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Über Rote Ampel gefahren: SUV-Fahrer werden härter bestraft

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Von: Alexander Gottschalk

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Das Amtsgericht Frankfurt hat nach einem Rotlichtverstoß entschieden, eine SUV-Fahrerin härter zu bestrafen als andere Autofahrer.

Frankfurt - Wer mit einem SUV über eine rote Ampel fährt, muss mit einer härteren Strafe als andere Autofahrer rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt vom 3. Juni hervor. Dieses verhandelte den Fall einer 40 Jahre alten Frau, die im November 2021 in Frankfurt geblitzt wurde. Die Regelstrafe von 200 Euro, die laut Bußgeldkatalog vorgesehen gewesen wäre, erhöhten die Richter auf 350 Euro. Außerdem verhängten sie ein einmonatiges Fahrverbot.

Das Gericht begründete den Schritt mit der „erhöhten Betriebsgefahr“, die von dem SUV (Abkürzung für „Sport Utility Vehicle“) ausgehe. Dessen „kastenförmige Bauweise“ und die „erhöhte Frontpartie“ steigerten bei Unfällen das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise für Fußgänger. Das Überfahren der roten Ampel, die letztlich dem Schutz anderer diene, sei deshalb „gravierender“ als im „Normalfall“.

Amtsgericht in Frankfurt verhängt schärfere Straße nach SUV-Rotlichtverstoß

Die Verurteilte war mit ihrem SUV der Marke BMW zur Mittagszeit an einer Kreuzung in Frankfurt über Rot gefahren. Laut dem Amtsgericht Frankfurt dauerte die Rotphase nach Toleranzabzug bereits 1,1 Sekunden an. Zuvor habe es eine Gelbphase von drei Sekunden gegeben, so die offizielle Messung. Die Richter unterstellten zugunsten der Frau, dass sie den Rotlichtverstoß „nur aus Unachtsamkeit“ begangen habe.

SUV-Fahrer müssen nach Verkehrsverstößen vor Gericht mit härteren Strafen rechnen. Das legt ein Urteil aus Frankfurt nahe.
SUV-Fahrer müssen nach Verkehrsverstößen vor Gericht mit härteren Strafen rechnen. Das legt ein Urteil aus Frankfurt nahe. (Symbolbild) © Sina Schuldt/dpa

Das Amtsgericht in Frankfurt rechnete in sein Urteil auch vorherige Verkehrsverstöße der 40-Jährigen mit ein. So war sie im Februar 2020 beispielsweise mit 23 km/h zu viel auf dem Tacho außerhalb einer Ortschaft erwischt worden, nur einen Monat später setzte es ein Bußgeld, weil die Frau ein Handy am Steuer benutzte. Die am Mittwoch (29. Juni) veröffentlichte Entscheidung im Fall ihres Rotlichtverstoßes ist derweil noch nicht rechtskräftig.

Amtsgericht Frankfurt: Definition des Begriffs SUV bleibt vage

Vage blieb die Definition des Begriffs „SUV“. Laut den Frankfurter Juristen unterscheiden sich Autos dieses Typus dadurch von „normalen Kraftfahrzeugen“, dass sie über eine „über eine erhöhte Bodenfreiheit“ verfügen und im „Erscheinungsbild an einen Geländewagen angelehnt“ sind. Weitere Merkmale: Die „kastenförmige Bauweise“ und die „höher angeordneten Frontstrukturelemente“.

Für jegliche Verkehrsteilnehmer gut zu wissen: Der Bußgeldkatalog in Deutschland wird regelmäßig aktualisiert. Im Herbst 2021 erhöhten sich die Strafen fürs Rasen oder Falschparken letztmals. (Alexander Gottschalk mit dpa)

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