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Haftstrafe nach Millionen-Unterschlagung in Spielbank

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Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Spielbank in Bad Homburg ist wegen Unterschlagung in Millionenhöhe zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde am Montag am Landgericht Frankfurt gesprochen. Der 32-Jährige hatte in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt knapp 1,8 Millionen Euro Bargeld aus dem Tresor genommen und zum größten Teil in einer anderen Spielbank verspielt.

Frankfurt/Main - Zwischenzeitliche Gewinne in Höhe von rund 700.000 Euro legte er in den Geldschrank zurück. Das Urteil von Montag ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für den 32-Jährigen beantragt.

In einem ersten Prozess war der geständige Angeklagte zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch mit Erfolg Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, der besonders die vom Gericht festgestellte verminderte Schuldfähigkeit kritisierte.

Auch im zweiten Urteil wurde dem Angeklagten nun eine krankhafte Spielsucht und damit eine eingeschränkte Schuld- und Steuerungsfähigkeit attestiert. Wegen fehlender Kontrollen seien ihm die Taten zudem sehr einfach gemacht worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Der ohne weitere Qualifikationen als Assistent der Geschäftsführung tätig gewesene Angeklagte habe praktisch einen ungehinderten Zugang zu den Devisen- und Bargeldbeständen der Spielbank gehabt. dpa

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