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Richter schreiben Geschichte: Staatsgerichtshof verhandelt Klage gegen Wahlkreisreform

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Im Prozess um den Doppelmord von Herne fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft.
Im Prozess um den Doppelmord von Herne fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft. © Uli Deck/Symbolbild

Kommenden Mittwoch werden sich die Augen der hessischen Politik auf den Staatsgerichtshof richten. Verständlich, denn in dem Verfahren, das dort ansteht, geht es um die Verfassungsmäßigkeit der Landtagswahlen. Und das in einem besonderen Jahr für das oberste Landesgericht.

Es war ein spektakuläres und denkbar knappes Urteil zu einem Aufreger der hessischen Landespolitik: Studiengebühren in Hessen sind verfassungsgemäß. So entschied der Staatsgerichtshof am 11. Juni 2008 mit sechs gegen fünf Richterstimmen. Dies in einer Zeit, in der es sowieso politisch turbulent zuging – Stichwort gescheiterte Regierungsbildung der SPD-Politikerin Andrea Ypsilanti und anschließende geschäftsführende Regierung durch Roland Koch (CDU). Das aber nur am Rande.

Im Mittelpunkt stand jedenfalls seinerzeit der Staatsgerichtshof in Wiesbaden, auf den sich auch kommenden Mittwoch viele Augen richten werden. Grund ist die mündliche Verhandlung über die Reform der hessischen Wahlkreise, die der Landtag mit den Stimmen der schwarz-grünen Mehrheit gegen den Widerstand der Opposition durchgeboxt hatte. Dagegen hat die SPD Klage erhoben oder besser gesagt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.

„Es wird rappelvoll“

Was auch immer dabei herauskommt: Das Urteil könnte Geschichte schreiben und damit über Hessen hinausstrahlen. Insofern dürfte es einen großen Andrang in dem denkmalgeschützten Gebäude im Biedermeierstil in der Luisenstraße geben, in dem das Gericht residiert. „So viele Beteiligte hatten wir schon lange nicht mehr“, sagte ein Mitarbeiter, der nicht namentlich genannt werden wollte, mit Blick auf den Verhandlungstag. Und für diesen laufen gerade die Vorbereitungen auf Hochtouren.

Nicht nur dass der Kläger anwesend sein wird, auch die Landesregierung, vertreten durch die Staatskanzlei, der Landtag sowie die CDU-Fraktion, die sich der Beklagtenseite angeschlossen hat, schicken Rechtsvertreter. Hinzu kommt die Landesanwältin. Nicht zu vergessen die Zuschauer, für die es 60 bis 70 Plätze im Saal gibt. Es wird also rappelvoll werden. Und das bei einem Gericht, das eher selten im Scheinwerferlicht steht, das aber eine große Tradition aufweist.

Begründet wurde das hessische Verfassungsgericht, das den Staatsgerichtshof darstellt, noch vor dem Bundesverfassungsgericht. Das kommt daher, weil die Landesverfassung im Jahr 1946 verabschiedet wurde, also noch vor dem 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz. Der Name selbst geht sogar noch weiter zurück. Bereits in der Weimarer Republik existierte im damaligen Volksstaat Hessen ein Staatsgerichtshof.

„Der Staatsgerichtshof ist eine der großen Errungenschaften der hessischen Verfassung mit weitreichenden Kompetenzen“, sagt Martin Will, Juraprofessor aus Wiesbaden, der für die SPD die Klage gegen die Wahlkreisreform eingereicht hatte.

Geburtstag

Dabei ist die Zahl der Entscheidungen im Vergleich zum Bundesverfassungsgericht zwar geringer – 2017 etwa wurden 33 Verfahren erledigt –, aber immer wieder gibt es aufsehenerregende Fälle. Im vorigen Jahr urteilten die elf Richter über die Grundrechtsklage der Pilotenvereinigung Cockpit, die ein weitergehendes Streikrecht durchsetzen wollte, damit aber scheiterten. In diesem Jahr dürfte die Wahlkreisreform der juristische Höhepunkt sein. Ein weiteres Highlight gibt es in eigener Sache. Der Staatsgerichtshof wird 70 Jahre alt.

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