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Neues Urteil: Fluggäste dürfen bei Annullierung flexibel umbuchen

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BGH-Urteil zu Lufthansa: Bei Flugannullierung können Reisende einen kostenlosen Ersatzflug wählen – keine Zuzahlung nötig, solange Plätze frei sind.

Frankfurt/Karlsruhe – Dieses Urteil gilt auch für Fluggäste am Flughafen Frankfurt: Reisende, deren Flug annulliert wird, können selbst bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung ist lediglich, dass noch Plätze frei sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (27. Juni) in Karlsruhe, wie ein BGH-Sprecher mitteilte.

Im vorliegenden Fall (Aktenzeichen X ZR 50/22) hatte die Lufthansa wegen der Corona-Pandemie im März und April 2020 zahlreiche Flüge gestrichen.

Luftverkehr
Eine Lufthansa-Maschine im Landeanflug auf den Frankfurter Flughafen. © Boris Roessler/dpa/Symbolbild

Flughafen Frankfurt: Bundesgerichtshof untersagt bisherige Praxis der Lufthansa

Als zwei Passagiere jeweils auf einen Flug einige Monate später umbuchen wollten, wollte die Lufthansa dies nur gegen Aufpreis ermöglichen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt. In den Vorinstanzen war sie unterlegen. Der Bundesgerichtshof sah dies nun anders und untersagte der Fluggesellschaft die bisherige Praxis.

Die Verbraucherzentrale begrüßte die Entscheidung. „Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es verfügbare Plätze gibt“, sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Damit herrsche nun in einer wichtigen Grundsatzfrage Klarheit für die Verbraucher.

200.000 Lufthansa-Passagiere kompensieren ihre Emissionen – nicht unumstritten.

Flughafen Frankfurt: Airlines müssen für zumutbare Ersatzbeförderung sorgen

Fluggesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, nach einer Annullierung für eine zumutbare Ersatzbeförderung zu sorgen. Bei kürzeren Strecken zahlen die Fluggesellschaften oft ein Bahnticket. Fährt auch kein Zug, gibt es das Geld für das Flugticket zurück oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug. In vielen Fällen verlangten die Fluggesellschaften dafür einen Aufpreis. Dies ist nun nicht mehr in allen Fällen rechtens.

Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, übernimmt die Fluggesellschaft die Hotelkosten. Bei Verspätungen ab zwei Stunden gibt es Gutscheine für kostenlose Getränke und Snacks.

Wird ein Flug annulliert, können sich Reisende jetzt auf das Urteil des Bundesgerichtshofs berufen. Vor einer Umbuchung bei Flugausfall sollte aber geprüft werden, ob noch Tickets verfügbar sind. (cas, dpa)

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