Ausgangssperre: Corona-Regeln an Ostern - Was in Hessen gilt

Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Kontaktbeschränkungen: Diese verschärften Corona-Regeln gelten in Hessen über Ostern.
- Der bundesweite Lockdown wurde verlängert, die Oster-Ruhe gekippt.
- Hessen muss wegen hoher Inzidenzwerte die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse ziehen.
- Die Corona-Regeln für Hessen ab dem 29. März im Überblick.
Update vom Samstag, 27.03.2021, 15.30 Uhr: In den vergangenen Tagen war es nicht immer ganz einfach, den Überblick über geltende und neue Corona-Maßnahmen zu behalten. Erst wurde der Lockdown bis zum 18. April verlängert, dann eine Oster-Ruhe mit einem feiertagsartigen Gründonnerstag und Karsamstag angekündigt, Letzteres jedoch zurückgenommen. Außerdem gibt es auch noch die Notbremse, die die Bundesländer ziehen sollen, wenn die 7-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 100 liegt. Das ist in Hessen der Fall (Stand: 27.03.2021), seit dem 18. März liegt der landesweite Wert höher. Welche Regelungen gelten ab Montag (29.03.2021) in Hessen?
Corona in Hessen: Diese Regeln gelten an Ostern
- Ostern: Die Kontaktbeschränkungen bleiben über die Feiertage unverändert. Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten sind erlaubt. Die Kontaktbeschränkungen bleiben auch über Ostern hinaus bestehen.
- Ruhetage: Die nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel geplanten Ruhetage an Ostern sind vom Tisch. Auch an Gründonnerstag und Karfreitag bleiben die bestehenden Regeln erhalten.
- Schulen: Die Klasse 1 bis 6 werden im Wechselunterricht beschult. Ab Klasse 7 gilt Distanzunterricht. Für Abschlussklassen (inkl. 12. Klasse) gibt es Präsenzunterricht. Die Maskenpflicht gilt für Schüler und Lehrer auch im Unterricht.
- Kitas: Ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen soll stattfinden und das mit möglichst festen Gruppen.
- Einzelhandel: Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte & Lebensmittel, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Baumschulen und Buchhandlungen) haben geöffnet. Für alles andere gilt „Click & Collect“.
- Körpernahe Dienstleistungen: Etwa Friseure, Fuß- und Nagelpflege, Kosmetikstudios, Tattoostudios sind unter Auflagen geöffnet. Bei Behandlungen ohne Maske soll ein tagesaktueller negativer Schnell-/Selbsttest vorliegen.
- Hotels: Touristische Übernachtungen sind nach wie vor nicht gestattet. Ministerpräsident Volker Bouffier kündigte rasche finanzielle Hilfen für die betroffenen Unternehmen an.
- Gastronomie: Restaurants und Co. bleiben geschlossen.
- Ausgangssperre: In Hessen wird vorerst keine landesweite Ausgangssperre eingeführt. Allerdings ist es den Kommunen freigestellt, ob sie, gekoppelt an den Inzidenzwert, eine vorübergehende Ausgangssperre erlassen.
- Alkoholkonsum: Auf belebten und stark frequentierten Plätzen verboten.
- Alten- und Pflegeheime: Ab dem 1. April sollen Besuche in Alten- und Pflegeheimen wieder möglich sein. Ein Patient soll von bis zu zwei Personen pro Tag Besuch bekommen können. Dazu muss ein tagesaktueller negatives Corona-Testergebnis vorliegen und FFP2-Masken sind Pflicht.
- Zoos und botanische Gärten: Die Außenanlagen von Zoos und botanischen Gärten bleiben geöffnet.
- Museen und Ausstellungen: Alle geschlossenen Ausstellungsorte dürfen vorerst noch keine Besucher empfangen.
- Fitnessstudios: In Fitnessstudios darf weiter trainiert werden - allerdings nur unter strengen Beschränkungen. Auf einer Fläche von 40 Quadratmetern darf maximal eine Person trainieren.
- Gottesdienste: Für Gottesdienste wird es keine Beschränkungen geben. Die hessische Landesregierung appelliert aber vor allem an die katholische und evangelische Kirche, Gottesdienste an Ostern virtuell abzuhalten.
Es war ein kurzes Vergnügen: Ab dem 29. März ist das Betreten beispielsweise von Bekleidungsgeschäften schon wieder tabu. Nur drei Wochen lang durften die Ladenflächen unter strengen Hygienevorschriften für Kunden mit Termin geöffnet werden. Der Verkauf aus der Ladentür heraus („Click & Collect“) bleibt erlaubt. Buchläden und Gartenmärkte bleiben dagegen offen. Körpernahe Dienstleistungen dürfen weiterhin ihren Service unter Auflagen anbieten. Die Regeln im Überblick:
Ergänzend zu den Regeln können bei hohen Inzidenzen Städte und Landkreise von sich aus mit schärferen Einschränkungen reagieren: Das können nächtliche Ausgangssperren sein, Schulschließungen oder dringende Empfehlungen an Kita-Eltern, ihren Nachwuchs zu Hause zu betreuen. Die Corona-Regeln für Hessen ab dem 29. März können auch bei der Landesregierung abgerufen werden.
Corona-Notbremse in Hessen: Hin und her bei den „Ruhetagen“
+++ 14.00 Uhr: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat sich der Aussage von Angela Merkel, die „Ruhetage“ wieder abzuschaffen, angeschlossen. „Es war richtig, von der Entscheidung über die Osterruhe abzusehen“, so Bouffier. Man habe es gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen. „Wenn es nicht geht, muss man es nicht machen“.
Das bedeutet, dass die Geschäfte, Betriebe, Schulen und öffentliche Einrichtungen am Gründonnerstag und am Karsamstag entgegen der vorigen Beschlüsse geöffnet bleiben. Bezüglich der Gottesdienste will Bouffier weiterhin das Gespräch mit den Kirchenpräsidenten suchen und appelliert dringend, auf Präsenz-Gottesdienste zu verzichten.
Corona-Notbremse in Hessen: Hin und her bei den „Ruhetagen“ – Das ist der aktuelle Stand
+++ 12.20 Uhr: Offenbar soll es über Ostern doch keine „Ruhetage“, wie zunächst beschlossen, geben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat den Schritt überraschend verkündet und will sich auf einer Pressekonferenz gegen 12.30 Uhr äußern. Die ursprüngliche Bestimmung sah vor, den Gründonnerstag und Karsamstag als „Ruhetage“ zu definieren, auch für Hessen sollte dieser Schritt gelten. Es wird erwartet, dass Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sich nach der Ansprache der Bundeskanzlerin äußern wird.
Erstmeldung vom Mittwoch, 24.03.2021, 10.39 Uhr: Wiesbaden – Hessen zieht die Corona-Notbremse. Am Dienstagabend (23.03.2021) verkündete Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) die neuen Maßnahmen, die Hessen durch die Corona-Krise führen sollen. Lockerungen seien wegen der schnell steigenden Corona-Zahlen nicht zu rechtfertigen, weshalb bis zum 18. April 2021 weitere Corona-Einschränkungen gelten werden. Wir liefern einen Überblick über die ab kommendem Montag (29.03.2021) geltenden Beschlüsse:
- Die Kontaktbeschränkung bleiben über Ostern unverändert: Maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten dürfen sich treffen (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt).
- In Hessen wird es keine landesweite Ausgangssperre geben. Kommunen können selbst entscheiden, ob sie ab einer bestimmten Inzidenz Ausgangssperren verhängen.
- Über Ostern sollten ursprünglich sogenannte „Ruhetage“ gelten. Gründonnerstag und Karsamstag sollten dabei einmalig als „Ruhetage“ definiert werden: Geschäfte, Betriebe, Schulen und öffentliche Einrichtungen, die an Feiertagen nicht offen haben, hätten an diesen Tagen schließen müssen. Die Regelung wurde jedoch am Mittwoch (24.03.2021) kurzfristig gekippt und aufgehoben.
- Test- und Impfzentren bleiben trotz der „Ruhetage“ über die Osterzeit geöffnet.
- Hotels und Gaststätten bleiben geschlossen: Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kündigt weitere „unbürokratische“ und „schnelle“ finanzielle Hilfen an.
- Alten- und Pflegeheime: Ab dem 1. April sollen zwei Personen pro Tag eine Patientin oder einen Patienten besuchen können.
- Zoos und botanische Gärten bleiben geöffnet, solange das Geschehen draußen stattfindet. Geschlossene Ausstellungsorte, wie Museen, müssen schließen.
- Fitnessstudios in Hessen bleiben geöffnet. Es gilt nach wie vor die Regel: Eine Person darf auf 40 Quadratmetern trainieren.
- Es wird keine Regelung für die Gottesdienste in Hessen geben. Bouffier appellierte aber, dass die Gottesdienste online stattfinden sollen.
Corona-Maßnahmen in Hessen: Ostern und die „Ruhetage“
Über Ostern soll das von der Bundesregierung angekündigte Prinzip „#WirBleibenzuHause“ durchgeführt werden. Der Gründonnerstag und der Karsamstag sollen über Ostern einmalig als „Ruhetage“ definiert werden. Das bedeutet, dass Betriebe, Schulen und öffentliche Einrichtungen, die an den Feiertagen nicht geöffnet sind, auch an diesen Tagen ihre Pforten schließen müssen. Impf- und Testzentren sollen aber geöffnet bleiben. „Wir halten das für eine gute Möglichkeit, die Welle ein wenig zu brechen“, begründete Bouffier die Entscheidung am Dienstag (23.03.2021). Ungeklärt sei, so Bouffier, ob Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte in Hessen an beiden „Ruhetagen“ öffnen dürfen oder nur an einem der beiden Tage.
Corona-Maßnahmen in Hessen: Kein „Click and Meet“ mehr – Kontaktbeschränkung unverändert
Das „Click and Meet“-Konzept im Einzelhandel in Hessen gehört ab kommendem Montag (29.03.2021) der Vergangenheit an. Kunden können somit nicht mehr mit Termin in Geschäften einkaufen. Kunden dürfen Waren zwar weiterhin bestellen und dann anschließend abholen, eine stetige Präsens vor Ort ist jedoch nicht erlaubt. „Das tut weh“, betonte Bouffier während der Pressekonferenz.
Keine Änderungen gibt es bisher bei den Kontaktbeschränkungen über die Osterzeit. Private Treffen in Hessen bleiben weiterhin auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand beschränkt. Die Maximalanzahl beträgt fünf Personen. Kinder bis zu 14 Jahren werden in der Maßnahme nicht mitgezählt.
Hessen: Keine Ausgangssperre wegen Corona – Zoos bleiben geöffnet
Eine landesweite Ausgangssperre, wie zuvor befürchtet wurde, wird es im verschärften Lockdown in Hessen nicht geben. Kommunen können frei wählen, ob sie ab einer bestimmten Corona-Inzidenz eine nächtliche Ausgangssperre verhängen wollen. Eine hessenweite Ausgangssperre hielt Bouffier nicht für „sinnvoll“.
Zoos, botanische Gärten und Tierparks bleiben geöffnet. Wichtig ist dabei, dass sie einen Außenbereich haben. Geschlossene Ausstellungshäuser, wie die meisten Museen müssen aufgrund der Corona-Lage in Hessen wieder schließen.
Corona in Hessen: Regelungen im Sport – Keine Regelungen für Gottesdienste
Im Sport gibt es keine einschneidende Veränderung. Fitnessstudios in Hessen sollen weiterhin geöffnet bleiben, eine Terminvereinbarung ist weiterhin möglich. Der Sport vor Ort soll jedoch nur auf 40 Quadratmetern pro Person beschränkt sein. Kinder bis 14 Jahren ist es erlaubt, auf Außenflächen Sport zu treiben. Alle anderen dürfen mit zwei Haushalten und mit bis zu fünf Personen gemeinsam Sport machen. „Wir behandeln das auch unter Gesundheitsgesichtspunkten“, sagte Bouffier über den Sport.
Bouffier möchte in puncto Gottesdiensten in Hessen über die Osterzeit auf Kirchenvertreter zugehen. Der Ministerpräsident erklärte, dass das Kirchenrecht zwar eine Sache der Länder sei. „Weil es eine ganz besondere Rechtsbeziehung zwischen Staat und Kirchen gibt, werden wir das nicht in einer Verordnung regeln“. Stattdessen appelliere er dringlichst, keine Gottesdienste vor Ort abzuhalten. Bouffier will sich deshalb mit den Kirchenvertretern am Donnerstag (25.03.2021) treffen. „Wir werden nicht mit der Bereitschaftspolizei einen Gottesdienst auflösen“.
Hessen: Hotels weiterhin geschlossen – Mehr Besucher in Pflegeheimen
Hotels und Gaststätten in Hessen bleiben wegen der Corona-Krise nach wie vor geschlossen. Zu diesem Punkt kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier weitere „unbürokratische“ und „schnelle“ finanzielle Hilfen an.
Im Gegensatz dazu wird die Anzahl von Personen, die ihre Angehörigen im Alten- und Pflegeheim besuchen wollen, aufgestockt. Ab Gründonnerstag (01.04.2021) dürfen zwei Personen pro Tag bei den Bewohnern der Heime zu Besuch sein. (Marvin Ziegele) *fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.