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Revision nach Urteil wegen lebensgefährlicher Messerattacke

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Das Land- und Amtsgericht in Darmstadt.
Das Land- und Amtsgericht in Darmstadt. © Silas Stein

Das Urteil gegen den Ex-Freund einer 17-Jährigen aus Darmstadt wegen versuchten Mordes ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, ein junger afghanischer Flüchtling, habe Revision eingelegt,

Das Urteil gegen den Ex-Freund einer 17-Jährigen aus Darmstadt wegen versuchten Mordes ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, ein junger afghanischer Flüchtling, habe Revision eingelegt, berichtete der Sprecher des Landgerichts, Jan Helmrich, am Mittwoch in Darmstadt. Der Beschuldigte war am 7. September wegen des beinahe tödlichen Messerangriffs auf die Jugendliche zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Haftstrafe von vier Jahren, der Vertreter der Nebenklage verlangte zehn Jahre Haft.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche das Mädchen kurz vor Heiligabend 2017 mit mehreren Messerstichen lebensbedrohlich verletzt hat. Der Angeklagte war 2015 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland eingereist. Sein genaues Alter ist unklar. Das Gericht ging jedoch davon aus, dass er 17 Jahre alt ist und verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht. Bei einer Revision wird das Urteil auf mögliche Rechtsfehler geprüft.

Ebenfalls nicht rechtskräftig ist das Urteil des Landgerichts in Landau. Die Fälle weisen einige Parallelen auf. Das Gericht hatte am 3. September einen vermutlich aus Afghanistan stammenden Flüchtling wegen Mordes nach Jugendstrafrecht zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts kurz nach Heiligabend im rheinland-pfälzischen Kandel seine 15 Jahre alte Ex-Freundin Mia erstochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

(dpa)

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