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Revision im Prozess nach Mord an Rentnerin eingelegt

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Der Eingang des Land- und Amtsgerichts in Darmstadt.
Der Eingang des Land- und Amtsgerichts in Darmstadt. © Christoph Schmidt/Archiv

Das Urteil des Landgerichts Darmstadt im Mordprozess gegen ein sogenanntes Killer-Paar ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die 38-Jährige als auch ihr zehn Jahre jüngerer Ex-Freund haben Revision eingelegt,

Das Urteil des Landgerichts Darmstadt im Mordprozess gegen ein sogenanntes Killer-Paar ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die 38-Jährige als auch ihr zehn Jahre jüngerer Ex-Freund haben Revision eingelegt, wie das Landgericht am Montag in Darmstadt mitteilte. Sie waren Mitte April zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie nach der Feststellung des Gerichts eine 81 Jahre alte Rentnerin mit elf Messerstichen getötet haben.

Angeregt von romantisierten Vorstellungen über Serienmörder und „Killer-Paare” im Internet hätten sie gemeinschaftlich aus Habgier gehandelt und die Arg- und Wehrlosigkeit der Dieburgerin ausgenutzt, hatte der Vorsitzende Richter Volker Wagner bei der Urteilsbegründung gesagt. Damit war die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die für beide Angeklagte lebenslang gefordert hatte.

Der Anwalt des geständigen 28-Jährigen hatte für eine Unterbringung seines Mandanten in einer geschlossenen forensischen Klinik plädiert. Die 38-Jährige hatte die Tat bestritten und ihr Anwalt Freispruch verlangt. Gegen die Frau war kurz vor dem Urteil ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dieburg wegen Mordverdachts in einem anderen Fall ergangen. Sie wird beschuldigt, 2006 in der Schweiz einen Patienten mit einer Überdosis Insulin umgebracht zu haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt in diesem Fall sind noch nicht abgeschlossen.

(dpa)

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