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Hessens Corona-Regeln für Geimpfte: Was gilt bei Einkaufen, Friseur, Zoobesuch?

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Von: Lena Karber

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Wer den Zoo besuchen möchte, muss laut Corona-Bestimmungen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen können. Doch auch Geimpfte dürfen wieder rein.
Wer den Zoo besuchen möchte, muss laut Corona-Bestimmungen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen können. Doch auch Geimpfte dürfen wieder rein. © Arne Dedert/dpa

Die Bundesnotbremse bedeutet für viele Regionen deutliche Einschränkungen. So auch in Hessen. Doch bestimmte Aktivitäten sind nach doppelter Impfung oder einem Corona-Schnelltest erlaubt. Die aktuellen Regeln.

Berlin – Im Lockdown des Frühjahres 2021 spielen Corona-Schnelltests eine immer wichtigere Rolle. Seit Samstag (24.04.2021) gilt in Deutschland die sogenannte Bundesnotbremse, die in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 und mehr bestimmte Beschränkungen des öffentlichen Lebens vorschreibt. Sie gibt beispielsweise vor, dass zahlreiche Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe schließen müssen. Allerdings erlaubt die jüngste Änderung des Infektionsschutzgesetzes in einigen Bereichen auch bei hohen Fallzahlen Öffnungen und Lockerungen. Wer diese wahrnehmen will, muss jedoch per Test nachweisen können, dass er oder sie nicht mit Sars-CoV-2 infiziert ist. Zudem gibt es etwa in Hessen Möglichkeiten für Geimpfte.

Vorgeschrieben ist in der Regel ein „tagesaktuelles“ negatives Corona-Testergebnis, das maximal 24 Stunden alt sein darf. Da PCR-Tests, die zunächst im Labor ausgewertet werden müssen, häufig eine längere Bearbeitungszeit benötigen, kommen hier vor allem Schnelltests zur Anwendung, wie es sie kostenlos etwa in Schnelltestzentren oder Apotheken gibt. Handelsübliche Selbsttests, die zu Hause durchgeführt werden, reichen in den meisten Fällen nicht als „Eintrittsberechtigung“ aus. Sie kommen allerdings in Schulen oder im Job zum Einsatz.

Da das Robert Koch-Institut seit Kurzem ausdrücklich empfiehlt, vollständig geimpfte Personen 14 Tage nach der abschließenden Impfung mit negativ getesteten Personen gleichzustellen, hat Hessen bereits reagiert und die Verordnung entsprechend geändert: Doppeltgeimpfte sind demnach mit negativ getesteten Personen gleichgestellt. „Es braucht dann keinen Test mehr“, stellte Bouffier kürzlich klar. Dies gelte etwa für den Friseurbesuch, beim Einkaufen und bei Quarantäneregeln.

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