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Neue Corona-Regeln in Hessen: Maskenpflicht im ÖPNV fällt - Andere Vorgaben bleiben

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Von: Florian Dörr

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Die Maskenpflicht im ÖPNV in Hessen ist ab dem 2. Februar 2023 Geschichte. Doch nicht alle Corona-Regeln fallen weg.

Wiesbaden - Ab dem 2. Februar ist es soweit: Die nächsten Corona-Regeln fallen auch in Hessen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts hatten sich in Hessen bis Anfang des Monats insgesamt 2.884.791 Menschen mit dem Virus infiziert. Insgesamt 12.151 Todesfälle in Hessen werden mit einer Ansteckung in Verbindung gebracht. In den vergangenen Monaten war die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich zurückgegangen. Repräsentativ dürften die Daten aber nur noch bedingt sein, da die Testpflicht in weiten Teilen gefallen ist.

Nun also, ab dem 2. Februar, gelten (auch) in Hessen neue, gelockerte Regeln. So müssen in Bussen und Bahnen keine Masken mehr zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus getragen werden. „Die Infektionszahlen sind niedrig, und die Lage in unseren Krankenhäusern ist aktuell beherrschbar. Wir können diesen Schritt also verantworten und die Maskenpflicht in unseren Bussen und Bahnen aufheben“, sagten jüngst Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Sozialminister Kai Klose zu den Änderungen im ÖPNV. Bundesweit - Hintergrund ist das Infektionsschutzgesetz - fällt auch Maskenpflicht in Fernzügen weg. In Flugzeugen ist die Corona-Regeln schon seit dem Herbst passé.

Neue Corona-Regeln in Hessen: Keine Maskenpflicht im ÖPNV, wohl aber in Kliniken und Praxen

Allerdings fallen die Corona-Regeln in Hessen nicht vollends: In Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen im Bundesland ist es demnach weiterhin erforderlich, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.

Maskenpflicht in Bayerns ÖPNV beendet
Ab dem 2. Februar ist das Tragen einer Maske im ÖPNV auch in Hessen keine Pflicht mehr. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

Beendet wurde derweil bereits die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Allerdings heißt es für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren mindestens fünf Tage nach dem ersten Positiv-Ergebnis:

Neue Corona-Regeln in Hessen: Maskenpflicht im ÖPNV fällt - „weiterhin sinnvoll und empfehlenswert“

Zugleich wird von der Landesregierung in Hessen „dringend empfohlen“, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.

Zudem müssen sich Besucher von vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern und Pflegeheimen in Hessen dort auch weiterhin vorab auf das Coronavirus testen. Ein aktueller Schnelltest ist ausreichend. „Der gültige Testnachweis ist Voraussetzung zum Betreten bzw. Tätigwerden in der Einrichtung. Es besteht eine Verpflichtung der Einrichtungen zum Testangebot“, heißt es beim Land Hessen.

Die Landesregierung appelliert trotz des Wegfalls der Maskenpflicht im ÖPNV in Hessen: „Das Tragen einer Maske ist weiterhin sinnvoll und empfehlenswert, beispielsweise bei dichtem Gedränge.“ Es gebe laut Rhein und Klose die Hoffnung, dass die Infektionszahlen noch weiter zurückgehen werden. Wenn es aber geboten sei, sollten die Menschen noch weiter Abstand halten und eine Maske tragen, wenn sie sich unsicher fühlten. Auch kündigten sie an: „Wir werden die Situation weiter im Blick behalten und beobachten, wie sich das Virus entwickelt.“ (fd)

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