Zuteilung der Sitze im Hessischen Landtag war korrekt: AfD-Mann zieht vor Strafgerichtshof

Das Wahlprüfungsgericht gibt Einsprüchen nach der hessischen Landtagswahl nicht statt. Nun zieht ein AfD-Abgeordneter vor den Staatsgerichtshof.
CDU und Grüne können aufatmen: Die Mandatsverteilung im Hessischen Landtag bleibt unverändert.
Das Wahlprüfungsgericht hat am Mittwoch in Wiesbaden getagt und festgestellt, dass die Verteilung der Sitze durch Landeswahlleiter Wilhelm Kanther korrekt nach der Landtagswahl erfolgt sei. Danach behält die schwarz-grüne Koalition ihre denkbar knappe Mehrheit von 69 zu 68 Sitzen im Landtag.
Die AfD-Fraktion im Landtag hatte die Berechnung angezweifelt und blieb auch nach der Entscheidung dabei. Nach ihrer Auffassung hätte eine korrekte Anwendung des Gesetzes ergeben müssen, dass sie einen Sitz mehr erhält. Danach wären insgesamt 138 statt 137 Abgeordnete in den Landtag eingezogen, Schwarz-Grün würde über keine Mehrheit verfügen. Der AfD-Abgeordnete Klaus Gagel kündigte an, er werde gegen die Entscheidung vor den Staatsgerichtshof ziehen.
Hessen: Zuteilung der Sitze im Landtag war korrekt – AfD zweifelt trotzdem an Gesetz
Die AfD meldete jedoch keine Bedenken am Landtagswahlgesetz selbst an. Anders die SPD. Deren parlamentarischer Geschäftsführer Günter Rudolph drang darauf, dieses Gesetz zu ändern, um Klarheit über die korrekte Berechnungsmethode zu schaffen.
Er schlug vor, sich am rheinland-pfälzischen Gesetz zu orientieren. Das sei „schlüssiger“. Rudolph vermochte aber nicht zu sagen, ob es in Hessen eine andere Mandatsverteilung gegeben hätte, wenn die rheinland-pfälzische Regelung angewendet worden wäre.
Die SPD fordert auch neue Regeln für das Wahlprüfungsgericht. Man müsse sowohl über dessen Zusammensetzung als auch über öffentliche Sitzungen sprechen, kündigte Rudolph an. Bisher tagt das Gremium unter Ausschluss der Öffentlichkeit und hütet das Beratungsgeheimnis, sodass auch ein Abstimmungsergebnis nicht bekannt gegeben wird. Dem Gremium gehören fünf Mitglieder an, und dabei sind die unabhängigen Richter in der Minderheit. Mitglieder sind die Landtagsabgeordneten Holger Bellino (CDU), Jürgen Frömmrich (Grüne) und SPD-Mann Rudolph sowie die Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs, Dirk Schönstädt, und des Oberlandesgerichts Frankfurt, Roman Poseck.
Hessen: Sitze im Landtag korrekt zugeteilt –AfD-Mann zieht vor Strafgerichtshof
Richter Schönstädt, der als Vorsitzender des Wahlprüfungsgerichts amtiert, sagte nach der Sitzung, die Interpretation des Gesetzes durch den Landeswahlleiter sei „die einzig richtige“. Das Wahlprüfungsgericht sei aber nicht dafür zuständig zu hinterfragen, ob das anzuwendende Verfahren „im Gesetz deutlich klarer hätte zum Ausdruck kommen müssen“.
Das Wahlprüfungsgericht hatte neben dem Einspruch der AfD eine Reihe von Einwendungen zu bearbeiten. So ging es, wie bereits kurz nach der Wahl vom Oktober 2018 im Landeswahlausschuss, um Pannen in den Wahllokalen und bei der Übermittlung der Ergebnisse. So waren Stimmen, die eigentlich den Freien Wählern zugestanden hätten, fälschlich den Piraten zugerechnet worden.
Das Wahlprüfungsgericht stellte hier „Unregelmäßigkeiten“ fest. Sie seien jedoch nicht so erheblich, dass sich die Zusammensetzung des Landtags ändern würde. Die Freien Wähler lagen mit 3,0 Prozent weit vom Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde entfernt.
Von Pitt von Bebenburg