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Neue Grundsteuer: Nun wird es ernst für Grundstückseigentümer in Hessen

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Von: Fee Halberstadt

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Neue Grundsteuer: Bereits ab Juli 2022 kommen auf Eigentümer und Grundbesitzende einige Pflichten zu. (Symbolbild)
Neue Grundsteuer: Bereits ab Juli 2022 kommen auf Eigentümer und Grundbesitzende einige Pflichten zu. (Symbolbild) © David Inderlied/Imago

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes wird eine Grundsteuerreform durchgeführt. Dafür muss jede und jeder eine Grundsteuererklärung abgeben. Auch in Hessen geht es nun los. 

Frankfurt – Es ist so weit: Aufgrund der Grundsteuerreform sind alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dazu verpflichtet, Angaben zu ihrem Grundbesitz zu machen. Ab Freitag (1. Juli) kann die Erklärungen zur neuen Grundsteuer abgegeben werden. Bis zum 31. Oktober muss sie jedoch eingereicht sein, teilt die Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Donnerstag (30. Juni) mit.

Die derzeitige Grundsteuer werde ab 2025 ersetzt. Eine Erklärung müssen alle Eigentümer von Grundstücken, Häusern, Wohnungen oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Betrieben abgeben. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bundesweit reformiert werden. Das neue hessische Grundsteuergesetz sieht vor, dass sich neben der Häuser- und Grundstücksgröße ab 2025 auch die Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirkt.

Grundsteuerreform auch in Hessen: Erklärung kann ab 1. Juli abgegeben werden

Grund für Änderung der Grundsteuer ist ein Urteil aus dem Jahr 2018, das das Bundesverfassungsgericht beschloss. Da die letzte Feststellung des sogenannten Einheitswertes bereits über 50 Jahre alt war, erklärte der Richter die aktuell gültige Grundsteuer als verfassungswidrig. In den alten Bundesländern ist sie aus dem Jahr 1964, in den neuen sogar von 1935, erklärt der Steuerfachmann Bastian Langbein in einem Interview mit der Frankfurter Neuen Presse die Hintergründe der Grundsteuerreform.

Die Grundsteuerreform ist somit die Folge aus dem Urteil. Mithilfe einer verpflichteten Grundsteuererklärung, die alle Grundstücksbesitzer abgeben müssen, soll ein neuer Einheitswert festgestellt werden. In Hessen wird dafür das Flächen-Faktor-Verfahren verwendet. „Ziel ist eine gerechtere Verteilung.“ Um das zu erreichen, müssen unter anderem Angaben zu der Lage und Größe gemacht werden. (Fee Halberstadt/dpa)

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