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Kein Bürger- und Polizeibeauftragter in dieser Wahlperiode

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Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Der geplante Posten eines unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten in Hessen soll in dieser Wahlperiode nicht mehr besetzt werden. Da die sechsjährige Amtszeit bis in die übernächste Legislaturperiode des Landtags reichen würde, wolle man keine Festlegungen mehr treffen, sondern die Besetzung dem kommenden Landtag überlassen, teilten die Fraktionen von CDU und Grünen am Freitag in Wiesbaden mit.

Wiesbaden - Am 8. Oktober ist Landtagswahl.

Der Bürger- und Polizeibeauftragte soll als unabhängige Instanz im Konfliktfall zwischen Bürgern und der Polizei vermitteln. Ebenfalls soll er als Vertrauensperson für polizeiinterne Auseinandersetzungen dienen.

Die Besetzung der Stelle steht im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen. Der Landtag hat bereits ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Als Beginn der Tätigkeit des neuen Polizei- und Bürgerbeauftragten war ursprünglich ein Zeitraum von Anfang 2022 in den Blick genommen worden. Ein erster Kandidat hatte aus gesundheitlichen Gründen absagen müssen.

Die Suche nach einer Person mit vergleichbarer Qualifikation habe länger gedauert als gewünscht, teilten die Regierungsfraktionen mit. Man sei in Gesprächen mit den oppositionellen Fraktionen von SPD und FDP zu dem Ergebnis gekommen, von der Besetzung so kurz vor der Wahl abzusehen. dpa

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