stunden altes, negatives Corona-Schnelltestergebnis nötig. Das ist nun aber auch beim Friseur erhältlich. Kosmetik und Tattoostudios müssen schließen.
Corona-Notbremse: Was ist mit Schulen und Kindertagesstätten in Hessen?
Für die hessischen Schulen gilt: Liegt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 100, geht es in den Wechselunterricht. Liegt die Inzidenz drei Tage in Folge über 165 werden die Schulen am übernächsten Tag geschlossen. Ausnahme sind Förderschulen und Abschlussklassen. Für die Kitas gilt ebenfalls die 165er Grenze. Wird diese drei Tage in Folge überschritten, muss die Kita schließen. Notbetreuung bleibt jedoch weiterhin erlaubt.

Verändert sich aufgrund der Corona-Notbremse in Hessen etwas beim Homeoffice?
Bereits zuvor bestand für Arbeitgeber die Pflicht, sollte es betrieblich irgendwie möglich sein, Homeoffice für Arbeitnehmer zu ermöglichen. Diese Regeln wird nun verschärft: Auch Beschäftigte stehen in der Pflicht ins Homeoffice zu gehen, insofern es möglich ist. Jedem Mitarbeiter, der nicht im Homeoffice arbeitet, stehen außerdem zwei Corona-Selbsttests pro Woche zu, die das Unternehmen bereitstellen muss.
Hessen: Wo und wie darf ich jetzt Sport treiben?
Auch der Sport in Hessen ist von der 100er Inzidenz abhängig. Wird diese Marke drei Tage in Folge überschritten, ist Sport nur noch ohne Kontakt und maximal zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes erlaubt. Auch hier gibt es eine Ausnahme für Kinder unter 14 Jahren. Diesen ist erlaubt draußen zu fünft Sport zu treiben, solange dies kontaktlos stattfindet. Profi- und Leistungssportlern ist auch das Trainieren in der Mannschaft erlaubt. Zuschauer sind allerdings Verboten. Fitnessstudios müssen schließen.
Corona-Notbremse: Dürfen Veranstaltungen in Hessen stattfinden?
Ab einer Inzidenz von 100 sind alle Veranstaltungen in Hessen verboten. Ausnahmen gibt es nur für Demonstrationen und Streiks. Für Trauerfeiern gilt eine maximale Größe von 30 Gästen. Veranstaltungen von Glaubensgemeinschaften, wie etwa Gottesdienste, bleiben erlaubt, solange ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen Gruppen unterschiedlicher Haushalte eingehalten werden kann. Zudem muss eine Kontaktliste geführt werden. Mundschutz ist außerdem ebenfalls vorgeschrieben.
Corona in Hessen: Was gilt jetzt in Krankenhäusern und Altenheimen?
Ab einer Inzidenz von 100 dürfen in Krankenhäusern in Hessen keine Besuche mehr stattfinden. Ausnahmen sind jedoch möglich. In Altenheimen sind weiterhin zwei Besuche pro Bewohner pro Woche möglich. Für den Besuch ist jedoch ein maximal 12 Stunden alter, negativer Schnelltest, oder ein 48 Stunden alter PCR Test nötig. Auch hier gilt Maskenpflicht.
Was passiert wegen der Corona-Notbremse mit Freizeit- und Kultureinrichtungen?
Freizeit- und Kultureinrichtungen in Hessen müssen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Eine Ausnahme gilt lediglich für die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten, wie etwa dem Frankfurter Zoo, dem Opel-Zoo in Kronberg oder dem Palmengarten in Frankfurt. Deren Außenanlagen dürfen unter Vorlage eines negativen, und maximal 24 Stunden alten, Coronatests besucht werden.
Gelten die Regeln der Corona-Notbremse auch für geimpfte Personen?
Ja.
Hat sich etwas bei den Regeln für die Quarantäne verändert?
Weiterhin gilt: Alle Personen in Hessen, die positiv auf das Virus getestet werden, müssen unmittelbar in Quarantäne. Dies gilt sofort ab dem Erhalt des positiven Testergebnisses, nicht ab der förmlichen Anordnung durch das Gesundheitsamt. Außerdem muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Reisende aus Risikogebieten müssen 10 Tage lang in eine Sicherheitsquarantäne. Für Virusvarianten-Gebieten gibt es außerdem ein Beförderungsverbot.
Bis wann gelten die Regeln der Corona-Notbremse?
Die Regeln sind zunächst befristet auf den 30. Juni. (als) *fuldaerzeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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