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Das müssen Sie über die Leinenpflicht wissen

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Sprung ins kühle Nass: Diese Englische Bulldogge ist alles andere als wasserscheu. Doch das Herumtollen hat auch Grenzen.
Sprung ins kühle Nass: Diese Englische Bulldogge ist alles andere als wasserscheu. Doch das Herumtollen hat auch Grenzen. © Fredrik Von Erichsen (dpa)

Es wird Frühling: Zwar ist es draußen noch recht kühl, doch viele wildlebende Tiere wie Feldhasen, Rehe und Wildschweine bekommen bald Nachwuchs. Für Hundehalter bedeutet das höchste Aufmerksamkeit. In vielen Städten und Kommunen müssen sie dann wieder ihre Hunde an die Leine nehmen. Doch die genauen Regeln sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Über das ganze Jahr gilt in Hessen eine generelle Leinenpflicht auf öffentlichen Versammlungen, in Aufzügen, auf Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Leine darf dabei maximal zwei Meter lang sein.

Das regelt die hessische Hundeverordnung. Diese ermöglicht es den Gemeinden darüber hinaus eigene Flächen zu bestimmen, in denen Hunde angeleint werden müssen. Verstößt ein Hundehalter gegen diese Regeln, drohen ihm Bußgelder in unterschiedlicher Höhe. In Frankfurt liegt dieses bei 75 Euro plus Auslagen. In Einzelfällen kann das Bußgeld aber auch deutlich höher ausfallen. Allgemein gilt immer: Das Herrchen muss seinen Hund im Griff haben und auf andere Rücksicht nehmen.

In Frankfurt gibt es extra Hundeauslaufflächen, auf denen die Hunde ohne Leine toben können. Um die Bürger zu informieren, hat die Stadt einen Infoflyer herausgegeben. Eine Liste der Hundeauslaufflächen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Frankfurt. Doch selbst dort gilt: Hunde müssen in Rufweite bleiben, damit sie nicht etwa Joggern hinterherrennen. Die Brut- und Setzzeit ist in Frankfurt vom 15. März bis zum 15. Juli. Dann müssen Hund und Herrchen vor allem in den gekennzeichneten Naturschutzgebieten besonders Rücksicht nehmen.

Für Hundehalter in Bad Homburg ist genau festgelegt, wo ihr Hund an die Leine muss: in der Fußgängerzone Louisenstraße, im Kurpark, im Jubiläumspark, im Schlosspark sowie im Hardtwald, im Landschaftsschutzgebiet Kirdorfer Feld, im kleinen Tannenwald, auf dem Grillplatz Buschwiesen und im Forstgarten. An Spaziergänger in Feldrandlage appelliert die Stadt Bad Homburg, ab dem 1.März ihre Hunde anzuleinen. Das Verwarnungsgeld liegt bei 25 Euro.

Auch die Stadt Bad Vilbel beruft sich auf die Hundeverordnung und benennt weitere Flächen, auf denen Hunde an der Leine zu führen sind. In Teilen dieser Anlagen müssen Hunde stets an der Leine laufen: Kurpark und Burgpark, Ritterweiher, Stadtwald, Grünanlage rund um den Abenteuerspielplatz Berkersheimer Weg, Adolf-Freudenberg-Anlage, Grünanlage zwischen Alte-Frankfurter-Straße und Pommernweg sowie in weitere Anlagen der Ortsteile. Eine generelle Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit besteht nicht. Die Stadt bittet Hundehalter jedoch zwischen 1. April und 15. Juli in den Wäldern und Feldfluren ihr Hunde anzuleinen.

In den Wäldern darf sich ein Hund frei bewegen, solange das Herrchen in der Nähe ist und das Tier gegen Tollwut geimpft. Ansonsten sind Hunde in allen städtischen Grünanlagen an der Leine zu führen. Auf Spielplätzen, Liegewiesen und extra gekennzeichneten Anlagen dürfen Hunde gar nicht erst mitgebracht werden. Für genaue Informationen hat die Stadt einen Infoflyer herausgegeben.

Im gesamten Limburger Stadtbereich müssen Hunde an der Leine laufen. Dies regelt die Gefahrenabwehrverordnung. Zudem dürfen Hunde keine öffentlichen Rasenflächen oder Spielplätze betreten. Auch im Bereich des Greifenberges, des Schafsberges und innerhalb aller öffentlichen Anlagen besteht Leinenpflicht. Zudem bittet die Ordnungsbehörde darum, keinen Hundekot auf Weideflächen zu hinterlassen, da sich Nutztiere dadurch mit dem Fuchsbandwurm infizieren könnten.

In Oberursel dürfen Hunde nur dann ohne Leine laufen, wenn der Hund zuverlässig auf sein Herrchen hört. Rund um den Maasgrundweiher sowie im Rushmoorpark besteht jedoch Leinenzwang. Dadurch sollen vor allem Kinder eines Kindergartens vor freilaufenden Hunden geschützt werden. Ein Verstoß kann mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden. Alles weitere ist in einem Infoflyer erklärt.

In Rüsselsheim dürfen Hunde frei auf der dem Wald zugewandten Seite des Horlachgrabens laufen. Ebenso wie am Mainufer. In allen Parks in Rüsselsheim müssen Hunde hingegen angeleint sein. Ebenso wie in der Innenstadt, den Naturschutzgebieten und einigen Biotopen. Die Spielwiese des Ostparks ist für Hunde ganz verboten. Vom 15. März bis zum 15. Juli müssen Hunde auch in den Landschaftsschutzgebieten angeleint werden. Weitere Informationen hat die Stadt Rüsselsheim in einem Faltblatt zusammengetragen.

Einige Hunderassen stehen unter bestimmten Auflagen. Da sie als besonders gefährlich eingestuft werden, müssen sich ihre Herrchen für diese Rassen beim zuständigen Ordnungsamt eine Erlaubnis holen. Sie müssen in den meisten Städten generell an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Doch auch Hunde anderer Rassen können je nach Charakter als gefährlich eingestuft werden. Diese Liste wird immer wieder kontrovers diskutiert. Welche Hunde aktuell auf der Liste stehen, kann man der hessischen Gefahrenabwehrverordnung entnehmen.

Laut Gesetz sind diese Hunde gefährlich. Wer sie besitzen will braucht eine Erlaubnis vom Ordnungsamt. Tierliebhaber widersprechen jedoch, auch diese Tiere seien friedliebend.

Der American Bulldog wird in den USA noch zur Jagd eingesetzt und gilt in Hessen als gefährlich – in Bayern und Nordrhein-Westfalen ist er hingegen nicht gelistet. In Dänemark ist diese Rasse weitestgehend verboten. Er strotzt vor Energie und muss kompetent und einfühlsam erzogen werden.

Der American Staffordshire Terrier gilt als Kampfhund. Es ist verboten diese Rasse nach Deutschland einzuführen. Doch auch in diesem Fall gibt es Kontroversen: Eine vergleichende Studie aus dem Jahr 2008 konnte etwa keine Unterschiede im Aggressionsverhalten zu Golden Retrievern entdecken.

Auch der Bullterrier steht in Deutschland auf der Rasseliste, so dass es teilweise mit strengen Auflagen verbunden ist, diese Rasse zu halten. Der internationale Dachverband für Rassekunde beschreibt seinen Charakter hingegen als mutig, lebhaft, diszipliniert, eigensinnig und mit einem verspielten Wesen.

Für Hundehalter, die wiederholt die Leinenpflicht missachten, erhöht sich das Bußgeld kontinuierlich. Doch auch dem Tier selbst droht Strafe. Zeigt es sich wiederholt aggressiv gegenüber anderem Wild, kann ein sogenannter Wesenstest verlangt werden. Dann wird das Verhalten des Hundes vom Amtsveterinär geprüft. Wird auch dort dem Tier ein aggressives Verhalten attestiert, kann dieses als gefährlich eingestuft werden, wodurch sich für Halter und Hund Auflagen und Einschränkungen ergeben, wie zum Beispiel Leinenzwang, Maulkorb oder eine höhere Hundesteuer.

Sollte der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Halters nach Wild jagen, darf er unter Umständen von einem Jäger erschossen werden – als letztes Mittel der Gefahrenabwehr. Das geht aus dem hessischen Jagdgesetz Paragraf 32 hervor. Das Gesetz verbietet auch, Hunde in Jagdgebieten unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Herrchen sollten daher auch jenseits der Städte und Grünanlagen ihre Tiere unter Kontrolle haben.

(red)

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