Mehr als 6000 Ausreisen
Rund 2100 Menschen sind in den ersten zehn Monaten dieses Jahres aus Hessen in ihre Heimat abgeschoben worden. Hinzu kommen etwa 4600 sogenannte freiwillige Ausreisen, wie das zuständige Regierungspräsidium Gießen mitteilte.
Rund 2100 Menschen sind in den ersten zehn Monaten dieses Jahres aus Hessen in ihre Heimat abgeschoben worden. Hinzu kommen etwa 4600 sogenannte freiwillige Ausreisen, wie das zuständige Regierungspräsidium Gießen mitteilte.
Es handele sich dabei um vorläufige Daten, betonte eine Behördensprecherin. Die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen sei seit Mai kontinuierlich gestiegen.
Menschen ohne Anspruch auf Asyl müssen Deutschland in der Regel wieder verlassen. Abgelehnte Asylbewerber werden innerhalb einer bestimmten Zeit zur Ausreise aufgefordert.
Wer das nicht tut, wird nach Ablauf der Frist abgeschoben. In Paragraf 58 des Aufenthaltsgesetzes heißt es: „Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint.“
Abgeschoben werden darf nicht, wenn etwa das Leben oder die Freiheit eines Betroffenen im Heimatland bedroht ist.
Asylsuchende können auch den Weg der sogenannten freiwilligen Ausreise nutzen, die von den Behörden beispielsweise durch Übernahme der Reisekosten gefördert wird.
Wirklich freiwillig ist dieser Schritt meist nicht, denn die Alternative wäre die Abschiebung.
( lhe)