„Horrorclowns” wegen Nötigung angeklagt
Zwei „Horrorclowns”, die an Halloween ihr Unwesen getrieben haben sollen, müssen sich demnächst wegen Nötigung vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten.
Zwei „Horrorclowns”, die an Halloween ihr Unwesen getrieben haben sollen, müssen sich demnächst wegen Nötigung vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Gegen die 17 und 18 Jahre alten Männer sei Anklage erhoben worden, teilte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag mit. Das Duo hielt sich den Angaben zufolge am 31. Oktober in der Nähe des Bahnhofes in Hattersheim (Main-Taunus-Kreis) auf. Einer der beiden jungen Männer mit Horrorclown-Maske soll Stiche mit dem „messerähnlichen Gegenstand” auf den am Boden sitzenden Mittäter vorgetäuscht haben. Acht zwischen neun und zwölf Jahre alte Kinder, die eigentlich zum Bahnhof wollten, ergriffen beim Anblick der jungen Männer verängstigt die Flucht und brachten den Fall zur Anzeige. Der jüngere Täter legte zwischenzeitlich ein Geständnis ab. Verhandlungstermine beim Jugendgericht sind noch nicht bekannt.
(dpa)